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Stadt Offenbach

Stadt plant 1800 Einwendungen gegen Flughafenausbau

Die Stadt Offenbach lehnt die geplante Erweiterung des Frankfurter Flughafens um eine neue Start- und Landebahn im Nordwesten und ein zusätzliches Terminal ab. Mit dieser Feststellung beginnt der aktuelle Beschluss des Magistrats, der am 3. Februar den Stadtverordneten vorgelegt werden soll. Doch das ist nur der Anfang. Insgesamt 1800 Einwendungen will die Stadt erarbeiten und bei der Genehmigungsbehörde gegen das Vorhaben der Flughafenbetreiberin Fraport AG einreichen – eine für jede Einrichtung in städtischem Besitz. Unter anderem will die Stadt für jede Kindertagesstätte und jede Schule präzise benennen, was sich dort aus ihrer Sicht durch den geplanten Ausbau ändern, sprich: verschlechtern würde.

Lärm und eigene Messergebnisse

Das Hauptargument gegen den geplanten Ausbau ist der zu erwartende Lärm. Die Stadt und ihre Berater kritisieren, dass Fraport die Belastung, unter der die Menschen gerade auch in Offenbach zu leiden haben, systematisch „klein rechnet“. Fraport erkenne bisher nur ein kleines Gebiet im Stadtteil Lauterborn als so belastet an, dass sie den rund 2000 Bewohnern ein Recht auf passiven Lärmschutz (vor allem durch Schallschutzfenster) zugesteht.

Erstmals verfügt die Stadt nun allerdings über eigene Messergebnisse. Im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung wurde über einen Zeitraum von einem Jahr die Lärmbelastung an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet erfasst. Das Resultat: Aus Sicht der Stadt haben weitere etwa 20.000 Bürger Offenbachs das Recht, Schallschutzfenster bei der Fraport AG zu beantragen - insbesondere in den Wohnlagen Tempelsee, Rosenhöhe und Bieber-West. Die Stadt selbst will aus den Messergebnissen ebenfalls Konsequenzen ziehen und verlangt: Die Fraport soll den Anspruch der besonders belasteten Stadtteile auf passiven Lärmschutz offiziell anerkennen. Und die Stadt fordert Schallschutzfenster für alle öffentlichen Gebäude im Hochbelastungsbezirk. Innerhalb welcher Grenzen dieser Bezirk definiert werden soll, will man nun im Rathaus beraten.

Gerade im Süden des Stadtgebiets sei die Lärmbelästigung „erheblich“, so Hermann Gaffga, Geschäftsführer der städtischen AG Flughafen. Teilweise seien sogar die Grenzwerte des Gesundheitsschutzes verletzt – unter anderem am Messpunkt Edith-Stein-Schule. Gemessen wurden bis zu 60,2 dB(A), während der Richtwert 55 dB(A) beträgt. Der Messbericht kommt zu dem Ergebnis: Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung ist dort überschritten.

Messungen von der Fraport

Die Fraport habe Lärmmessungen bisher nur direkt unter der bestehenden Anflugschneise vorgenommen, so die Kritik der Stadt Offenbach. Ihre Ergebnisse stammen hingegen auch von Messstationen im West- und im Nordend, wo startende Flugzeuge bisweilen erheblichen Lärm verursachen, sowie in den derzeit noch relativ verschonten Stadtteilen Bürgel und Rumpenheim, wo es an einzelnen Tagen ebenfalls schon jetzt zu „sehr belastenden Situationen“ kommt. Aus Sicht der AG Flughafen belegt der Lärmbericht überaus deutlich, dass die Stadt Offenbach schon jetzt mehr als genug der mit dem Flughafenbetrieb verbundenen Lasten trägt. Und Gaffga fügt hinzu: Gerade in den Abendstunden und an Wochenenden, wenn die Menschen Erholung suchten, sei der Lärm oft am stärksten. Aktiver Lärmschutz hat für die Stadt Offenbach weiterhin Vorrang. Und das heißt: Keine Zusatzbelastung.
Die Kritik betrifft zudem die Vorgehensweise der Fraport und der Landesregierung. Zur Besänftigung der Ausbau-Gegner haben beide mehrfach das geplante Nachtflugverbot angeführt. Bürgermeister Horst Schneider, der kürzlich die Zuständigkeit für das Thema Flughafen von Oberbürgermeister Gerhard Grandke übernommen hat, spricht von einem „Täuschungsversuch“. Zwei Argumente nennt der technische Berater der Stadt in Sachen Flughafen, Dieter Faulenbach da Costa. Erstens: das Nachtflugverbot zwischen 23 bis 5 Uhr soll nicht für den ganzen Flughafenbetrieb, sondern nur für die neue Nordwestbahn gelten. Zweitens: Ab wann es überhaupt gelten würde, ist ungewiss. Im Antrag heißt es, „ab Erreichen eines Kapazitätseckwertes“, der allerdings nicht näher definiert ist.

Kritik am Planfeststellungsverfahren

Weitere Kritik betrifft das laufende Planfeststellungsverfahren, das einer Ausbau-Genehmigung vorangehen muss. Nach Auskunft von Dr. Reiner Geulen, Verwaltungsrechtler und juristischer Berater der Stadt Offenbach, entbehrt das derzeit laufende Verfahren der Grundlage, denn das Vorhaben Flughafenausbau wurde sowohl aus dem Landesentwicklungsplan als auch aus dem Regionalplan für Südhessen gestrichen. Damit, so Geulen, hänge das Planfeststellungsverfahren planungsrechtlich in der Luft. Sollte es in Kürze einen neuen genehmigten Regionalplan geben, will Offenbach erneut juristisch dagegen vorgehen. Denn auch diesmal sei Offenbach nicht beteiligt worden. Keine der betroffenen Städte und Gemeinden in der Region sei angehört worden. Nun wartet Offenbach darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht höchstinstanzlich bestätigt, dass Offenbach vom Bau einer Nordwestbahn betroffen wäre und deshalb bei der entsprechenden Regionalplanung nicht hätte übergangen werden dürfen.

20. Januar 2005

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