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Stadt Offenbach

Klage gegen Landesentwicklungsplan: Offenbach möchte Revision erreichen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Normenkontrollklage, die die Stadt Offenbach gemeinsam mit anderen Kommunen gegen den Landesentwicklungsplan erhoben hat, Anfang Februar 2010 abgelehnt – und auch eine Revision nicht zugelassen. Damit gibt sich Offenbachs Magistrat nicht zufrieden: Am 9. März legte er gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Hintergrund ist der geplante Flughafenausbau in Frankfurt und dessen Folgen: „Wir dürfen nicht nachlassen, uns gegen die Bündelung des Lärms über Offenbach zu wehren“, betonte der zuständige Stadtrat Paul-Gerhard Weiß.

Wesentlicher Inhalt des Landesentwicklungsplans (LEP) EFFM 2007 ist die Standortaussage zu Gunsten der Nord-West-Bahn. Der Plan weise das Gebiet im Kelsterbacher Wald aber nur als „Vorranggebiet“ aus, er lege offiziell keinen Standort fest. „Denn wenn man das gemacht hätte, dann hätten Folgeuntersuchungen angestanden, was eine solche Festlegung – unter anderem auch für Offenbach - zu bedeuten hat“, erläuterte der externe Flughafenberater Dieter Faulenbach da Costa. Durch diesen „Verfahrenstrick“ führe der LEP letztlich dazu, dass die Stadt Offenbach mit dem Ausbau eine unzumutbare Lärmbelästigung zu erwarten habe, sagte Oberbürgermeister Horst Schneider.

Mit der geplanten neuen Nord-West-Bahn würden 75 Prozent des Offenbacher Stadtgebietes als Siedlungsbeschränkungsbereich bzw. Schutzzone eingestuft werden – das bringt u.a. Bauverbote für Schulen, Kitas und Kliniken mit sich, wodurch die Stadt ihre kommunale Planungshoheit eklatant eingeschränkt sieht. Laut Faulenbach hat der VGH in seiner Ablehnung der Normenkontrollklage darauf verwiesen, dass die Stadt sich noch in den Ortsteilen Bürgel und Rumpenheim entwickeln könne: „Diese Argumentation ist schlicht unverschämt.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das nun über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entscheidet, befasst sich in diesem Jahr auch mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Ausbau des Frankfurter Flughafens, gegen das unter anderem die Stadt Offenbach erfolgreich Revision eingelegt hat. Hier klagt die Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss. „Der LEP ist Voraussetzung für dieses Verfahren und gehört schon deswegen in Leipzig auf die Tagesordnung“, verdeutlichte Faulenbach da Costa.

Der Flughafenberater geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht bis Ende 2010/Anfang 2011 zumindest Veränderungen im Planfeststellungsverfahren beschließen wird. Das bedeute einen ergänzenden Beschluss mit Offenlage und dem weiteren üblichen Procedere: „Die Inbetriebnahme der neuen Landebahn dürfte sich auf 2013 verzögern“, prophezeite Faulenbach da Costa. Flughafendezernent Weiß unterstrich, dass das Bewusstsein für Offenbachs beispiellose Betroffenheit von dem Ausbau wachse, und er versicherte: „Wir fügen uns nicht in die Funktion des Lärm-Abfalleimers der Region – auch nicht, wenn wir dafür bezahlt werden.“

9. März 2010

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