Grundsteuer-Reform
Bundesregierung und Bundesländer haben aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer neugeregelt. Die Reform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Aktueller Stand
Das Finanzamt übermittelt aktuell alle neuen Steuermessbeträge elektronisch an die Stadt Offenbach. Die Steuerabteilung der Kämmerei muss diese prüfen und ggf. Unklarheiten mit dem Finanzamt abklären.
Neuer Hebesatz
Die hessische Finanzverwaltung hat für alle Gemeinden in Hessen ausgerechnet, welcher Hebesatz notwendig wäre, damit die Gemeinden die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie vor der Reform. Das bedeutet: Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben für die Stadt gleich.
Das Land Hessen hat seine Empfehlung für einen neuen Hebesatz für Offenbach bekanntgeben: Dieser würde sich von derzeit 895 auf rund 1201 Punkte erhöhen. Der berechnete Vorschlag für einen Hebesatz in Offenbach ist rechtlich nicht bindend. Denn die endgültige Festsetzung des Hebesatzes beschließen die Stadtverordneten.
Vorgehensweise
Die Kämmerei wird alle vom Finanzamt übermittelten Daten zu den Steuermessbeträgen überprüfen. Sie wird den Stadtverordneten auf Basis der eigenen Berechnungen einen Vorschlag für den neuen Hebesatz einreichen. Die Stadtverordneten werden diesen im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 voraussichtlich im Dezember 2024 beschließen.