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Stadt Offenbach

Der aktuelle Sozialbericht 2011 der Stadt Offenbach verzeichnet einen positiven Trend

10.09.2012 – Offenbach gehört innerhalb der Rhein-Main-Region zu den nachgefragten Standorten, eine gute Infrastruktur und vergleichsweise günstige Preise haben in den letzten Jahren auch zu einem steten Bevölkerungswachstum beigetragen. „Umso erfreulicher“, so Dr. Matthias Schulze-Böing vom Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration, bei der Vorstellung des aktuellen Sozialberichtes der Stadt, „dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (im SGB II, Einfügung von Ralf Theisen) trotz dieser Entwicklung im vergangenen Jahr um 3,9 Prozent gesunken ist.“

Ende 2011 lebten rund 122.000 Menschen in Offenbach, von diesen befanden sich 17.950 als leistungsberechtigte Personen im Grundsicherungssystem für Arbeitssuchende SGB II. Im Vergleich zum Vorjahr waren es 675 weniger als im Vorjahr, das entspricht einem Rückgang von 3,6 Prozent. Abgenommen hat auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, diese sank um 337 auf 8.207 (3,9 Prozent). 11.716 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren es 2011, auch hier ein Minus um 4,5 Prozent.

Im Vergleich mit den kreisfreien Städten und Landkreisen in Hessen ist der Rückgang in Offenbach im zeitlichen Verlauf von 2006 bis 2011 sogar leicht überdurchschnittlich. „Der Arbeitsmarkt ist derselbe“, so Schulze-Böing, daher ist der Geschäftsführer der MainArbeit verhalten optimistisch, dass sich der positive Trend fortsetzen wird: „Wir rechnen für das Jahr mit weiter rückläufigen Kundenzahlen.“ Auch wenn sich das seit Beginn des neuen Jahres unter kommunaler Flagge segelnde Jobcenter nicht von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung abkoppeln lasse, so habe dessen Arbeit schon jetzt zu Veränderungen geführt, bilanziert Schulze-Böing und bescheinigt seinen Mitarbeitern „gute Performancedaten“, denn sie haben die umfangreichen Arbeiten zur Umstellung des Betriebes von einer gemeinsamen Einrichtung von Stadt und Agentur für Arbeit zum kommunalen Jobcenter gut bewältigt.

Leistungsberechtigt im Sinne des SGB II sind Arbeitslose, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden die Woche arbeiten. Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten dabei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet oder die Altersgrenze von 65, beziehungsweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 das 67. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben. Das erwerbsorientierte Fürsorgesystem steht Langzeitarbeitslosen, Erwerbsfähigen mit niedrigem Einkommen, Schulabgängern sowie sogenannten „Aufstockern“, die mit dem Arbeitslosengeld II eine Grundsicherungsleistung für Erwerbstätige erhalten, offen. Knapp 243 Personen waren dies in Offenbach im vergangenen Jahr, hinzu kommen 3.518 „Ergänzer“, Personen mit Erwerbseinkommen, das zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht.

Die SGB-II Quote ist gegenüber dem Vorjahr auf 17,8 Prozent gesunken, nach Nationalitäten differenziert beträgt sie 2011 14,7 Prozent (2010: 15,4 Prozent) für Deutsche und 22,9 Prozent (2010: 25,3 Prozent) für Nicht-Deutsche. Auf die neunzehn statistischen Bezirke der Stadt übertragen, nahm die Zahl der Leistungsberechtigten in Bieber, Hochschule für Gestaltung, Tempelsee und Waldheim geringfügig zu, während sie in den besonders belasteten Innenstadtbezirken Wilhelmschule und Mathildenschule sogar sank. Letzterer hatte 2006 mit 30,7 Prozent die höchste SGB-II-Quote unter den Bezirken, 21,7 Prozent waren es im vergangenen Jahr.

2011 betrugen die Gesamtkosten für Leistungen im SGB II 90,5 Millionen EURO und waren damit um 6,6 Prozent niedriger als im Vorjahr. Gesunkene Fallzahlen beziehungsweise weniger Leistungsberechtigte führten zu reduzierten Ausgaben für Arbeitslosengeld II (minus 4,6 Prozent) und für Sozialgeld (minus 16,9 Prozent). Zum Vergleich: 2006 lagen die Gesamtkosten im Grundsicherungssystem für Arbeitssuchende SGB II bei rund 110 Millionen EURO. Nach wie vor haben Leistungen für Unterkunft und Heizung den größten Anteil an den Gesamtkosten, dieser stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 46 Prozent. Durchschnittlich 883 EURO erhielt eine Bedarfsgemeinschaft pro Monat im vergangenen Jahr, 2010 waren es noch 924 EURO. Hier gingen die Ausgaben für Erstausstattung, Klassenfahrten und Schulstarterpaket um 13,4 Prozent zurück. Zudem sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern um drei Prozent auf 3.220. Der Anteil der Kinder im SGB-II-Leistungsbezug an der Gesamtbevölkerung ist zwar rückläufig, aber mit einem knappen Drittel immer noch sehr hoch.

Die Nachfrage der seit April 2011 gewährten Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) hat in Offenbach nur langsam Fahrt angenommen, im Bereich des SGB II wurden 4.615 Anträge registriert und 710.000 EURO verausgabt. Für den Bereich BuT nach SGB XII, Bundeskindergeldgesetz sowie Asylbewerbergesetz wurden Hilfen für insgesamt 528 Personen in 248 Bedarfsgemeinschaften beantragt und bewilligt. Insgesamt wurden 2011 796 Anträge gestellt.

Ein Rückgang auf der einen Seite im Bereich des SGB II, ein Anstieg auf der anderen Seite im Bereich des SGB XII: 3.094 Leistungsberechtigte und 2.894 Bedarfsgemeinschaften gab es 2011 im Leistungsbereich des SGB XII, das Hilfen für den Lebensunterhalt, Hilfen für besondere Lebenslagen sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung regelt. Insbesondere im Bereich der Altersarmut verzeichnet Hans-Günther Neidel, Leiter des Sozialamtes, einen starken Anstieg: „Das Rentenniveau sinkt und viele haben nicht die erforderlichen Beitragsjahre, zudem steigt die Lebenserwartung, weshalb seit 2009 die Altersgruppe der 65 bis unter 85-jährigen nochmals in jene bis 74 und darüber unterteilt wird“.

Der Bereich der Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung macht mit 2.421 Personen den größten Anteil aus. Daneben erhielten 8,3 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften (236) Hilfe zum Lebensunterhalt und 14,5 Prozent Hilfe in besonderen Lebenssituationen. Offenbach sei eine junge Stadt, meint der Sozialamtsleiter, aber gleichzeitig wachsen die Herausforderungen im Bereich der Hilfen im Alter. Rund 50 Prozent betrug der Anteil der Grundsicherung an den Gesamtausgaben von 27,3 Millionen EURO im Bereich des SGB XII im vergangenen Jahr. Hilfen für besondere Lebenslagen hatten einen Anteil von 45,5 Prozent. Vor sechs Jahren waren diese Anteilsverhältnisse noch umgekehrt. Die Hilfen zum Lebensunterhalt lagen dauerhaft bei einem Anteil von unter fünf Prozent.

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