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Stadt Offenbach

Anmietung einer neuen Rettungswache

Anmietung einer neuen Rettungswache West in der Stadt Offenbach - Mietvertrag mit Bauverpflichtung

Der Stadt Offenbach ist Träger des Rettungsdienstes und als solcher nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) verpflichtet, die bedarfsgerechte, wirtschaftliche und dem aktuellen Stand der Medizin und Technik entsprechende Versorgung der Bevölkerung mit Leistun­gen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen. Hierzu betreibt die Stadt Offenbach auf dem Gebiet der Stadt mehrere Rettungswachen. Die Rettungswachen halten die nach dem Bedarfs­plan notwendigen Rettungsmittel sowie das erforderliche Personal be­reit und führen die Einsätze durch. Um im Westen der Stadt Offenbach eine nach den aktuellen Anforderungen erforderliche Rettungswache mit einsatzbereiten Rettungsmitteln und Fachpersonal vorhalten zu können, bedarf es einer neuen Rettungswache.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Offenbach, den Ab­schluss eines langfristigen Mietvertrages über ein nach den Anforde­rungen der Stadt Offenbach zu errichtendes Gebäude einschließlich vermietertypischer Leistungen des Gebäudebetriebes. Der Auftragge­ber wird voraussichtlich die üblichen Mieterobliegenheiten des Gebäu­debetriebes übernehmen.

Die Mietflächen können in einem bestehenden Gebäude, einem bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäude oder durch die Errich­tung eines Neubaus auf einem vorhandenen Grundstück geschaffen werden.

Die Anmietung und Übergabe der neuen Rettungswache West soll vo­raussichtlich bis Ende 2025 erfolgen. Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben, mit der Option für den Auftraggeber, den Vertrag einmalig um fünf Jahre zu verlängern.

Für die anstehende Bauaufgabe wird kein Grundstück von der Stadt Offenbach bereitgestellt. Die Bewerber werden im Rahmen des Verga­beverfahrens aufgefordert, mindestens ein Grundstück anzubieten. Das vom Bieter angebotene Grundstück muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:

·Das Grundstück muss vollständig innerhalb des gekennzeichne­ten Gebietes liegen, das im Lageplan gem. Anlage 1 mit zwei Krei­sen im Westen der Stadt Offenbach (Oberer Kreis Bereich Kaiser-lei/Nordend, unterer Kreis Bereich Sprendlinger Landstraße / Schumannstraße) eingezeichnet ist.

·Das Grundstück muss so beschaffen sein, dass eine Bebauung des Grundstücks grundsätzlich im planungsrechtlichen Rahmen und unter Beachtung raumprogrammatischer und funktionaler Anforderungen des Auftraggebers möglich ist, dass also der Nutzerbedarf des Auftraggebers grundsätzlich auf dem angebo­tenen Grundstück realisiert werden kann.

·Das Grundstück ermöglicht eine zweispurige Grundstücksein-/-ausfahrt das Grundstück liegt nicht ausschließlich innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone, so dass die gefor­derte Grundstücksein-/-ausfahrt von dem Grundstück nicht in eine verkehrsberuhigte Zone und/oder Fußgängerzone führt.

·Die geforderte Grundstücksein-/-ausfahrt führt nicht ausschließ­lich über ein Gelände, das Zugangsbeschränkungen aufweist oder zukünftig aufweisen kann (z. B. Privatgelände).

·Es liegen keine Gegebenheiten im Verkehrsraum der geforderten Grundstücksein-/-ausfahrt vor, die die Erreichbarkeit der nächsten Haupterschließungsstraße nachhaltig behindern (Schienenquer-verkehr, Zugbrücke o. ä.).

·Das Grundstück weist eine Größe von mindestens 3.000 m2 inklu­sive Parkplätze, Wegefläche, notwendige Abstandsflächen etc. auf.

Zum Abschluss des Mietvertrages mit Bauverpflichtung wird die Stadt Offenbach ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalte­tem Teilnahmewettbewerb durchführen. Es ist beabsichtigt im Som­mer 2024 mit dem Vergabeverfahren zu beginnen.

Mit europaweiter Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (TED) fordert die Stadt Offenbach Interessenten auf, sich mit einem Teilnahmean­trag an dem Wettbewerb zu beteiligen. Im Rahmen des Teilnahme­wettbewerbes werden von den Bietern vor allem folgende Nachweise zur Eignung gefordert:

·Befähigung zur Berufsausübung: Aktueller Handelsregisteraus-zug, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU etc.

·Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern der Bewerber zur Veröffentlichung ver­pflichtet ist.

· Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

o  Angaben zum Grundstück und Erklärungen des Eigen­tümers

§   Grundbuchauszug

§   Erklärung des Bewerbers, dass er über ein Grund­stück verfügt, das die zuvor genannten Mindest­anforderungen und die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen erfüllt und damit als Ret­tungswache genutzt werden kann. Sofern der Be­werber nicht Eigentümer des Grundstücks ist, Vor­lage einer Erklärung des Fremdeigentümers, dass der Bewerber im Fall der Zuschlagserteilung dazu berechtigt sein wird, auf dem benannten Grund­stück ein Gebäude zu errichten, das die zuvor ge­nannten Mindestanforderungen und die Vorgaben aus den Vergabeunterlagen erfüllt und damit als Rettungswache genutzt werden kann.

o Referenzen des vorgesehenen Objektplaners

Zur Abgabe eines ersten Angebotes werden alle geeigneten Bewerber aufgefordert. Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonde­rer Bedeutung ist, wird der Auftraggeber nur solche Bewerber auffor­dern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag vor allem die geforderten Angaben zum Grundstück und Erklärungen des Eigentümers vorge­legt haben.

Die Stadt Offenbach verhandelt mit allen Bietern, die ein Angebot ab­gegeben haben, über das Angebot. Die Stadt Offenbach behält sich vor, bereits auf das erste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die Stadt Offen­bach behält es sich jedoch auch vor, weitere Verhandlungsrunden mit allen Bietern oder einem abgeschichteten Bieterkreis durchzuführen. Es ist vorgesehen, dass der Zuschlag spätestens Ende diesen Jahres er­teilt wird.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand einer Auswahl der folgenden Zuschlagskriterien:

·         Mietpreis

·         Funktionalität

·         Ausstattungsqualität

·         Energieeffizienz

·         Gestaltung

·         Optionsflächen

·         Übergabezeitpunkt

Die Darstellung des vorgelegten Verfahrensablaufes und des Auftrags­gegenstandes stellen den aktuellen, unverbindlichen Stand der Pla­nung der Stadt Offenbach dar, der sich bis zum Beginn des Vergabe­verfahrens jederzeit noch ändern kann. Die Vorinformation des voraus­sichtlichen Verfahrensablaufes und Auftragsgegenstandes soll den Bietern zur besseren Planung des anstehenden Vergabeverfahrens dienen.

Dr. Dominik R. Lück, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergabe­recht

okl & partner Rechtsanwälte PartG mbB 
Köln, den 11.04.2024

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