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Stadt Offenbach

VGH Kassel: Keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt

11.10.2011 – 11. Oktober 2011: Der Offenbacher Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel, keine Nachtflüge in der Zeit von 23 bis 5 Uhr zuzulassen und den Planfeststellungsbeschluss in diesem Punkt bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auszusetzen. „Der VGH bleibt bei seiner Haltung zum Nachflugverbot. Er bestätigt die Argumente seine erste Entscheidung im Jahr 2009. Das ist ein guter Tag für die Stadt Offenbach und die Region“, so Weiß.

Möglich wurde dieses aktuelle Urteil durch zwei Privatkläger, die sich in Eilanträgen gegen den Sofortvollzug der Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr gewendet hatten, weil sie sich in ihren persönlichen Rechten durch den Nachtfluglärm verletzt sehen, ihre Klagen gegen den Flughafenausbau aber derzeit noch zurück gestellt sind.

Der VGH hatte im Sommer 2009 die Nachtflugregelungen zum Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt. Die Nordwestbahn darf danach nur betrieben werden, wenn für den gesamten Flughafen zwischen 23 und 5 Uhr absolute Ruhe herrscht. Für die Stunden davor und danach wurde der Betrieb beschränkt. „Der VGH macht mit seiner aktuellen Entscheidung deutlich, dass er mit einer Bestätigung des Nachtflugverbots in Leipzig rechnet. Die Stadt Offenbach geht davon aus, in Leipzig noch mehr erreichen zu können.“

Wenn FRAPORT und das Land Hessen die Landebahn am 21. Oktober 2011 einweihen, müssen sie aufgrund des neuen Urteils auf Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr verzichten. „Andernfalls bliebe ihnen nur die Möglichkeit, auf die Inbetriebnahme der neue Landebahn einstweilen zu verzichten, was die Stadt Offenbach der FRAPORT und dem Land empfiehlt“, so Weiß abschließend. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat in ihrer letzten Sitzung die Flughafenbetreiberin förmlich aufgefordert, die Inbetriebnahme bis zur Entscheidung in Leipzig auszusetzen.

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