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Stadt Offenbach

Offenbach rechnet mit Lärmschutzauflagen für den kompletten Flughafen

23.06.2010 – 23. Juni 2010: „Der Flughafen Frankfurt wird mit starken Einschränkungen aus dem juristischen Verfahren hervorgehen.“ Da ist sich Offenbachs Prozessbevollmächtigter, Dr. Reiner Geulen, sicher. Er geht davon aus, dass es im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht allein um den Lärm der geplanten Nordwestbahn gehen wird, sondern die Lärmauswirkungen des kompletten Flughafenbetriebs betrachtet werden. Weniger sicher ist er hingegen, dass sich die neue Start- und Landebahn noch verhindern lässt.

Schon die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel habe Offenbach in diesem Punkt Recht gegeben: Die neue Landebahn könne nicht isoliert bewertet werden. Vielmehr müsse man ins Auge fassen, welche Gesamt-Lärmbelastung künftig von dem erweiterten Flughafenbetrieb ausgehe.

Geulen schätzt, dass die im Planfeststellungsbeschluss des Landes genehmigten 17 Flüge in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr gänzlich gestrichen werden. Von den aktuell 150 genehmigten Flügen in den Randstunden zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr muss der Flughafenbetreiber Fraport nach Geulens Ansicht erhebliche Abstriche machen. Und auch dem für Offenbach so belastenden Tagflugbetrieb werde das Gericht deutliche Einschränkungen auferlegen.

Die Stadt Offenbach und ihre Berater gehen davon aus, dass es genau diese Gesamtbetrachtung ist, die Fraport scheut. Deshalb sei auch bisher darauf verzichtet worden, die bestehenden Landebahnen für den Airbus A 380 auf die geforderten 75 Meter zu verbreitern. Denn ein entsprechendes Genehmigungsverfahren würde genau diese Gesamtbetrachtung auslösen, glaubt Offenbachs Fachberater Dieter Faulenbach da Costa. Und so werde der A 380-Flugbetrieb über 60 Meter breite Bahnen abgewickelt mit dem Effekt, dass sich die äußeren Triebwerke beim Start über unbefestigtem Gelände befänden, was ein enormes Risiko darstelle.

In der AG Flughafen geht man aktuell davon aus, dass die Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Kassel im Frühjahr 2011 stattfindet. Eine Entscheidung werde wohl in der ersten Jahreshälfte fallen, so Geulen. Offenbach hält an der Klage gegen die Nordwestbahn fest. Hauptargument ist die enorme Siedlungsbeschränkung, unter die weite Teile des Offenbacher Stadtgebiets fallen würden. Laut Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß geht man in Offenbach davon aus, dass dann 131 öffentliche Einrichtungen der Stadt und der freien Träger als schutzwürdig einzustufen und nachträglich mit passivem Lärmschutz auszustatten wären, darunter Kindergärten, Schulen und Kliniken. Investitionen in einer geschätzten Gesamthöhe von rund 85 Millionen Euro wären nötig. „Wir regen daher an, wenigstens einen Teil der Luftverkehrsabgabe, die die Bundesregierung im Rahmen des Sparpakets plant, zur Finanzierung von passiven Lärmschutzmaßnahmen zu verwenden“, so Paul-Gerhard Weiß. „Dann wäre die beabsichtigte ökologische Wirkung der Abgabe sichergestellt.“

Während die Revisionsbegründung der Stadt Offenbach mehr als 100 Seiten umfasst, sei das, was von der Gegenseite an Argumenten vorgebracht werde „relativ dünn“, so Faulenbach da Costa. Längst sei offensichtlich, dass die drohende Siedlungsbeschränkung für Offenbach sehr viel gravierender sei, als im Planfeststellungsbeschluss unterstellt.

Gelassen verfolgen Offenbachs Flughafenexperten die aktuelle Diskussion um eine Lockerung der Nachtflugbeschränkung. Laut Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung eine Änderung des Bundesluftfahrtgesetzes. Wirtschaftliche Interessen der Luftverkehrswirtschaft, also Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber, müssten stärker berücksichtigt werden, so die politische Absicht. Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen erwartet daher einen entsprechenden Zusatz zu Paragraph 29b. Darin wird derzeit dem Schutz der Nachtruhe eine besondere Bedeutung eingeräumt.

Geulen rechnet damit, dass eine solche Gesetzesänderung keine Auswirkungen auf den Frankfurter Flughafen hätte, da die Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses, also Ende 2007, maßgeblich sei. Bei der Forderung nach einem Nachtflugverbot berufe man sich außerdem nicht allein auf Bundesrecht, sondern auf das Ergebnis der Mediation. Geulen hält die geplante Gesetzesänderung sogar für verfassungswidrig und geht daher von einem Widerstand einzelner Bundesländer aus. Denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit sei verfassungsrechtlich garantiert. Und es sei nachgewiesen, dass Nachtruhe für die Gesundheit außerordentlich wichtig sei. Hingegen gebe es kein Verfassungsrecht auf gute Geschäfte für die Luftverkehrswirtschaft.

Laut Stadtrat Weiß, will Offenbach auch dem internationalen Vergleich mit großen europäischen Verkehrsflughäfen gar nicht ausweichen. Im Gegenteil: Gerne verweise man darauf, dass inzwischen auch für andere europäische Ballungsraum-Flughäfen Lärmschutzbeschränkungen gelten. Daher müsse man in Frankfurt nicht fürchten, mit einem Nachtflugverbot seine Konkurrenzfähigkeit zu verlieren. Faulenbach da Costa hält die wirtschaftliche Bedeutung des Nachtflugbetriebs ohnehin für überbewertet. Im internationalen Passagierverkehr finde kein nächtliches Umsteigen statt.

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