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Stadt Offenbach

RP Darmstadt beteiligt Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde) mit dem Teilplan für Ballungsräume im Rhein-Main-Gebiet veröffentlicht. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis zum 07.08.2024.

Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen haben nun vom 24.06.2024 bis 07.08.2024 die Möglichkeit im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. 

Stellungnahmen können bis zum 7. August über die folgenden Wege abgegeben werden:

Neue Konfliktpunkte können jedoch erst in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung (ab 2027) bearbeitet werden. Die Stellungnahmen werden zusammen mit Beurteilungen der zuständigen Fachbehörden in den endgültigen Lärmaktionsplan eingearbeitet.

Eine Richtlinie der Europäischen Kommission verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten seit 2002 schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erstellt deshalb alle fünf Jahre eine umfassende, strategische Lärmkartierung die von den drei Regierungspräsidien für die anschließende Lärmminderungsplanung genutzt wird.

Der jetzt veröffentlichte Lärmaktionsplan schreibt den Plan der letzten Überarbeitung fort und gibt einen Zwischenbericht über den aktuellen Stand der Lärmminderungsplanung in Südhessen. In die Fortschreibung gingen Prüfaufträge aus der 3. Runde der Lärmaktionsplanung, die neue Lärmkartierung und Meldungen aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zu den neuen Plänen ein.



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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