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Stadt Offenbach

Flughafendezernent Weiß: Lärmobergrenze richtig, aber unverbindlich - Offenbach fordert Reduzierung der "Schutzzonen"

09.11.2017 – Die vom hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir vorgestellte Lärmobergrenze (LOG) bezeichnet der für Fluglärm zuständige Offenbacher Stadtrat Paul-Gerhard Weiß „als richtigen Ansatz“. Zwar werde der aktuelle Lärm dadurch nicht verringert, der zulässige Zuwachs soll damit aber gedeckelt und der aktive Lärmschutz vorangetrieben werden.

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Dies greife eine langjährige Forderung der Kommunen auf, die auch Bestandteil des Mediationsergebnisses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens gewesen sei. 17 Jahre nach Ende der Mediation und sechs Jahre nach Betriebsaufnahme der Landebahn Nordwest habe die Landesregierung, diese Forderung in einer Vereinbarung mit der Luftverkehrswirtschaft umzusetzen versucht.

Die Vereinbarung zur LOG sieht vor, dass der Dauerschallpegel um 1,8 Dezibel unter dem ursprünglich prognostizierten Lärm für 700.000 Flugbewegungen gedeckelt werden soll und deshalb auch bei anwachsendem Verkehr – derzeit gibt es etwa 470.000 Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen – nur noch begrenzt steigen dürfe.

Keine rechtlich Verbindlichen Regelungen oder Sanktionen

Für Stadtrat Weiß bleibt allerdings offen, wie dieses Ziel im Falle eines deutlichen Anstiegs der Flugbewegungen erreicht werden könne. Auch sehe die Vereinbarung keine rechtlich verbindlichen Regelungen oder Sanktionen vor, falls die Obergrenze gerissen werde. „Es gibt qualitative Unterschiede zwischen der rechtlich gefestigten Planfeststellung und der ehrenwörtlich vereinbarten Maßnahme einer Lärmobergrenze“, betont Weiß. Erst die Zeit werde zeigen, wie „fest“ die freiwillige Vereinbarung zwischen Land Hessen und Luftverkehrswirtschaft wirklich sei.

Heute rechne man damit, dass diese Situation in zehn bis 15 Jahren eintrete. Bis dahin habe vermutlich keiner der heutigen Personen noch etwas mit der Vereinbarung zu tun. Während sich Fraport auch dann noch auf die rechtlich feste Planfeststellung berufen könne, hätten die Lärmbetroffenen dann nicht mehr in der Hand als eine von den Vor- oder sogar Vorvorgängern freiwillig vereinbarte Regelung.

Weiß plädiert für Anpassung der Schutzzonen

Weiß plädiert auch für eine Anpassung der Schutzzonen an die geänderten Werte: Die Schutzzonen legen fest, in welchen Bereichen wegen des Fluglärms keine Neubauten für Schulen oder Wohnungen entstehen dürfen. Wenn der Lärm bei voller Auslastung des Flughafens wirklich 1,8 Dezibel niedriger ausfallen soll als prognostiziert, müssten auch die Schutzzonen, die eigentlich nur Bauverbotszonen seien, entsprechend reduziert werden. Diese basieren nämlich nicht auf dem aktuellen, sondern dem prognostizierten Lärm bei 700.000 Flugbewegungen. Da die Schutzzonenverordnung 2021 laut Gesetz ohnehin zu überprüfen ist, seien die Schutzzonen entsprechend der getroffenen Vereinbarung spätestens dann anzupassen.

Große Bereiche der Stadt Offenbach würden dabei aus der Tagschutzzone 2 herausfallen. In dieser Zone dürfen derzeit regulär beispielsweise keine Schulen und Kindergärten gebaut oder erweitert werden. „Derzeit muss die Stadt hierfür in jedem Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erbetteln, was zunehmend schwerer wird“, so Weiß. Auch eine Verkleinerung der Siedlungsbeschränkungszone in der Regionalplanung sei dann geboten. „Andernfalls nährt man den Zweifel, dass die Ziele erreichbar sind.“

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