Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Antragsunterlagen zum Flughafenausbau unvollständig

31.10.2001 – 31. Oktober 2001: Dieser Tage trafen mehrere schwere Kisten mit den von der FRAPORT AG für das Raumordnungsverfahren eingereichten Unterlagen im Offenbacher Rathaus ein. Bereits eine erste Durchsicht, so Dieter Faulenbach da Costa, Flughafenplaner und Berater der Stadt, habe ergeben, dass die insgesamt 16 Ordner mit über 5.000 Seiten den qualitativen Ansprüchen, die in einem solchen Verfahren angelegt werden müssten, nicht gerecht würden.

So würde beispielsweise unter dem Stichwort "Mediation" ausgeführt, "...dass die (im Mediationsverfahren) gewonnenen Informationen nicht zwangsläufig in die für den Flughafenausbau vorgesehenen Verfahren ...einfließen, beziehungsweise übernommen werden können, sondern nur insoweit, als sie den wissenschaftlichen und fachlichen Anforderungen genügen."

Von den zahlreichen Fachgutachten, die im Rahmen der Mediation erstellt wurden, sei, so Faulenbach da Costa, lediglich das von der US-amerikanischen zivilen Luftfahrtbehörde erstellte, sogenannte FAA-Gutachten, eingebracht worden. Dies impliziert, nach Auffassung des Flughafenexperten, dass FRAPORT allen anderen Gutachten die wissenschaftliche und fachliche Qualifikation abspreche.

Weiterhin stelle FRAPORT für den Ausbaufall nur die Lärmkonturen unter Berücksichtigung eines Nachtflugverbotes von 23 Uhr bis 5 Uhr ein. Da es noch kein Nachtflugverbot gebe und die rechtliche Durchsetzbarkeit von Fachjuristen unterschiedlich beurteilt werde, müsse FRAPORT auch, um eine Vergleichbarkeit der zukünftigen mit der heutigen Belastung herzustellen, die Lärmauswirkungen unter heutigen Betriebsbedingungen für den Ausbaufall einstellen.

Faulenbach da Costa: "Vereinfacht ausgedrückt könnte man behaupten, dass der Antragsteller nur die Argumente und Gutachten berücksichtigt hat, die ihm gelegen kommen. Es wurde gezielt vermieden, Widersprüche und Gegenargumente abzuwiegen."

Oberbürgermeister Gerhard Grandke betonte, dass die städtische Arbeitsgruppe Arbeitspakete gebildet habe und in den kommenden Wochen eine fundierte Stellungnahme erarbeitet würde: "Wenn sich der erste Eindruck, den unsere Fachleute gewonnen haben, erhärtet, sehe ich dieses Verfahren nicht nur formal, sondern auch inhaltlich mit schwerwiegenden Fehlern behaftet, die zweifellos im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren und den anstehenden juristischen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein werden."

Erläuterungen und Hinweise