Arbeitsgruppe zur Bürgerbeteiligung startet neue Ausschreibung
In den ersten Sitzungen einigte sich die Gruppe auf Verfahrensweisen der eigenen Arbeit und entwickelte unterstützt von einem Moderator ein Leistungsverzeichnis für ein Interessenbekundungsverfahren. Für die Vergabe an einen Dienstleister ist dieses Verfahren vorgeschrieben. Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren erfolgte die Ausschreibung.
Aus anderen Kommunen und bei Mitgliedern der Arbeitsgruppe bekannte Dienstleister mit entsprechender Expertise wurden über die Ausschreibung zusätzlich per E-Mail informiert. Aus dem Interessenbekundungsverfahren gingen drei Interessenten hervor. Davon reichten zwei Agenturen ein Angebot ein und stellten sich und ihr Angebot der Arbeitsgruppe persönlich vor.
Nach ausführlicher Diskussion und Prüfung aller Aspekte waren die Mitglieder der Arbeitsgruppe aus unterschiedlichen Gründen bei den Angeboten nicht davon überzeugt, dass ein erfolgreicher Leitlinienprozess für Offenbach zu erreichen wäre. Insbesondere gehören zu den Anforderungen innovative Beteiligungsformate bezogen auf die besondere Bevölkerungsstruktur in Offenbach.
Die Arbeitsgruppe hat daher die Aufhebung der Ausschreibung angestoßen. In einem neuen Verfahren sollen zunächst Teile des Prozesses einzeln ausgeschrieben und vergeben werden.
Die Mitglieder der AG ELLBBB sind sich darin einig, dass sie den Schwerpunkt auf die Qualität statt auf Geschwindigkeit legen wollen. Dahinter steht auch der Wunsch nach Akzeptanz des Prozesses in der Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung und Schaffung eines wirkungsvollen Instrumentariums zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger jenseits von Wahlen.
Die AG ELLBBB will im Vorfeld auch schon selbst vorhandene Leitlinien anderer Kommunen vergleichend prüfen auf Werkzeuge, die sich auch in Offenbach sinnvoll einsetzen lassen.
Offenbach am Main, 5. Dezember 2018