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Stadt Offenbach

AG Stadtverordnetenvorsteher: Klarheit für Digitalisierung

05.05.2022

Von links nach rechts: Reihe 1: Jürgen Rupprecht, StvV Beate Funck, StvV Dr. Alfred Etzrodt, Dir. Stephan Gieseler, StvV Hilime Arslaner, StvV Stephan Färber, Carina Eichstädt, StvV Udo Volck, Waltraud Schäfer. Reihe 2: Dr. Jörn Heimlich, StvV Margarete Hartmann, Thomas Rädchen, StvV Dr. Elke Neuwohner, StvV Joachim Grußdorf, Brigitte Palmowski, StvV Dr. Martina van den Hövel-Hanemann, StvV Thomas Zarda, Thorsten Bork, Stefan Frels. Reihe 3: StvV Christine Wagner, StvV Oliver Hegemann, Helmut Herchenhahn, Tanja Berger, Hans-Jörg Daum, Lothar Sprenger, StvV. Dr. Gerhard Obermayr.

Die Arbeitsgemeinschaft der Stadtverordnetenvorsteherinnen und Stadtverordnetenvorsteher im Hessischen Städtetag forderte auf ihrer Tagung am 4. Mai im Büsing Palais in Offenbach einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung der kommunalen politischen Arbeit. Eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung soll den Kommunen den rechtlichen Rahmen geben, Stadtverordnetenversammlungen im Internet zu übertragen und Niederschriften dort dauerhaft zu veröffentlichen.

Hierzu schlägt das Gremium unter Leitung der Vorsitzenden Hilime Arslaner, Stadtverordnetenvorsteherin Frankfurts, und Stephan Gieseler, Direktor des Hessischen Städtetags, vor, § 52 HGO zu ändern. Dort wird geregelt, dass die Sitzungen der Gemeindevertretung grundsätzlich öffentlich sind. Öffentlich meint aber bisher lediglich die Saalöffentlichkeit. Diesen Begriff will das Gremium nun an die veränderte Mediennutzung und Informationsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst wissen, damit so die Stadtverordnetenversammlungen auch für Livestreams aus den Plenarsitzungen geöffnet werden können. Auch die dort bisher sehr eng geregelten Möglichkeiten zur längerfristigen Veröffentlichung von Aufnahmen aus den Stadtverordnetenversammlungen sollen erweitert werden.

Außerdem sprechen sich die hessischen Stadtverordnetenvorsteherinnen und Stadtverordnetenvorsteher dafür aus, durch eine Änderung des § 61 HGO eine Rechtsgrundlage für die dauerhafte Veröffentlichung von Sitzungsniederschriften und anderen öffentlichen Sitzungsunterlagen zu ermöglichen. Dies soll die oft widerstreitenden Ziele von Informationsbedürfnis und Datenschutz harmonisieren.

Die AG der Stadtverordnetenvorsteherinnen und Stadtverordnetenvorsteher hat einstimmig beschlossen, das Präsidium und den Hauptausschuss des Hessischen Städtetags zu bitten, diese Positionen zu übernehmen und sie beim Gesetzgeber, dem Land Hessen, einzufordern.

„Dieser Vorstoß beruht auf einer Offenbacher Problemlage, die viele Kommunen mit uns teilen“, erklärt Stadtverordnetenvorsteher Stephan Färber, der die Veranstaltung für die Arbeitsgemeinschaft organisiert hat. „Wir veröffentlichen schon seit 20 Jahren die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung im Internet und müssen feststellen, dass dies bis heute rechtlich unklar geregelt ist.“ Der rege Austausch in der AG der Stadtverordnetenvorsteher*innen ist für Färber „immer wieder eine Quelle der Erkenntnis, weil ich feststelle, dass es nicht nur ‚den einen Weg‘ gibt, sondern dass andere Städte andere Lösungen für ihre Probleme finden“.

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