Corona / Informationen für Kulturschaffende

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Überbrückungshilfe II
Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen
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Offenbach Notfallfonds mit Einmalhilfe
Stadt Offenbach richtet Notfallfonds mit Einmalhilfe für Freie Kultureinrichtungen ein
+++ DIE BEWERBUNGSFRIST IST BEENDET +++
Die Stadt Offenbach richtet einen Notfallfonds für die Freien Kultureinrichtungen in der Stadt mit der Möglichkeit für eine Einmalhilfe ein. Die wesentlichen finanziellen Hilfen müssen angesichts der Dimension der Probleme von Bund und Land kommen. Offenbach war vor der Krise eine arme Stadt, und das gilt auch weiterhin. Die vier hauptamtlichen Magistratsmitglieder Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke, Kämmerer Peter Freier, Stadträtin Sabine Groß und Stadtrat Paul-Gerhard Weiß haben nun entschieden, mit einer einmaligen, den Möglichkeiten der Stadt angemessenen Unterstützungszahlung einen Beitrag zur Existenzsicherung dieser Einrichtungen zu leisten. „Diese Kultureinrichtungen prägen gemeinsam mit den städtischen Institutionen wesentlich das kulturelle Bild unserer Stadt mit“, so Oberbürgermeister und Kulturdezernent Schwenke. Dabei sind sich die politischen Verantwortlichen im Klaren darüber, dass der mit € 75.000,- versehene Fonds nicht erschöpfend die Probleme für die Einrichtungen lösen wird. „Im Zusammenwirken mit Bundes- und Landesebene erhoffen wir uns aber doch einen kleinen, dennoch spürbaren Beitrag zur Existenzsicherung dieser für das städtische Leben wichtigen Einrichtungen zu leisten“, so Stadtkämmerer Peter Freier.
Gefördert werden sollen vor allem Einrichtungen oder Vereine mit ganzjährigem Veranstaltungs-, Ausstellungs- oder Unterrichtsbetrieb, deren Existenz durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ohne Hilfe bedroht ist. „Das urbane Lebensgefühl in Offenbach hängt wie in jeder Großstadt auch stark mit der Diversität der Kulturangebote zusammen“, so Sozialdezernentin Sabine Groß, die ebenfalls regelmäßige Nutzerin dieser Angebote ist. „Die Stadt ist sich im Klaren darüber, dass solche Kultureinrichtungen finanziell nicht über Netz und doppelten Boden verfügen“, erklärt Bildungsdezernent Paul-Gerhard Weiß, warum auch ihm diese Entscheidung wichtig ist. Deshalb habe die Stadt Offenbach sich schnell und einhellig entschieden, den ihr möglichen Beitrag zu leisten.
Förderbedingungen des städtischen Corona-Notfallfonds mit Einmalhilfe für freie Kultureinrichtungen
a) Das Ziel des Corona-Notfallfonds mit Einmalhilfe für freie Kultureinrichtungen
Das Ziel des Notfallfonds mit Einmalhilfe ist ein Beitrag zur Existenzsicherung und des Fortbestands von Kultureinrichtungen der freien Szene in Offenbach. Wie die städtischen Kulturinstitutionen sind sie Heimat, Plattform, Auftraggeber und Arbeitgeber vieler Kulturschaffender und prägen das öffentliche Kulturleben in Stadt und Region.
Mit den begrenzten Mitteln, die der Stadt Offenbach zur Verfügung stehen, möchte sie ergänzend zu Landes- und Bundesprogrammen mit einer einmaligen Unterstützungszahlung einen Beitrag zur Existenzsicherung dieser Einrichtungen leisten.
b) Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Freie Kultureinrichtungen, -orte, Kulturvereine oder –initiativen, die
- bereits vom Kulturbereich der Stadt gefördert werden oder mit diesem regelmäßig in Kooperationen tätig sind und
- die ihren alleinigen Sitz in Offenbach am Main haben,
- mit ganzjährigem kulturellem Veranstaltungs- oder Ausstellungsprogramm, (bei Veranstaltungsbetrieb mindestens 20 Veranstaltungen pro Jahr, bei einem reinen Ausstellungsprogramm mindestens vier Ausstellungen im Jahr) und mit
- eigenen oder dauerhaft angemieteten Veranstaltungs- oder Ausstellungsräumen oder
- Vereine oder Initiativen, die in eigenen Veranstaltungsräumen oder durch regelmäßige Anmietung professioneller Veranstaltungsorte einen kontinuierlichen Veranstaltungsbetrieb umsetzen. (mit mindestens 15 Kulturveranstaltungen pro Jahr) oder
- als gemeinnützig anerkannte kulturelle Bildungseinrichtungen mit ganzjährigem professionellem Unterrichtsbetrieb.
c) Unter welchen Voraussetzungen kann der Notfallfonds beansprucht werden?
