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Stadt Offenbach

Klage gegen Flughafenausbau: Offenbach fordert massive Lärmreduzierung

Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VHG) in Kassel beginnt am 2. Juni 2009 die mündliche Verhandlung zum Flughafenausbau in Frankfurt. Als eine von sechs Kommunen ist die Stadt Offenbach dort als Musterklägerin zugelassen. Ziel ist es, in dieser Instanz „eine massive Reduzierung des Fluglärms zu erreichen, und zwar bezogen auf den gesamten Frankfurter Flughafen“, betont der Rechtsanwalt der Stadt, Dr. Reiner Geulen. Zugleich plant die Offenbacher AG Flughafen schon jetzt, in Revision zu gehen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll 2010 dann nochmals die Genehmigung zum Bau der Landebahn Nordwest zur Debatte stehen.

„Wir werden in unserer Planungshoheit mehr als jede andere Kommune tangiert – diese Problematik muss der VGH jetzt beleuchten“, sagte Stadtrat Paul-Gerhard Weiß bei der Vorstellung der Klagestrategie. Mit Zahlen verdeutlichte der Flughafendezernent, wie stark Offenbach vom wachsenden Lärm betroffen sein könnte: Komme die neue Landebahn wie geplant, fallen 75 % der Offenbacher Gemarkung unter die Siedlungsbeschränkung und gar 80 % unter die Tagschutzzone 2.

Das bedeutet, dass lärmsensible Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Kliniken und Altenheime in dieser Zone weder gebaut noch erweitert werden dürften. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen und mit Genehmigung des Verkehrsministeriums in Wiesbaden möglich. Offenbach hat derzeit 165 solcher lärmsensibler Einrichtungen – und 130 wären nach einem Ausbau, wie er derzeit geplant ist, von der Tagschutzzone 2 betroffen. „Das stellt für Offenbach eine massive Bedrohung der Entwicklungsmöglichkeiten dar“, meinte Rechtsanwalt Geulen.

Wegen dieser Problematik hat auch das Klinikum Offenbach als lärmsensible Einrichtung den Antrag gestellt, den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau aufzuheben. Damit sollen die Patienten geschützt und die Wirtschaftlichkeit des Hauses garantiert werden. Es sei völlig unklar, für wen und wann die Ausnahmeregelungen in der Tagschutzzone 2 greifen sollten, argumentiert das Klinikum – und wurde damit ebenfalls als Musterkläger am VGH zugelassen.

Die mündliche Verhandlung in Kassel wird voraussichtlich bis 29. Juni 2009 dauern; für Juli wird dann das Urteil erwartet. Bereits am 15. Januar hatte der Verwaltungsgerichtshof allerdings festgestellt, dass die Flughafenbetreiberin Fraport und das hessische Verkehrministerium die neue Landebahn grundsätzlich bauen dürfen. „Allerdings müssen sie mit ganz erheblichen Betriebsbeschränkungen rechnen“, betonte Geulen. So halte der VGH das im Meditationsverfahren vereinbarte Nachtflugverbot für unumgänglich – und die vorgesehene Flugzahl für die „Schulterstunden“ von 22 bis 23 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr für bedenklich. „Diese ersten Beschlüsse stimmen uns hoffnungsfroh, etwas verändern zu können“, so Weiß. Dass die Anwälte des Landes Hessen dagegen die damalige Meditation als „Gesprächsrunde ohne rechtliche Relevanz hinstellen“, sei „politisch ein Skandal“.

Da der VGH den Bau der Landebahn Nordwest im Kern befürwortet hat, stellt die Stadt nun ihre Klagebegründung darauf ab, was die Betroffenheit Offenbachs vom Fluglärm reduzieren könnte. Dazu gehört etwa ein aktiver Lärmschutz durch die Veränderung der Flugrouten. „Wir haben jetzt pro Tag 750 Landeanflüge über Offenbach, mit der Nordwestbahn wären es mehr als 1000“, erklärt Weiß. Das entspreche 75 % der gesamten Landeanflüge am Frankfurter Flughafen. Diese „massive Bündelung der Belastung“ könne besser verteilt werden.

Eine starke Einschränkung des Flugverkehrs, vor allem in der Nacht, ist auch für Anwalt Geulen das Ziel bei der Verhandlung in Kassel. Kernpunkt bleibe aber: „Die Landebahn Nordwest darf nicht gebaut werden, weil der Frankfurter Flughafen schon jetzt zu laut ist.“ Bei der Revision 2010 am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will Geulen daher eine klare Absage an eine neue Bahn erreichen – oder zumindest, dass es, gegebenenfalls auch mit neuer Landebahn, über Offenbach leiser wird als bisher.

7. April 2009

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