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Stadt Offenbach

Grundsteuer-Reform

Bundesregierung und Bundesländer haben aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer neugeregelt. Die Reform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Aktueller Stand

Das Finanzamt übermittelt aktuell alle neuen Steuermessbeträge elektronisch an die Stadt Offenbach. Die Steuerabteilung der Kämmerei muss diese prüfen und ggf. Unklarheiten mit dem Finanzamt abklären. 

Neuer Hebesatz

Die hessische Finanzverwaltung hat für alle Gemeinden in Hessen ausgerechnet, welcher Hebesatz notwendig wäre, damit die Gemeinden die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie vor der Reform. Das bedeutet: Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben für die Stadt gleich. 

Das Land Hessen hat seine Empfehlung für einen neuen Hebesatz für Offenbach bekanntgeben: Dieser würde sich von derzeit 895 auf rund 1201 Punkte erhöhen. Der berechnete Vorschlag für einen Hebesatz in Offenbach ist rechtlich nicht bindend. Denn die endgültige Festsetzung des Hebesatzes beschließen die Stadtverordneten. 

Vorgehensweise

Die Kämmerei wird alle vom Finanzamt übermittelten Daten zu den Steuermessbeträgen überprüfen. Sie wird den Stadtverordneten auf Basis der eigenen Berechnungen einen Vorschlag für den neuen Hebesatz einreichen. Die Stadtverordneten werden diesen im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 voraussichtlich im Dezember 2024 beschließen. 

Meldungen:

  • 07.06.2024 Haushalt und Finanzen

    Grundsteuer-Reform verändert Hebesatz

    Die bundesweite Grundsteuer-Reform zum 1. Januar 2025 verändert die kommunalen Hebesätze. Das Land Hessen hat gestern seine Empfehlung für einen neuen Hebesatz für Offenbach bekanntgeben.
  • 23.02.2022 Haushalt und Finanzen

    Grundsteuer: Grundstückseigentümer müssen Daten melden

    Eigentümerinnen und Eigentümer sind aufgefordert, zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022, Informationen zum Grundstücks eigenständig über das Online-Steuerportal Elster abzugeben.
  • 15.02.2022 Haushalt und Finanzen

    Vorbereitungen für neue Grundsteuer-Berechnung

    Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue aktuellere Bemessungsgrundlagen ersetzt werden.

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