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Stadt Offenbach

Inklusive Beschulung in Offenbach

05.09.2013 – Ergänzende Informationen für alle Kolleginnen und Kollegen, die an der Pressekonferenz am 28. August nicht teilnehmen konnten.

05. September 2013: Alle gemeinsam und niemanden ausschließen. So verlangt es die 2006 verabschiedete UN-Konvention über die Rechte von Behinderten. Damit behinderte und nichtbehinderte Kinder auch gemeinsam lernen können, bedarf es allerdings bestimmter Voraussetzungen. Neben Anforderungen an die Architektur und an das Lehrpersonal gehören auch Integrationshelfer mit zu einem inklusiven Schulkonzept. „In Offenbach kann schon jetzt jede Schulform barrierefrei besucht werden“, so Stadtrat und Schuldezernent Dr. Felix Schwenke.
In neun Schulen wurde Barrierefreiheit durch Sanierung hergestellt, zudem bieten sie schon jetzt optimale Bedingungen zur inklusiven Beschulung. In diesen Schwerpunktschulen, das sind die Beethovenschule, Waldschule Tempelsee, Grundschule Buchhügel, Edith-Stein-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Fröbelschule, Rudolf-Koch-Schule, Gewerbliche-Technische-Schule und Ludwig-Dern-Schule stimmen sowohl die baulichen als auch die personellen Voraussetzungen für die inklusive Beschulung. Weitere Schulen werden im Rahmen des Schulsanierungsprogramms folgen. „Dann“, so der Schuldezernent weiter, werden auch dort bauliche Maßnahmen wie Barrierefreiheit, taktile Zeichen und Akustiksanierung vorgenommen.“ Die Schaffung eines „Raum für Inklusion“ sei bereits als Standard in das Schulsanierungsprogramm aufgenommen.

Neben der Fröbel- und der Ludwig-Dern-Schule kümmert sich die Erich-Kästner-Schule um Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf. An den allgemeinbildenden Schulen der Stadt werden aktuell 76 Kinder inklusiv beschult, dabei werden sie von Integrationshelfern unterstützt. Diese Schulbegleiter helfen Kindern mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer Störung, in der Regel werden jedem Betroffenem vier Stunden dieser antragspflichtigen Leistung zugestanden. „Tatsächlich beträgt der Förderungsbedarf in den Augen der Schulen 10 Stunden“, so Dr. Schwenke. Aber auch ohne die Aufgabe der „inklusiven Beschulung“ stünden die Offenbacher Schulen ohnehin vor der Situation, die Integration von Kindern und Jugendlichen aus vielen unterschiedlichen Nationen und unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen bewältigen zu müssen: „Daher sollte die Funktionsfähigkeit der Schulen nicht überstrapaziert werden“ meint der Schuldezernent und plädiert für eine Schritt für Schritt-Umsetzung des berechtigten Ziels, inklusive Beschulung zu ermöglichen und damit langfristig Förderschulen überflüssig zu machen.

Fortschritte bei und Anträge zur Inklusion sollen zukünftig im jährlichen Erziehungs- und Bildungsbericht (EBO) dokumentiert werden.

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