Sportförderung

Änderung Mindestbetrag für die Beantragung von Fördermittel langlebiger Sportgeräte
Im Vorgriff auf die Überarbeitung der gesamten Sportförderungsrichtlinien wird Ziffer 5.2 bereits mit Wirkung vom 01.01.2020 wie folgt geändert:
"Die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden, können bezuschusst werden. Nicht gefördert werden Anschaffungen von Bällen, Sportkleidung, persönlichen Ausrüstungsgegenständen, Peripheriegeräten und Computern. Ebenso werden Anschaffungen unter einem Betrag von 300,- € (brutto) nicht bezuschusst (Ausnahme: Anschaffungen, die als Sachgesamtheit anzusehen sind)".
Sportförderrichtlinien der Stadt Offenbach
Meldelisten für Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderung:
- Meldung Einzelsport Olympia, WM, EM, DM PDF-Datei, 326,69 KB
- Meldung Einzelsport süd(west)deutsche und hessische Meisterschaften PDF-Datei, 229,82 KB
- Meldung Mannschaftssport Olympia, WM, EM, DM PDF-Datei, 159,87 KB
- Meldung Mannschaftssport süd(west)deutsche und hessische Meisterschaften PDF-Datei, 273,63 KB
Wichtige Hinweise für Offenbacher Sportvereine
Gemeinnützigkeit der Offenbacher Sportvereine
Die Gemeinnützigkeit der Sportvereine ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine Förderung durch die Sportförderrichtlinien der Stadt Offenbach.
Dem Bestandserhebungsbogen mit Stichtag zum 1. Januar eines Jahres, der bis zum 15. Februar an die Abteilung Sportmanagement zurückzusenden ist, ist eine Kopie des gültigen Bescheides des Finanzamt "Über die Gemeinnützigkeit" gemäß den Offenbacher Sportförderrichtlinien beizufügen. Das Sportamt macht darauf aufmerksam, dass keine Fördermittel mehr ausgezahlt werden, falls die Kopie des Bescheides "Über die Gemeinnützigkeit" nicht vorliegt.
Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen
Zur laufenden Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen kann die Stadt einen Zuschuss gewähren. Voraussetzung ist, dass:
- der Verein Eigentümer, Erbbauberechtigter oder im Besitz eines langfristigen Pachtvertrages ist
- sich die Anlage auf dem Gebiet der Stadt Offenbach befindet (ausgenommen hiervon sind die Sportvereine Undine und Offenbacher Ruderverein).
Der Verein hat im Bedarfsfalle seine Anlage dem Schulsport sowie Veranstaltungen der Stadt Offenbach und des Sportkreises (Sportabzeichen pp.) gegen Erstattung eines angemessenen Entgelts zur Verfügung zu stellen.
Anträge sind bis zum 1. Mai für das laufende Rechnungsjahr mit einer Einnahmen- und Ausgabenübersicht und einem Benutzungsplan des abgelaufenen Rechnungsjahres für die Sportstätte vorzulegen.
Für Instandsetzungen, die infolge unterlassener laufender Unterhaltung notwendig geworden sind, können Zuschüsse nicht geleistet werden.
Teilnahme an Meisterschaften auf Bundes- bzw. Landesebene
Als Meisterschaften werden nur die Veranstaltungen anerkannt, die vom zuständigen Fachverband ausgeschrieben werden. Der Fachverband muss als Spitzenverband Mitglied im Deutschen Sportbund sein. Zuwendungsfähig sind Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Teilnahme an Masters und Seniorensport wird nicht bezuschusst.
Fahrtkosten
Zuschüsse können gewährt werden für Einzelteilnehmerinnen und Einzelteilnehmer sowie Mannschaften, einschließlich einem Betreuer.
Der Fahrtkostenzuschuss (bis zu 50 %) richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils günstigsten Verkehrsmittel.
Folgende Kosten werden zugrunde gelegt:
- Bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel Jugendfahr- bzw. Rückfahrkarte 2. Klasse, unter Ausnutzung der Rabattmöglichkeiten der DB AG oder anderer Anbieter.
- Bei Benutzung von PKWs: je km Euro --,27
- Bei Benutzung von gemieteten Bussen der jeweils der Stadt eingeräumte Kilometerpreis.
Voraussetzung ist allerdings die wirtschaftliche Ausnutzung der eingesetzten Fahrzeuge.
Verpflegung und Unterkunft
Den Teilnehmenden werden für die Unterkunft 50 Prozent der entstehenden Kosten, maximal Euro 10,-- , und für Verpflegung Prozent der entstehenden Kosten, maximal Euro 5,--/Tag, erstattet.
Anträge (Vordrucke) sind spätestens 30 Tage nach der Veranstaltung unter Beifügung von quittierten Rechnungen vorzulegen. Sie müssen enthalten:
- Bezeichnung der Meisterschaft
- Veranstaltungsort und Datum
- Name(n) und Unterschrift(en) der Teilnehmenden (Aktive und betreuende Personen)
- Art des benutzten Verkehrsmittels.
Außerdem ist der Nachweis über die Einnahmen (Eigenbeteiligung, Zuschüsse des Vereins oder Fachverbandes) beizufügen.