Grundvoraussetzung ist, dass bei diesen Kultureinrichtungen, -orten, -vereinen oder -initiativen
- aufgrund der Corona-Pandemie Veranstaltungen (Betrachtungszeitraum März bis Juni) abgesagt und gegebenenfalls verschoben werden müssen/mussten oder
- der Unterrichtsbetrieb untersagt wurde und
aus diesem Grund der Fortbestand ohne Hilfe gefährdet ist.
d) Was kann beantragt werden?
Beantragt werden kann eine anteilige, einmalige Unterstützung zur Bewältigung der der in c) dargestellten Ausfälle durch einen für Mai 2020 zur Auszahlung vorgesehenen Pauschalbetrag.
e) Welche Bedingungen sind an eine Unterstützung geknüpft?
Voraussetzung für eine Unterstützung ist
- das Ausschöpfen der Unterstützungsmöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene,
- das Vorlegen einer Prognose der finanziellen Situation bis Juni 2020 aufgrund der unter c) genannten Auswirkungen und der Inanspruchnahme weiterer Unterstützungen auf Kultureinrichtung, -ort, -verein oder –initiative
Es wird zudem erwartet, dass dort, wo dies möglich ist, bisherige Angebote als Ertragshilfe in online-Angebote umgewandelt werden.
Die formlose Antragstellung erfolgt online an das Amt für Kultur- und Sportmanagement der Stadt Offenbach am Main unter kulturoffenbachde bis zum 26. April 2020.
Dem Antrag ist die unter e) genannte Prognose inklusive der zur Existenzsicherung vorgesehenen Unterstützungsanträge beizufügen inklusive der aktuellen Kontaktdaten: Ansprechpartner*in für Rückfragen, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse und Bankverbindung.
Hessisches Kulturpaket
Unterstützung für Festivals, Stipendien für Kunstschaffende und Innovationsfonds für kreativen Übergang aus der Zeit der Pandemie
+++ IHK: Coronavirus - Soforthilfe für Unternehmen +++
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt. Mit diesem Programm sollen die wirtschaftlichen folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden. Mit der Hilfe sollen hessische Unternehmen wirtschaftlich unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Existenzgefährdete Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe erhalten einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Virus-Pandemie zu mindern. Das Soforthilfsprogramm des Landes setzt auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auf und ergänzt dieses.
Was ist die Corona-Soforthilfe für Unternehmen?
Die Förderung ist ein einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Er wird Förderberechtigten, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind. Voraussetzung für die Förderung ist, dass dieser Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgeglichen werden kann. Liquiditätsengpässe, die nicht mit der aktuellen Pandemie in Zusammenhang stehen, können nicht ausgeglichen werden.
Wer kann eine Soforthilfe beantragen?
Förderberechtigt sind Selbstständige - auch Angehörige freier Berufe und Künstler - Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen - mit Ausnahme der Primärerzeugung auch der Landwirtschaft - mit bis zu 50 Beschäftigten. Die Anzahl der Beschäftigten wird in Vollzeitäquivalenten gerechnet. Minijobber und Teilzeitkräfte müssen Antragsteller demnach anteilig einbeziehen. Der Hauptsitz des Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson muss in Hessen sein.
Wie hoch ist die Soforthilfe?
Die Soforthilfe ist als Festbetrag gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt inklusive der Bundesförderung für drei Monate:
- bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro
- bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro
- bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro
Die aufgrund der Corona-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage ist durch Eidesstattliche Versicherung zu bestätigen. Das Regierungspräsidium behält sich eine Überprüfung der Angaben im Antragsformular und der wirtschaftlichen Verhältnisse vor. Die Obergrenze für die Höhe der Förderung ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses. In diesem Fall legt die Bewilligungsbehörde einen geringeren Festbetrag fest. Mögliche Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie zustehende Versicherungsleistungen aus Absicherung von Betriebsunterbrechungen oder Betriebsausfall werden auf den vorgesehenen Zuschuss angerechnet. Unabhängig davon ist eine Kumulierung mit sonstigen staatlichen oder EU-Hilfen zum Ausgleich der COVID-19-Pandemie ausgelösten Liquiditätsengpässe im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben möglich.
Wie kann ich Corona-Soforthilfe beantragen?
Anträge können ab Montag, den 30. März, gestellt werden. Der vom Regierungspräsidium Kassel für Freitag angegebene Starttermin für die Soforthilfe wurde verschoben.
IHK-Hotline Soforthilfe - wir sind für Sie da!
Bei Fragen zur Soforthilfe für Unternehmer kontaktieren Sie unser Team unter:
E-Mail: soforthilfe(at)offenbach.ihk.de
Telefon: +49 69 8207-400
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie uns in der jetzigen Situation nicht immer sofort direkt telefonisch erreichen. Wir wissen um die Dringlichkeit Ihrer Anliegen und geben unser Bestes, um alle Fragen schnellstmöglich zu beantworten. Versuchen Sie es erneut telefonisch oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag: http://www.rpkshe.de/coronahilfe
MainArbeit - KOMMUNALES JOBCENTER OFFENBACH
Unsere Mitarbeitenden des Bereichs für Selbständige und Existenzgründer beraten Sie in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr telefonisch.
Bei Fragen können Sie uns auch per Mail unter Mainarbeit-Leistung-661offenbachde erreichen.
Telefonisch steht Ihnen außerdem unser Service-Telefon-Center unter 069 8065 8100 zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr; Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr.
Anträge sind bitte auf dem Postweg oder – wenn dies von Ihnen gewünscht ist – per Mail einzureichen. Bei der Übermittlung per Mail bedenken Sie bitte, dass der Mailverkehr nicht verschlüsselt ist.
Bitte nutzen Sie unser sicheres Kundenportal
https://portal.mainarbeit-offenbach.de/
(Das Antragsformular zum Anmelden finden Sie auf unserer Homepage www.mainarbeit-offenbach.de) Dort können Sie auch sehen, wie sich das Arbeitslosengeld II zusammensetzt. Bitte nutzen Sie zunächst die Möglichkeit, sich dort zu informieren. Dort stehen im Bedarfsfall auch die Antragsunterlagen zum Download bereit.
Um Selbstständige, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise für ihren eigenen Lebensunterhalt und die Wohnungskosten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beantragen müssen, besser und schneller bedienen zu können, richtet das Jobcenter MainArbeit ab dem 1. April 2020 eine eigene Hotline nur für Selbstständige ein.
Unter der Nummer 069-8065-8900 können Antragsunterlagen angefordert und Fragen zu Leistungsansprüchen gestellt werden.
Alle Leistungsberechtigten und Antragsteller, die nicht zum Kreis der Selbständigen gehören, sollen weiter die Nummer des Servicezentrums der MainArbeit 069-8065-8100 nutzen.
Angebote der Finanzämter in Hessen
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Bitte wenden Sie sich direkt telefonisch an das für Sie zuständige Finanzamt. Wir haben Rückmeldungen, dass die Finanzämter sehr verständnisvoll und unbürokratisch reagieren und Sie die Vorauszahlungen telefonisch minimieren oder sogar aussetzen können.
KURZARBEITERGELD
Unternehmen mit mindestens einem/r MitarbeiterIn können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den ArbeitgeberInnen sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. ArbeitgeberInnen können Kurzarbeitergeld beantragen, mindestens 10% der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft MitarbeiterInnen zu halten.
Achtung: Kurzarbeitergeld gibt es derzeit noch nicht für geringfügig Beschäftigte/ Minijobber!
Weitere Informationen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit:
Informationen zum Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber:
Soziokulturelle Zentren
Grundsätzlich sind soziokulturelle Zentren berechtigt, Kurzarbeit anzumelden, wenn 10% der Beschäftigten des Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Ob und wie viel Kurzarbeitsgeld beantragt werden kann, wird die jeweilige Agentur für Arbeit bewerten (aber meistens wie ALG 1, nämlich 60-67% des Nettogehalts). ArbeitgeberInnen müssen den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit melden. Das ist sehr wichtig.
Ein erleichtertes Antragsverfahren ist bei der Agentur für Arbeit noch nicht online. Das wird aber in den nächsten Tagen eingerichtet. Es empfiehlt sich somit, die Seite der jeweiligen Agentur für Arbeit zu beobachten oder bei der Agentur anzurufen.
Gesetzesneuerungen:
- Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
- Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
- Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Hier sind wichtige Links:
- Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales hier
- Mitteilung der Agentur für Arbeit bzgl. der Kurzarbeit während des Corona-Virus hier
- Der Gesetzestext findet sich hier
Weitere Informationen:
ZINSSUBVENTIONIERTE LIQUIDITÄTSHILFEDARLEHEN
Zinssubventionierte Liquiditätsdarlehen sind einfach gesprochen Kredite, die dazu dienen sollen, Zahlungsausfälle zu überbrücken. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:
Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:
KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite und Förderkredite sind über Banken und Sparkassen zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf den Webseiten der KfW, Ihres Landesförderinstituts und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
Individuelle Fragen von Unternehmen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Coronavirus-Hotline des BMWi unter der Nummer: 030 18615 1515 (montags – freitags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr).
KÜNSTLERSOZIALKASSE
Für Mitgleider der Künstlersozialkasse: Uns ist momentan nicht bekannt, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung stunden oder aussetzen können. KünstlerInnen und PublizistInnen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können jedoch eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Arbeitseinkommen ändert. Das Formular finden Sie hier.
AUSFALLHONORARE
SOFORTHILFE DER GVL
Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich tätig sind und durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mindestens an einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben. Darüber hinaus benötigt die GVL Nachweise über den Ausfall der Veranstaltung bzw. Produktion (Bestätigung/Absage vom Veranstalter oder der Produktion, Nachweis über Verdienstausfall). Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL:
FÖRDERMITTEL FÜR LAUFENDE PROJEKTE
Sie setzen gerade mit Hilfe von Fördermitteln ein Projekt um und müssen Veranstaltungen und/oder Reisen absagen? Wie sich das auf die Abrechnung der Fördermittel auswirkt, dazu gibt keine allgemeingültig Regelung. Wir gehen davon aus, dass die fördernden Stellen die Projektträger in Kürze individuell informieren werden. Zahlreiche Verbände setzen sich aktuell dafür ein, dass die aktuelle Situation sich nicht negativ auf die Zuwendungsempfänger und die beteiligten Kultur- und Kreativschaffenden auswirkt.
Entschädigungszahlungen für ausgefallene Honorare von staatlicher Seite gibt es momentan nicht. Aktuell sind im Gespräch Maßnahmen der Künstlersozialkasse und auch die Bundesbeauftragte für Kultur- und Medien hat Unterstützung angekündigt. Außerdem sammelt eine Petition momentan Unterschriften für Hilfen für FreiberuflerInnen und KünstlerInnen während des “Corona-Shutdowns”.
Unterstützungdes Landes für Kulturvereine
Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles beantragen, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen. Die Anträge können beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfehmwk.hessende gestellt werden.
MIETRECHT
Für Mietverträge über Grundstücke oder Räume wird das Recht der Vermieter zur Kündigung eingeschränkt. Das bedeutet, dass beispielsweise dem Fotografen nicht das Atelier gekündigt werden kann, wenn er mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Angebote des Landes Hessen
Förderkredit der WiBank
Hessen setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zunächst auf bewährte Mittel zur Entlastung der hessischen Unternehmen. So werden in diesen Tagen beispielsweise Finanzämter dafür sensibilisiert, etwaige Anträge auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen zügig zu prüfen.
Auch so können die hessischen Unternehmen entlastet werden. Darüber hinaus bietet das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen.
Kapital für Kleinunternehmen (KfK): Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu hier.
Aktuelle Mitteilungen der Verbände zu Corona
Livekomm
Hessen Design
BFFS - Bundesverband Schauspiel
Deutsche Orchester Vereinigung
Deutsche Orchester-Stiftung
Künstlersozialkasse
ver.di
Linkliste
Kreative Deutschland
Kreative Deutschland
Soforthilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland Dieses Pad sammelt und aktualisiert sämtliche Soforthilfen und Unterstützungsangebote, die Kultur- und Kreativschaffende aktuell in Anspruch nehmen können
Handlungsleitfaden Coronavirus – Hilfen für Soloselbständige und Freiberufler

Leitfaden Rosita Kürbis, Beratung und Projektmittelbetreuung
Anhang 1 - Hilfreiche Checkliste Absage von Veranstaltungen
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Angaben in diesem Beitrag nicht rechtsverbindlich sind.
Wir danken den Kolleginnen und Kollegen vom Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen und den Verbänden für das bundesweite Sammeln von Informationen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen und die Weitergabe der hilfreichen Informationen.
Privatinitiative: Kulturzeiterin.de
