Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Sanierung und Artenschutz am Gebäude

Kennen Sie schon Ihre Nachbarn? Über und unter den Offenbacher Dächern ist was los! Sie haben sicher schon das srrirr-srrirr der Mauersegler und das lautlose Flattern der Fledermäuse in den Sommermonaten in Offenbachs Straßen und Gärten bemerkt. Für viele von uns ist der charakteristische Ruf der Anfang Mai heimkehrenden Mauersegler Startsignal für den beginnenden Sommer und der zackige Flug der Fledermäuse fasziniert in der Dämmerung.

Nistkasten an einem Gebäude

Mauersegler und Fledermäuse leben oft unbemerkt unter unseren Dächern oder in Baumhöhlen in unseren Gärten und gehören, wie weitere Gebäudebrüter, zu den streng geschützten Arten nach Naturschutzrecht. Ihre Lebensräume schwinden. Eine Vielzahl dieser Arten ist heutzutage weltweit vom Rückgang bedroht und ihr Überleben in unseren Siedlungsgebieten hängt in großem Maße davon ab, ob wir bereit sind, mit meist nur geringen Aufwand, die Lebensbedingungen für diese Arten zu erhalten und weiter zu fördern. Diese Tiere brauchen unsere Unterstützung. Machen Sie mit und werden Sie Gastgeber! Wie das geht erfahren Sie auf dieser Seite.

Gebäudesanierung und Artenschutz lassen sich gut kombinieren

Um die Tiere langfristig zu schützen, müssen die bestehenden Nist- und Schlafplätze erhalten bleiben oder fachgerecht ersetzt werden. Gleichzeitig können bei der Sanierung von Gebäuden neue Nist- und Schlafplätze geschaffen werden. Nutzen Sie dafür auch die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Bei einer förderfähigen energetischen Sanierung werden auch Kosten für Artenschutzmaßnahmen gefördert.

Achten Sie auf den Artenschutz bei folgenden Sanierungen:
•  Aufbau eines Gerüstes
•  Dachausbau
•  Dachsanierung
•  Verlängerung des Dachüberstandes
•  Außenwandsanierungen
•  Abbruch von Bauteilen oder Gebäuden

Wie erkennen Sie die heimlichen Untermieter?

  • Die Nester finden Sie häufig an oder in Dächern, Fassaden, Türmen und Schornsteinen.
  • In den Dämmerstunden können Sie das Einflug- bzw. Abflugverhalten von Vögeln und Fledermäusen gut beobachten.
  • Achten Sie auf Kotreste, Gewölle oder Federn in Dachräumen, Scheunen, Kellern usw.
  • Baumhöhlen werden häufig von Vögeln und Kleinsäugern genutzt.

Bei diesen Baumaßnahmen können Sie auf Untermieter stoßen

Dachbodenausbau/Umnutzung von Scheunen:
Hornissen, Fledermäuse, Schleiereule, Mauersegler, Rauch-und Mehlschwalbe, Ringeltaube, Turmfalken (Mauernischen), selten Dohlen

Fassadensanierung /Wärmedämmung:
Fledermäuse, Hornissen, Hummeln, Mauersegler, Schwalben, Haussperling, Hausrotschwanz, Turmfalke (Mauernischen), Ringeltaube

Abriss:

Nistplätze für Mauersegler, Schwalben, Lebensstätten von Fledermäusen

Umbau/Beseitigung von Gartenteichen:

Alle Amphibienarten (zum Beispiel Grasfrosch, Erdkröte, Wasserfrosch, Bergmolch, Teichmolch)

Beseitigung von Schutthalden und Steinhaufen:
Reptilien z.B. Zauneidechse, Blindschleiche, Ringelnatter

Rodung Höhlenbäume, Gebüsche, Hecken:

Fledermäuse, Hornissen, Spechte, Gartenrotschwanz, sowie alle Kleinvogelarten (Amsel, Drossel, Fink, Rotkehlchen)

Wer braucht besonders unsere Unterstützung?

Zwei Tierarten sind durch den Schwund des Bestandes aufgrund von Baumaßnahmen besonders betroffen:

Mauersegler

Kennzeichen: Viel größer als Schwalben, braun, sichelförmige Silhouette, Ruf "srriiirr-srriiirr-srriiirr-"

Nahrung: ausschließlich Insekten und Spinnentiere, die sie im Flug fangen (reduzieren Plagegeister wie zum Beispiel Mücken enorm!)

