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Stadt Offenbach

Rechtsstreit zum Flughafenausbau: Stadt Offenbach begründet Revision

Die Stadt Offenbach hat als Musterklägerin gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau fristgerecht Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. In der 110 Seiten umfassenden Revisionsbegründung stehen Rechtsverletzungen bei der Standortentscheidung, der Lärmermittlung und die schwerwiegenden Folgen für die Entwicklungsmöglichkeit Offenbachs im Mittelpunkt. Stadtrat Paul-Gerhard Weiß beanstandet besonders den „vollständigen Ermittlungsausfall“ beim aktiven Lärmschutz.

Nicht nur das Nachtflugverbot steht auf dem Prüfstand

In Leipzig wird entgegen häufiger Falschmeldungen nicht nur die Nachtflugregelung, sondern das gesamte Vorhaben erneut auf dem Prüfstand stehen. Die Stadt Offenbach ficht mit ihrer Revision das erstinstanzliche Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel an, das zwar den vorgesehenen Nachtflugbetrieb teilweise für rechtswidrig erklärte, Ausbaugenehmigung und Tagbetrieb aber nicht beanstandete. „Dabei wurde mehrfach Bundesrecht verletzt sowie höchstrichterliche Entscheidungen und berechtigte Rügen der Stadt Offenbach als stark betroffene Kommune ignoriert“, erläutert Weiß die vom städtischen Prozessbevollmächtigten Dr. Reiner Geulen eingereichte Revisionsbegründung.

Zentrales Thema der Revisionsbegründung ist die massive Beschränkung der Entwicklungsmöglichkeit und Selbstverwaltung der Stadt Offenbach. Nach Aussage von Dieter Faulenbach da Costa, Leiter der städtischen Arbeitsgruppe zum Flughafenausbau, werde künftig nahezu die ganze Großstadt unter einem Lärmteppich liegen. Auch die bisher vom Lärm verschonten Stadtteile Bürgel, Rumpenheim und Waldheim würden nach Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn zum Eindrehbereich für ankommende Flugzeuge. Für den größten Teil des Siedlungsgebietes hätte dies Bauverbote für lärmsensible Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime zur Folge. Auch könnten aufgrund neuer Siedlungsbeschränkungen kaum noch Wohngebiete ausgewiesen werden. Im Planfeststellungsverfahren sei zudem nicht ermittelt worden, wie sich diese massiven Auswirkungen abwenden oder zumindest verringern lassen, obwohl dies durch aktiven Lärmschutz möglich wäre.

Formale Beanstandung

Formal beanstandet die Stadt, dass gegen das Raumordnungsgesetz des Bundes verstoßen wurde, weil für die neue Landebahn Nordwest im Landesentwicklungsplan Flughafenerweiterung (LEP EFFM) kein „Standort“ festgelegt wurde, sondern nur ein so genanntes „Vorranggebiet“ im Kelsterbacher Wald. Dabei sei im LEP EFFM einfach aus den Unterlagen des laufenden Planfeststellungsverfahrens abgeschrieben worden.

„Schwerwiegende Defizite“ sieht die Revisionsbegründung bei der Alternativen- und Variantenprüfung. Die von Offenbach im Verfahren eingebrachten Vorschläge (Öffnung der Startbahn 18 auch für den Landebetrieb, Nutzung des Flughafens Erbenheim, Bau von konvergierenden Pisten, Betrieb eines Satelliten-Airports, stärkere Verzahnung mit dem Flughafen Hahn – ein Flughafensystem wurde 2002 von Fraport selbst beantragt – oder Neubau eines Flughafens außerhalb des Verdichtungsraumes) seien unzulässig, einfach nicht betrachtet und bewertet oder aufgrund falscher Kriterien vorzeitig ausgeschlossen worden.

