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Stadt Offenbach

Offenbacher Antrag auf andere Navigationstechnik zur Lärmvermeidung erhält Zustimmung in Fluglärmkommission

06.07.2016 – Die Fluglärmkommission hat in ihrer Sitzung am 6. Juli positiv über den Antrag der Stadt Offenbach entschieden, der eine bessere technische Mindestausstattung der am Frankfurter Flughafen landenden Flugzeuge fordert.

Bürgermeister Peter Schneider hatte beantragt, die geänderte Ausstattung der Flugzeuge ab dem Flugplan 2019/2020 zu fordern. Damit sollen variantenreichere Anflugverfahren möglich werden, die über der dicht besiedelten Großstadt Offenbach weniger Lärm verursachen. Dies würde dadurch erreicht, dass Offenbach zu bestimmten Zeiten nicht über-, sondern umflogen werden könnte, ohne Nachbarkommunen übermäßig zu belasten. Die Fraport AG könnte mit dieser Änderung von den in Frankfurt landenden Fluggesellschaften längst fällige Standards verlangen. Dies diene auch der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit des Flugverkehrs. „Entscheidend ist aber, dass weniger Menschen von unzumutbarem und gesundheitsschädlichem Fluglärm betroffen sind“, so Bürgermeister Schneider. „Eine Modifizierung der Betriebsgenehmigung des Frankfurter Flughafens wird in die Prüfung des Antrags einzubeziehen sein.“

Auf der Grundlage des Antrags der Stadt Offenbach am Main wird die Fluglärmkommission Frankfurt alle beteiligten Verantwortungsträger – Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) – auffordern zu klären, wie kurzfristig die Quote der Flugzeuge mit der Flächennavigation (RNAV 1 beziehungsweise RNAV (GPS) Approach) auf nahezu 100 Prozent erhöht werden kann. Die Kommission fordert darüber hinaus eine Prüfung, wie die heute bereits technisch möglichen Anflugverfahren verpflichtend werden können. Aktuell sind bereits etwa 80 bis 90 Prozent der den Flughafen Frankfurt anfliegenden Flugzeuge mit dieser Navigationstechnik ausgestattet. Eine Umsetzung bis zur Flugplanperiode 2019/2020 erscheint daher als realistisch.

Des Weiteren fordert die Fluglärmkommission Frankfurt im nächsten Schritt alle beteiligten Verantwortungsträger dazu auf, eine Einführung satellitengestützter Präzisionsanflugverfahren durch eine Erhöhung der GBAS-Ausrüstungsquote aktiv zu unterstützen und mit Anreizen zu fördern. Damit sollen kurz- und mittelfristig lärmärmere Anflugverfahren auf Basis der neuen GBAS-Technik am Flughafen Frankfurt in größerem Umfang möglich werden.

Hintergrund:

Um die Genauigkeit und damit das Anwendungsspektrum der Navigationseinrichtungen (auch im Hinblick auf lärmärmere Flugverfahren) weiter zu verbessern, haben Fraport AG und Deutsche Flugsicherung (DFS) gemeinsam bereits ein bodenseitiges Korrektursystem (Ground Based Augmentation Systems, kurz GBAS) für GPS-Signale geschaffen. Mit dieser GBAS-Station werden die vom Satelliten kommenden GPS-Daten mittels einer Bodenstation korrigiert und an die Flugzeuge gesendet.

Auf der Grundlage dieser Technik können Anflüge sowohl im Endanflug künftig höher durchgeführt werden als auch mittelfristig Horizontalanflugstrecken in niedrigen Höhen vermieden werden.

Voraussetzung für eine flächendeckende Anwendung von GBAS ist jedoch neben der bereits erfolgten bodenseitigen Ausrüstung, dass auch die Flugzeuge entsprechend mit dieser innovativen Technik ausgestattet sind. Darüber hinaus muss die GBAS-Ausrüstung auch von den Fluggesellschaften (kostenpflichtig) aktiviert und die Flugzeug-Crews für GBAS-Anflüge von ihren nationalen Luftfahrtbehörden lizensiert sein. Die aktuelle GBAS-Ausrüstungsrate der Flugzeuge am Flughafen Frankfurt liegt derzeit bei etwa acht Prozent.

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