Nest: Höhlenbrüter an Gebäuden und Felsen

Entwicklungszeit: 18-25 Tage Brutzeit, 37-56 Tage Nestlingsdauer

Wanderungen: Heimzug ab Anfang Mai, Wegzug ab Mitte Juli bis Anfang August

Gefährdung: Hauptsächlich durch die Zerstörung von Nistmöglichkeiten durch bauliche Veränderungen

Zwergfledermaus

Kennzeichen: Kleinste europäische Fledermausart (max. 5 cm)

Nahrung: Mücken, Fliegen, Falter und andere flugfähige Insekten

Wochenstuben (Weibchen): von Ende April bis Mitte August, zwischen 10 und 15 Tiere, Spaltenquartiere wie Verkleidungen, Rollladenkästen, hinter Giebelverschalungen, meist in der Nähe von Gewässern

Winterquartiere: Keller, Höhlen, Spalten, z.B. zwischen Innenwand und Ziegel, hinter Gemälden und Wandschränken

Sommerquartiere (vor allem Männchen): An und in Gebäuden, Wandverkleidungen, Rollläden

Ortstreue: Über Jahre werden die gleichen Quartiere genutzt

Gefährdung: Verlust oder Entwertung von Gebäude-Winterquartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten, Schließung von Dachböden und Kirchtürmen

Was sollten Sie als Hausbesitzer/in wissen?

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten dürfen während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden.

Es ist verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der besonders geschützten Tierarten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder gar zu zerstören.

Was bedeutet das für Sie?

Bitte prüfen Sie oder lassen Sie überprüfen, ob durch Ihre Maßnahme der Artenschutz beeinträchtigt werden könnte. Leben Tiere von den genannten Arten am oder im Gebäude?

Ist dies der Fall, brauchen Sie eine artenschutzrechtliche Genehmigung, die bei der Unteren Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz zu beantragen ist.

Unsere Erfahrung ist, es gibt fast immer eine Lösung, eine Genehmigung bzw. eine Befreiung von Verboten zu erteilen.

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen

  • Beobachten Sie, welche Tiere bei Ihnen im Haus und im Garten leben.
  • Planen Sie zukünftige Bauvorhaben langfristig.
  • Informieren Sie sich über die rechtlichen Grundlagen
  • Nehmen Sie rechtzeitig eine Beratung durch Fachleute
    in Anspruch.
  • Lassen Sie gegebenenfalls durch Fachleute vor Ort
    überprüfen, ob Maßnahmen zum Schutz der Tiere durchgeführt werden müssen.

Wollen Sie ein neuer Gastgeber werden?

Sanierungsarbeiten sind ein guter Anlass um Nistkästen anzubringen und den Tieren Unterschlupf zu gewähren. Wenn ein Gerüst am Gebäude steht, kann die Montage der Nistkästen einfach durchgeführt werden, die Nistkästen können - bis auf den Einflugschlitz - sogar im Putz verschwinden.

Wir beraten Sie gerne!

Sollten Sie weitere Fragen zum Artenschutz haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Offenbach, das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter den aufgeführten Kontaktdaten und vereinbaren Sie einen kostenlosen  Energieberatungstermin für eine energetische Sanierung.

Wussten Sie schon...?

… ein fütterndes Mauerseglerpaar fängt am Tag bis zu 50 Gramm des Luftplanktons. Das entspricht mehr als 20.000 Mücken und Spinnen!

… Mauersegler verbringen einen Großteil ihres Lebens ausschließlich in der Luft, sie schlafen, jagen, und paaren sich dort und kommen nur zur Brutzeit auf die Erde.

… Fledermäuse sind keine Vampire! Die bei uns heimischen 24 Arten ernähren sich ausschließlich von Insekten, Spinnen und Käfern.

… Fledermausweibchen einer Art teilen sich im Frühjahr die Wochenstuben, in der sie in Gemeinschaft ihre Jungen aufziehen. Obwohl diese bei der Geburt nur wenige Gramm wiegen, sind sie bereits nach 4–5 Wochen flügge und können eigenständig jagen.

… im Zuge einer Sanierung des Schlauch- und Übungsturms der Feuer- und Rettungswache in der Rhönstraße wurden Mauerseglerkästen angebracht (Öffnet in einem neuen Tab).

  • Umwelt & Klima

    Aktion Fledermausfreundliches Haus des NABU Hessen

    Mit sechs in die Fassade integrierten Röhren bietet die Stadt in ihrem Besucherzentrum des Wetterparks, das gleichzeitig Portal des Regionalparks ist, Fledermäusen eine neue Behausung.

Downloads: Flyer und Merkblatt



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise