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Stadt Offenbach

Flughafen - Schnellabrollweg muss auf Antrag Offenbachs geschlossen werden

27.04.2004 – 27. April 2004: In dem langwierigen Verfahren um den Ausbau des Frankfurter Flughafens konnte seitens der Stadt Offenbach ein Zwischenerfolg verbucht werden. Wie Oberbürgermeister Gerhard Grandke gegenüber der Presse erklärte, habe das Hessische Verkehrsministerium mitgeteilt, dass der Betrieb des rechtswidrig errichteten Schnellabrollweges auf den parallelen Landebahnen des Flughafens am Freitag dieser Woche geschlossen werden muss.

Eine von der Stadt angekündigte einstweilige Anordnung sei nun nicht mehr erforderlich, so Grandke weiter.

Hindergrund der rechtlichen Auseinandersetzungen um den Schnellabrollweg war, dass dieser ohne Information der Öffentlichkeit und insbesondere ohne förmliches Genehmigungsverfahren in den vergangenen Jahren gebaut worden war und von der FRAPORT AG auch betrieben wurde. Errichtung und Betrieb waren aus Sicht der Stadt Ofenbach offensichtlich rechtswidrig, da der Schnellabrollweg eine wesentliche Änderung des Systems der Start- und Landebahnen auf dem Flughafen darstellt und daher planfeststellungspflichtig ist.

Nachdem die Stadt Offenbach hiergegen Klage erhoben hatte, wurde zwischen Stadt und Verkehrsministerium vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel am 26. März 2003 ein Vergleich dahingehend beschlossen, einen Probebetrieb bis zum 31. Dezember 2003 zu genehmigen. Kurz vor Ablauf dieser Frist hatte das Verkehrsministerium den Probebetrieb bis zum 30. April 2004 verlängert.

Dazu Offenbachs Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen: "„Ich hatte in Vertretung meiner Mandantin gegen diese Verlängerung am 15. Januar 2004 Rechtsmittel eingelegt und gleichzeitig angekündigt, rechtzeitig vor Ablauf der Frist vom 30. April 2004, einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu beantragen, falls nicht sichergestellt ist, dass der Betrieb zum 30. April tatsächlich beendet wird. Die einstweilige Anordnung sollte mit heutigem Datum beantragt werden und ist nun nicht mehr erforderlich."

Auch für Dieter Faulenbach da Costa, Fachberater der Stadt Offenbach, ist der Bescheid des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, in welchem bei Zuwiderhandlung ab dem 1. Mai 2004 Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung angedroht werden, ein beachtlicher Zwischenerfolg: „"Die Sperrung dieses rechtswidrig errichteten Schnellabrollweges ist für uns ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Beendigung dubios durchgeführter Erweiterungsmaßnahmen des Flughafens, mit denen über Jahrzehnte das Flugverkehrsaufkommen und der damit verbundene Lärm dramatisch erhöht wurden. Die Inbetriebnahme des Schnellabrollweges hätte immerhin ein Volumen von etwa 40.000 Flugbewegungen zur Folge gehabt. Dies ist etwa die Kapazität des Flughafens Bremen."

Oberbürgermeister Gerhard Grandke hob nochmals die Erfordernis eines Gesamtkonzeptes für den Flughafen hervor, in dem nicht einzelne Baumaßnahmen getrennt beantragt und begutachtet werden. Vielmehr müssten die Wachstumsmöglichkeiten und -chancen im Rahmen eines Flughafensystems, mit dem die Prosperität der Region gesichert wird, zum Gegenstand der Diskussion werden.

Hinsichtlich der jüngsten Kritik seitens der EU-Kommissarin Margot Wallström, die in eindeutiger Weise das Vorgehen der Hessischen Landesregierung verurteilt und die Festlegung auf die Nordwest-Variante als im weiteren Verlauf des Verfahrens "„nicht heilbar" bezeichnet hatte, so Grandke, sei man seitens der Stadt Offenbach davon überzeugt, dass diese "„Ohrfeige aus Brüssel" in den anstehenden Genehmigungsverfahren nicht ohne Wirkung bleiben werde.

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