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Stadt Offenbach

"Zwangsablöse" ist passé

11.07.2012

Eine Zwangsablöse in der Offenbacher Stellplatzsatzung gibt es schon seit einer Weile nicht mehr. Mit der neuen Hessischen Bauordnung (HBO) sind ab Dezember 2010 entsprechende Reglungen in der Offenbacher Satzung unwirksam geworden. Auf diese Änderungen hat die Stadt Offenbach bereits mehrfach hingewiesen. Matthias Müller, Leiter des Amtes für Öffentlichkeit: „Die Aussage des Offenbacher FDP-Fraktionsvorsitzenden über eine Zwangsabgabenpflicht im Hafengebiet entbehrt jeder Grundlage, seinen Informationen fehlt das Up-date. Die Verwaltung handelt seit dem Inkrafttreten der Bauordnung ausschließlich auf der Basis der geänderten Bestimmungen. “.

Müller: „In Offenbach wurde im Gegensatz zu den Behauptungen von Stirböck noch keine neue Stellplatzsatzung verabschiedet. Die Verwaltung passt derzeit die Bestimmungen neuen Entwicklungen und Erkenntnissen an“. Um die Entwicklung des Hafengebietes voranzubringen, hat die Stadt Offenbach für diesen Bereich eine Übergangsreglung getroffen. Die Erweiterung der Einschränkungszone 1 auf den Hafen ist so gestaltet, dass die Stadt auf die Bedürfnisse der jeweiligen Bauherren angemessen reagieren kann.

Die Änderung sieht für die Dauer von 12 Monaten ab Inkrafttreten ein Optionsrecht für die Bauherren vor, die Lösung zu wählen, die ihnen am geeignetsten scheint. Müller: „Das entspricht der liberalen Offenbacher Linie“

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