Wohnungsamt berät zur Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse schützt vor überteuerten Mieten bei Neuverträgen. Sie sieht vor, dass die Miete bei der Wiedervermietung einer Wohnung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf – es sei denn, die vorherige Miete war bereits höher. Ausgenommen von der sogenannten Mietpreisbremse sind Erstvermietungen bei Neubau oder nach umfassender Modernisierung oder Sanierung. Die Hessische Landesregierung hatte das Instrument 2015 erstmals eingeführt. „Wohnen soll für junge Familien und Normalverdiener in unserer Stadt bezahlbar bleiben. Die Beratung im Wohnungsamt und unser Mietspiegelrechner online leisten dazu einen Beitrag“, erläutert Groß.
Die Beratungen finden im Wohnungsamt im 10. Obergeschoss des Rathauses statt. Der Mietspiegel ist online abrufbar unter www.offenbach.de/mietspiegel. Mit dem Mietspiegelrechner können Interessierte auch für die eigene Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete errechnen. In Papierform ist der Mietspiegel erhältlich im Rathaus, Berliner Str. 100, beim Pförtner oder beim Wohnungsamt.
„Mir ist es ein wichtiges Anliegen, das Mieterinnen und Mieter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche Unterstützung erhalten. Deshalb wird das Wohnungsamt, das zu meinem Dezernat gehört, bei Fragen zur Auslegung des Mietspiegels helfen und weitere Informationen über das Verfahren der Mietpreisbremse geben“, so Groß.
Offenbach am Main, 12. Juni 2019