Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Neue Broschüre erklärt die Oberbürgermeister*in-Wahl in einfacher Sprache

Am 17. September 2023 wählt Offenbach eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister.

Damit entscheiden die Offenbacherinnen und Offenbacher, wer in den nächsten 6 Jahren eines der höchsten Ämter der Stadt ausübt.

Politik und Wahlen sind schwere Themen. Vieles erklärt sich nicht von selbst. Deshalb hat die Stadt Offenbach diese Informationsbroschüre gemacht.

Darin gibt es Erklärungen zum Amt der Oberbürgermeister*in und zur Wahl. Die Politik hat viel Einfluss auf den Alltag der Menschen. Sie betrifft das Leben von allen Menschen.

Diese Broschüre soll zeigen: Die Wahl geht alle Offenbacherinnen und Offenbacher etwas an.

Es ist also wichtig, dass so viele Menschen wie möglich wählen gehen. Alle Menschen aus Offenbach sollten daher ihr Recht auf Mitbestimmung am 17. September nutzen!

Sprache auswählen | Choose language


Informationen zur Wahl in einfacher Sprache

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

am 17. September 2023 wählt Offenbach eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister. Damit entscheiden Sie, wer in den nächsten 6 Jahren eines der höchsten Ämter der Stadt ausübt.
Politik und Wahlen sind schwere Themen. Vieles erklärt sich nicht von selbst. Deshalb haben wir diese Informationsbroschüre gemacht. Darin finden Sie Erklärungen zum Amt der Oberbürgermeister*in und zur Wahl.
Die Politik hat viel Einfluss auf unseren Alltag. Sie betrifft Ihr Leben und das Leben von allen Menschen. Diese Broschüre soll zeigen: Die Wahl geht alle Offenbacherinnen und Offenbacher etwas an.

Sie können das Ergebnis selbst beeinflussen. Es ist also wichtig, dass so viele Menschen wie möglich wählen gehen. Nutzen Sie am 17. September Ihr Recht auf Mitbestimmung.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!


Pia Kraft und Simone Lechner
WIR-Vielfaltszentrum
Referat für Integration
Sozialamt, Stadt Offenbach


Dominik Schuster
Kommunaler Beauftragter
für die Belange von Menschen
mit Behinderungen
Sozialamt, Stadt Offenbach

In diesem Jahr sind in Hessen am 8. Oktober 2023 die Landtagswahlen. Mehr Informationen dazu in leicht verständlicher Sprache finden Sie hier:

Warum sollten Sie am 17. September wählen?

Wer wählt, bestimmt mit über die Regeln für das Zusammenleben. Dafür stehen Politikerinnen und Politiker, die eine ähnliche Meinung haben, wie man selbst. Die Idee einer Wahl ist: Diese Personen entscheiden so, wie man selbst auch entschieden hätte. Bei der Wahl am 17. September wählen Sie eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister. Das ist eines der wichtigsten politischen Ämter der Stadt.

Die Aufgaben

Wenn Politiker*innen einer Stadt etwas entscheiden, dann muss das auch gemacht werden. Das ist die Aufgabe der Oberbürgermeister*in.
Diese Arbeit macht sie oder er nicht allein. Denn dafür gibt es zu viele Themen und Regeln. Deshalb hilft der Magistrat. Das ist die Verwaltung und so etwas wie die „Regierung“ von Offenbach. Der oder die Oberbürger- meister*in leitet den Magistrat.
Der oder die Oberbürgermeister*in vertritt die Menschen in Offenbach. Das passiert zum Beispiel dann, wenn sie oder er mit Politiker*innen aus anderen Städten spricht.

Der oder die Oberbürger- meister*in wird für sechs Jahre gewählt.

Diese Wahl ist eine direkte Wahl.
Das heißt, Sie wählen eine Person. Das ist die Person, die Sie als Oberbürgermeister*in möchten. Überlegen Sie sich also vorher genau, welche Kandidatin oder welcher Kandidat Ihre Meinung am besten vertreten kann.
Vor der Wahl können Sie sich über die
Kandidat*innen informieren. Dafür gibt es viele Möglichkeiten. Zum Beispiel: •   Sie treffen die Kandidat*innen
und sprechen mit ihnen.
•   Sie lesen in der Zeitung etwas
über sie.
•   Sie suchen Infos in den sozialen
Netzwerken.
•   Sie lesen Plakate.

Wer darf wählen?

Das Recht auf Wahl haben alle Personen, die:
•   mindestens 18 Jahre alt sind.
•   einen deutschen Pass haben.
•   EU-Bürger*in sind.
•   seit mindestens 42 Tagen
(06.08.2023) ihren Hauptwohnsitz in Offenbach haben.

Ihre Wahlbenachrichtigung

Vor der Wahl bekommen Sie mit der Post eine Wahlbenachrichtigung.
In der Wahlbenachrichtigung steht:
•   Das Datum der Wahl und der
möglichen Stichwahl.
•   Die Adresse Ihres Wahllokals.
Das ist der Ort, wo Sie wählen
können.
•   Informationen über barrierefreie
Wahlräume.
•   Informationen zum Beantragen
von einer Briefwahl.
Wenn Sie bis 21 Tage (27.08.2023) vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt.

Wählen im Wahlraum

Am Tag der Wahl gehen Sie ins Wahllokal. Bringen Sie bitte folgendes mit:
•   Ausweisdokument:
Personalausweis, Reisepass oder Ausweis eines anderen EU-Landes
•   Wahlbenachrichtigung
Den Personalausweis bzw. Reisepass geben Sie den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern im Wahllokal. Von ihnen bekommen Sie auch einen Stimmzettel. Damit gehen Sie in die Wahlkabine.
In der Wahlkabine wählen Sie.
Das machen Sie so:
Sie haben eine Stimme.
Das bedeutet: Sie können ein Kreuz machen.
Das Kreuz machen Sie bei der Person,
die Sie wählen möchten.

