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Stadt Offenbach

Amt für Umwelt, Energie und Mobilität bietet Online-Service - Neues Umweltinformationsgesetz ermöglicht Auskünfte

06.09.2007

06. September 2007: Schneller Zugang zu allen Umweltinformationen: Das im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) verpflichtet alle hessischen Behörden zur Herausgabe der bei ihnen vorliegenden Umweltinformationen. Einfache Auskünfte sind kostenfrei und können von allen „Personen", also auch Personenvereinigungen wie Bürgerinitiativen und Vereinen erfragt werden.

Unter dem Begriff Umweltinformationen sind alle vorhandenen Daten aus den Bereichen Natur und Klima sowie deren Wechselwirkung mit dem Menschen zusammengefasst. Das betrifft in der Regel Daten über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Atmosphäre, über den Zustand des Klimas, der Landschaft, der Tier- und Pflanzenwelt, sonstiger natürlicher Lebensräume, einzelner Biotope, Schutzgebiete oder schützenswerter Landschaften sowie Faktoren, die sich auf die Umwelt auswirken wie z.B. Lärm, Energie, Strahlung und/oder Abfälle.

Die Verpflichtung zur Herausgabe dieser Informationen besteht unabhängig vom eigentlichen Aufgabengebiet der jeweiligen Behörde. So können auch Bau- und Gesundheitsämter oder Gesellschaften mit ständiger Mehrheitsbeteiligung, die über Umweltinformationen verfügen, zur deren Herausgabe aufgefordert werden.

Auf der Internetseite der Stadt können ab heute Bürgeranfragen zu Umweltinformationen über einen Online-Service schnell und bequem an das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität gestellt werden. Hier werden die Anfragen umgehend bearbeitet oder an die betroffenen Stellen weitergeleitet.

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