Auswirkungen wurden kaum ermittelt

Besonders gravierend erscheint Weiß, dass der Lärm und seine Auswirkungen auf Offenbach nicht zutreffend ermittelt und mangelhaft abgewogen wurden. So sei nur ein Bruchteil der schutzbedürftigen Einrichtungen erfasst worden, die künftig in die Tagschutzzone 2 nach Fluglärmschutzgesetz fallen und deshalb Bauverboten unterliegen. Der VGH gehe fälschlicherweise davon aus, dass es darauf nicht ankomme. Die erhebliche Behinderung der kommunalen Selbstverwaltung und Entwicklungsplanung werde vom VGH zwar bestätigt, aber für zumutbar erklärt. „Die große Zahl der betroffenen Einwohner in Offenbach (86.000), der betroffenen schutzbedürftigen Einrichtungen (131) und die ermittelten Kosten für passiven Lärmschutz allein an den schutzbedürftigen Einrichtungen in Offenbach (85 Mio. €) wurde nicht ermittelt und durch den VGH als unerheblich dargestellt“, legt der Stadtrat dar.

In der zentralörtlich gegliederten Planungslandschaft des Landes Hessen (Kleinzentrum, Unterzentrum, Mittelszentrum, Oberzentrum) ist der Stadt Offenbach eine oberzentrale Funktion zur Versorgung des Raumes landesplanerisch zugewiesen, doch würde sie diese Funktion aufgrund der zahlreichen Bauverbote und Beschränkungen faktisch nicht mehr wahrnehmen können. Bauvorhaben könnten zwar auch in einer Siedlungsbeschränkungszone umgesetzt werden, allerdings nur auf Basis von Ausnahmegenehmigungen. „Bei uns würde die Ausnahme zur Regel. Nur noch auf Grundlage von Ausnahmegenehmigungen Planungen zu machen, das kann nicht sein“, betonte Weiß.

Ein „schwerwiegendes Abwägungsdefizit“ sieht die Stadt auch bei der Zulassung der planmäßigen Flüge in den Nachtrandstunden (22-23 Uhr und 5-6 Uhr), da überwiegend nur wirtschaftliche Belange der Luftverkehrslinien gewichtet würden. In der aktuellen politischen Diskussion weist die Stadt Offenbach darauf hin, dass bei den Nachtflugregelungen im Planfeststellungsbeschluss - die zwar vom VGH „gekippt“ wurden, die das Land in seiner Revision aber wieder durchzusetzen sucht - in der gesetzlichen Nacht (22-6 Uhr) überhaupt keine Entlastung und in der Mediationsnacht (23-5 Uhr) nur geringe Entlastung gegenüber dem status quo erreicht werde, obwohl dies eine Kompensation für den enormen Lärmzuwachs am Tage darstellen sollte. Hier würden derzeit Äpfel mit Birnen, nämlich Spitzenwerte (50 Fbw) mit Durchschnittswerten (17 Fbw), verglichen.

Aktiver Lärmschutz

Ein besonders wichtiges Kapitel gilt dem aktiven Lärmschutz. Hier beanstandet Offenbach einen „vollständigen Ermittlungsausfall“. Obwohl die starke Betroffenheit Offenbachs durch andere Anflugrouten (Offset Approach) und weitere Maßnahmen (z.B. steilerer Anflug und Versatz der Landeschwellen) erheblich reduziert werden könnte, seien die Möglichkeiten in der Planfeststellung überhaupt nicht untersucht und auferlegt worden. Dies wäre aber unbedingt erforderlich gewesen. Auch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel habe die Bedeutung völlig verkannt und sich mit dem Thema Anflug gar nicht auseinander gesetzt.

Vor diesem Hintergrund sieht Stadtrat Weiß dem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das frühestens Ende 2010 beginnen wird, optimistisch entgegen und rechnet mit „massiven Nachbesserungen für die Region und die Stadt Offenbach.“ Sollte die Revision beim Bundesverwaltungsgericht trotz aller positiven Erwartungen scheitern, zieht Weiß auch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in Erwägung.

9. April 2010

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