Danach falten Sie den Stimmzettel zusammen. So kann niemand sehen, wo Sie das Kreuz gemacht haben. Das ist wichtig: Denn die Wahl ist geheim.
Den Stimmzettel werfen Sie in die Wahlurne. Das ist eine Kiste, die bei den Wahlhelfer*innen steht.
Fertig!

Wählen mit Briefwahl

Möchten Sie lieber zu Hause wählen? Dann nutzen Sie die Briefwahl.
Für die Briefwahl müssen Sie einen Antrag stellen. Letzter Tag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der 15.09.2023, 13 Uhr.
Den Antrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder im Internet hier:

Sie können die Briefwahl aber auch mit einem einfachen Brief beantragen, das nennt man formlosen Antrag. Oder Sie beantragen die Briefwahl per E-Mail. Für beides sind folgende Angaben wichtig: Name, Vorname, Geburtsdatum und Ihre Adresse.
Sollen die Unterlagen an eine andere Adresse geschickt werden? Dann wird auch diese Adresse benötigt.
Wenn Ihr Antrag auf Briefwahl angekommen ist, wird er an das Wahlamt weitergegeben. Das ist die Adresse vom Wahlamt:

Stadt Offenbach am Main
Wahlamt
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
E-Mail: statistikwahlenoffenbachde

Danach kommen die Wahlunterlagen mit der Post.

Zu den Wahlunterlagen gehören:
•   Ein Stimmzettel für die Wahl der
Oberbürgermeister*in
•   Ein Stimmzettelumschlag
•   Ein Wahlschein
•   Ein Wahlbriefumschlag
•   Ein Merkblatt mit Infos zur Briefwahl
Das müssen Sie tun:
1.  Sie füllen den Stimmzettel aus.
2.   Sie legen den Stimmzettel in
den gelben Stimmzettelumschlag und kleben ihn zu.
3.   Sie schreiben auf den Wahlschein
das Datum.
Sie unterschreiben den Wahlschein. 4.   Sie stecken den gelben Stimm-
zettelumschlag und den Wahlschein
in den gelben Wahlbriefumschlag.
5.   Achten Sie darauf, dass im Fenster
des Wahlbriefumschlags die Adresse des Wahlamtes zu sehen ist und kleben ihn zu.
6.   Sie werfen den gelben Wahlbrief-
umschlag in einen Briefkasten
der Deutschen Post. Sie brauchen dafür keine Briefmarke.
Sie können den Brief auch in die
Briefkästen der Stadtverwaltung in der Berliner Str. 100 oder im Stadthof 15 einwerfen.
7.   Der Brief muss am Wahlsonntag
bis 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.
Fertig!

Direkt im Wahlamt wählen

Ab dem 14.08.2023 können Sie Ihre Wahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt abholen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis mit. Sie können die Wahlunterlagen dann direkt vor Ort ausfüllen und wählen. Das Wahlbüro finden Sie im Rathaus, Berliner Str. 100, 3. Stock, Zimmer 304.

Wer hat die Wahl gewonnen?

Die Wahllokale schließen am Wahltag um 18 Uhr. Dann werden die Stimmzettel aus der Wahlurne geholt und die Stimmen werden gezählt. Das wird in allen Wahllokalen gemacht. Auch die Stimmen der Personen, die per Briefwahl gewählt haben, werden gezählt.
Eine Person gewinnt die Wahl, wenn sie die absolute Mehrheit hat. Das bedeutet: Diese Person hat die meisten Stimmen bekommen. Die Person muss mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen haben.

Stichwahl

Hat niemand die absolute Mehrheit erreicht, gibt es einen zweiten Wahlgang. Das nennt man Stichwahl. Das heißt: Es wird noch einmal gewählt. Dann gehen Sie am zweiten Wahltag noch einmal in Ihr Wahllokal. Eine mögliche Stichwahl findet am 08.10.2023 statt. Wenn Sie auch
dafür Briefwahl beantragt haben,
bekommen Sie die Unterlagen wieder vom Wahlamt und mit der Post.
Bei der Stichwahl können Sie zwischen zwei Personen wählen. Es sind die Personen, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen bekommen haben.
Die Person mit den meisten gültigen Stimmen in der Stichwahl gewinnt die Wahl. Diese Person wird neue Oberbürgermeister*in.

Infos zur Barrierefreiheit

Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie Informationen darüber, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Barrierefrei bedeutet, dass man den Raum gut mit einem Rollator oder im Rollstuhl betreten oder befahren kann.
Wenn Sie einen barrierefreien Wahlraum benötigen, gilt Folgendes: Ist Ihr Wahlraum nicht barrierefrei, können Sie beim Wahlamt Brief- wahlunterlagen beantragen. Zu den Unterlagen gehört ein Wahlschein. Mit diesem Wahlschein können Sie sich einen barrierefreien Wahlraum aussuchen. Sie können dann einen Wahlraum ohne Treppen oder Stufen auswählen. Oder Sie benutzen
die Briefwahlunterlagen und wählen
gleich zu Hause.

Hinweise
In dieser Informationsbroschüre gelten die Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter.
Dieser Text erklärt den Ablauf der Wahl in verständlicher Sprache.
Alle Informationen wurden sorgfältig
verfasst. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise