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Stadt Offenbach

Vogelbrutzeit beginnt am 1. März

25.01.2024 – Hecken- und Baumpflege müssen im Einklang mit dem Artenschutz erfolgen.

Bald ist wieder das Frühlingsgezwitscher der Vögel im Garten, in den Parks und in der freien Natur zu hören. Die Tage werden heller und die Vögel suchen vermehrt nach passenden Partnern und nach einem geeigneten Platz für den Nachwuchs. Die Vogelbrutzeit beginnt. Vögel, die nicht in Baumhöhlen oder in Gebäudenischen nisten, bauen sich ihre Nester im Geäst der Bäume, in dichten Gebüschen oder in den Hecken der Gärten.

Wiebke Fiebig vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erläutert: „Während dieser besonderen Zeit ist es wichtig, dass die Vögel in Ruhe ihrem Nestbau- und dem Brutgeschäft nachgehen können. Bei der Jungenaufzucht kann es durch Störungen im Umfeld des Nestes durch Lärm oder Aktivitäten dazu kommen, dass das Gelege zerstört oder aufgegeben wird oder die Nestlinge zu Schaden kommen.“

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz stehen alle Wildtiere unter Schutz und dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden. Für besonders oder streng geschützte Tierarten gibt es noch strengere Schutzvorschriften. Als besonders geschützt gelten alle europäischen Vogelarten. Für sie gilt durch den erweiterten Schutz auch, dass sie zum Beispiel während der Brut- und Jungenaufzuchtszeit nicht erheblich gestört werden dürfen.

Um dem vorzubeugen ist das Beseitigen von oder Rückschnitte an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen nach dem Bundesnaturschutzgesetz immer nur bis zum 28. bzw. 29. Februar erlaubt. Zwischen dem 1. März bis zum 30. September ist es Garten- und Hausbesitzern verboten, diese Maßnahmen durchzuführen. Zulässig sind in dieser Zeit nur schonende Pflegeschnitte sowie absolut unvermeidbare Maßnahmen zur Beseitigung von Sicht- und Verkehrshindernissen an Straßen und Wegen. Dasselbe gilt auch für Bäume, die sich außerhalb von Gärten beziehungsweise gepflegten Anlagen befinden.

Für Bäume in Gärten oder in gepflegten Anlagen im bebauten Stadtgebiet von Offenbach gelten die Regelungen der Satzung zum Schutz der Grünbestände. Diese besagen, dass Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimeter beziehungsweise 120 Zentimeter in einem Meter Höhe unter besonderem Schutz stehen. Eine Beseitigung oder Rückschnitte dürfen nur mit Genehmigung und grundsätzlich nicht zwischen dem 15. März und dem 31. Juli erfolgen. Es wird jedoch für alle Bäume empfohlen, die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September einzuhalten. Denn die Regelungen zum Schutz von Vögeln und ihren Bruten sind wichtig und stets zu beachten. Nach der Satzung sind zudem Laubgebüsche und Hecken ab einer Fläche von 30 Quadratmeter geschützt, sodass diese nur mit Genehmigung zurückgeschnitten oder beseitigt werden dürfen.

Anträge zur Beseitigung von Grünbeständen für Arbeiten, die noch vor Beginn der Vogelbrutzeit 2024 durchgeführt werden sollen, müssen bis spätestens Freitag, 2. Februar 2024, im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz eingehen, damit die Bearbeitung sichergestellt werden kann. Anträge deren Umsetzung bis nach dem Ende der Vogelbrutzeit Zeit haben, können laufend gestellt werden. Eine digitale Antragsstellung ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich bis zum Sommer 2024 zur Verfügung stehen.

Wer die Vögel bei ihrer Familienplanung unterstützen möchte, sollte im Februar, spätestens im März Nistkästen für die beginnende Brutsaison aufhängen. Um den Tieren genügend Nahrung wie Beeren oder Insekten zu bieten, ist es wichtig, dass der Garten vogel- und insektenfreundlich gestaltet ist. Heimische Sträucher und Obstbäume, Kletterpflanzen wie Efeu und Wilder Wein, Wildkräuter und Küchenkräuter, und viele ein- und mehrjährige Stauden sind dafür bestens geeignet.

Bei Fragen zu Nistkästen und vogelfreundlicher Gestaltung des Gartens steht das Umweltamt beratend zur Seite. Der Kontakt kann per Mail an umweltamtoffenbachde erfolgen oder telefonisch unter der Rufnummer 069 8065-2557.



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