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Stadt Offenbach

Städtischer Haushalt 2021 genehmigt: Kein Spielraum für zusätzliche Investitionen

16.04.2021

Die Kommunale Finanzaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) hat den städtischen Haushalt für das Jahr 2021 genehmigt. Der Ergebnishaushalt sieht Erträge in Höhe von rund 546,6 Millionen Euro (2020: 519,8 Millionen Euro) und Aufwendungen in Höhe von rund 540,9 Millionen Euro (2020: 508,2 Millionen Euro) vor. Unterm Strich plant die Stadt damit einen Überschuss in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro (2020: 11,6 Millionen Euro) zu erwirtschaften. Auch die notwendigen Kreditaufnahmen in Höhe von 65 Millionen Euro wurden genehmigt, so dass die Stadt jetzt neben den freiwilligen Leistungen ihre bereits begonnenen Bauprojekte wie geplant fortführen und die geplanten Investitionsvorhaben angehen kann. Zu den zentralen Investitionen zählen unter anderem der aktuell laufende Kaiserlei-Umbau, der Marktplatz-Umbau, die Sanierung und Erweiterung von Schulen (Mathildenschule, Geschwister-Scholl-Schule, Edith-Stein-Schule), der Neubau der Grundschule Bieber-Nord mit Kita, der Neubau der Grundschule auf dem Gelände der Bachschule und des Gymnasiums am Güterbahnhof. Zu den weiteren Projekten gehören die Stadtteilentwicklung Nordend (HEGISS 3) sowie die Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Masterplan NOx). Für alle diese Vorhaben greift die Stadt hohe Fördersummen ab.

„Die finanzielle Situation der Stadt Offenbach hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verbessert“, teilte Stadtkämmerer Peter Freier aus Anlass der Haushaltsgenehmigung mit. „Wir verzeichnen in der Planung für 2021 zum 3. Mal in Folge einen ausgeglichenen Haushalt und erwirtschaften sogar im einstelligen Bereich Überschüsse, die als Rücklage für die kommenden Haushaltsjahre bis 2024 dringend benötigt werden. Dieses Ergebnis verdanken wir unserem strikten Konsolidierungskurs, einem geringeren Anstieg der Sozialausgaben sowie den erhöhten Zuschüssen von Bund und Land.“

Wie Freier weiter erläuterte, ist die Stadt aber noch weit davon entfernt, den Rotstift zu Seite legen zu können: „Wie bisher schon muss die Stadt in den kommenden Jahren massiv insbesondere in die Schulen und Kitas und damit in die Bildungschancen der Offenbacher Kinder investieren. Das führt zu einer hohen Belastung und Unsicherheit für die kommenden Haushalte, insbesondere ab dem Jahr 2024. Weiterhin zwingt uns die Corona-Pandemie zu ungeplanten Ausgaben, während wir gleichzeitig noch nicht abschätzen können, wie sich die wirtschaftlichen Folgen auf die Gewerbesteuer als größte Einnahmequelle auswirken werden.“ Der Konsolidierungskurs müsse daher unverändert weitergeführt werden: „Auch vor dem Hintergrund der Hessenkasse wird sich die Stadt in den kommenden Jahren weiterhin nur das absolut Notwendigste leisten können. Schließlich hat sich die Stadt verpflichtet, den jährlichen Beitrag von 3,1 Millionen Euro aus eigener Finanzkraft, also aus erzielten Überschüssen, zu leisten. Die Ziele müssen weiter lauten: Sparen, bei den Investitionen weiterhin auf die zentrale Infrastruktur konzentrieren und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung Offenbachs mit höchster Priorität voranbringen, um die eigene Finanzkraft weiter zu steigern und damit ein stärkeres Fundament zu erreichen.“ 

Auch das Regierungspräsidium konstatiert in seinem Genehmigungsschreiben, dass der Haushaltsausgleich in den Jahren 2022 und 2023 im Ergebnishaushalt nur durch die gebildeten Rücklagen aus den Überschüssen der Vorjahre möglich werde. Nur durch „eine Inanspruchnahme gebundener Liquidität könnten Ende 2024 überjährige Liquiditätskredite [und damit eine Neuverschuldung, Anm. d. Red.] vermieden werden“, heißt es. Und weiter: „Eine Gegensteuerung im Rahmen des Haushaltsvollzuges sowie Darstellung des Haushaltsausgleiches spätestens ab dem Haushaltsjahr 2024 ist daher dringend angezeigt.“ Als besonderes Risiko für den Haushalt werden die Defizite des Öffentlichen Nahverkehrs genannt, die durch den städtischen Haushalt in der bisherigen Planung mit maximal 5,0 Millionen Euro im Jahr 2024 gedeckt werden sollen. Die Haushaltsgenehmigung werde dennoch erteilt, da die voraussichtliche Neuverschuldung im Haushaltsjahr 2021 (rund 77,6 Millionen Euro) sowie die daraus resultierenden Belastungen „zumindest aktuell noch im Einklang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt“ stehen und somit genehmigt werden können. Insgesamt bleibt es bei der Einschätzung der Kommunalen Finanzaufsicht, dass „die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt als angespannt einzustufen“ ist.

Dieser Hinweis des Regierungspräsidiums auf die Kosten des ÖPNV hat nach Ansicht von Stadtkämmerer Freier besonderes Gewicht, weil sich zwischenzeitlich nach Ankündigung der OVB/NiO die aktuelle Defizitentwicklung im ÖPNV und die daraus resultierende Belastung für den Haushalt mittelfristig deutlich nach oben schieben wird. Aktuell wird jetzt mit 10,8 Millionen Euro (2023) sowie 10,2 Millionen Euro (2024) Defizit bei den Verkehrsbetrieben gerechnet.

Stadtkämmerer Peter Freier: „Das wichtigste haushaltspolitische Ziel bleibt auch in den kommenden Jahren die Sicherstellung des Haushaltsausgleichs.“ Wie in den Vorjahren wird er trotz Haushaltsfreigabe auf alle Ansätze der Stadt eine 20-prozentige Sperre erlassen, die nur per Einzelgenehmigung durch den Stadtkämmerer aufgehoben werden kann. Als große Herausforderung bezeichnete Freier die aktuelle Corona-Krise: „Es steht zu befürchten, dass wir in Folge der Pandemie bei verminderten Gewerbesteuereinnahmen wieder höhere Ausgaben im Sozialbereich schultern müssen. Welchen Beitrag gegebenenfalls Bund und Land leisten werden, um die Kommunen zu unterstützen, ist heute noch nicht absehbar.“

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