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Stadt Offenbach

Eingebrachte Vorschläge zur Schöffenstraße werden geprüft

12.07.2024

Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner haben sich gemeinsam mit Bürgermeisterin Sabine Groß, dem Bau- und Planungsdezernenten Paul-Gerhard Weiß und Fachleuten aus Rechtsamt, Ordnungsamt, Stadtgestaltung und der Straßenverkehrsbehörde zu einem Vor-Ort-Gespräch im Offenbacher Stadtteil Bürgel getroffen. Bürgermeisterin Groß betont am Anfang des Termins, dass es keine politische Entscheidung der Stadt war, das Parken nicht mehr zu genehmigen, sondern nach Einschaltung des Regierungspräsidiums durch einen Bürger erfolgte. Hintergrund ist, dass Parken auf Gehwegen nach Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist. Bei ausreichender Straßenbreite können Kommunen das Parken auf dem Gehweg gestatten per Beschilderung. Solche Schilder standen in der Schöffenstraße – waren jedoch nicht zulässig. 

Neben vielen Fragen wurden Ideen von Anwohnern eingebracht, um die jetzt fehlenden Parkplätze zu ersetzen. Im Verlauf des Gesprächs mit den Fachleuten zeigte sich, dass sich nur wenige Möglichkeiten für eine Lösung anbieten. 

Die Stadt bot an zu prüfen, ob die Ausweisung als verkehrsberuhige Straße möglich ist, ohne die normalerweise notwendigen teuren Umbauten in eine Fläche mit Aufenthaltsqualität und ohne Trennung von Bürgersteig und Fahrbahn. Dieses Vorgehen muss nach Einschaltung des Regierungspräsidiums mit diesem abgestimmt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt wird auf Wunsch der Anwohnenden darum gebeten, sich ein eigenes Bild vor Ort zu machen. Ein verkehrsberuhigter Bereich bedeutet gleichberechtigte Nutzung für alle Verkehrsteilnehmer. Es können darin jedoch auch noch Parkflächen eingezeichnet werden. 

Die Stadt prüft außerdem, ob im Grünstreifen weitere Parkplätze eingerichtet werden können, ohne die Baumwurzeln zu beschädigen. Über die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen wird die Stadt über die Medien und www.offenbach.de berichten.

Hintergrundinformation

Der Gehweg ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung nicht breit genug zum Parken. Parkende Autos auf dem Gehweg verhindern die Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen. Bislang war das Parken auf dem Gehweg durch Beschilderung ermöglicht worden, weil dort wenig Verkehr gemessen wurde und Fußgänger die Straße nutzen konnten. Eine Bürgerbeschwerde beim Regierungspräsidium Darmstadt hat eine offizielle Prüfung notwendig gemacht. Als Ergebnis entspricht die Straßenbreite nicht den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung für Parken auf dem Gehweg. Nach eingehender Prüfung der Straßenverkehrsbehörde sind die Schilder daraufhin entfernt worden.

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