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Stadt Offenbach

Luftreinhalteplan für die Stadt Offenbach ist in Kraft getreten

24.11.2014 – Mit der am Montag, 24. November 2014, erfolgten Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Offenbach, offiziell in Kraft getreten. Damit können ab dem 1. Januar 2015 lange geplante Vorhaben in Offenbach umgesetzt werden: die gesamtstädtische Umweltzone und das nächtliche Lkw-Durchfahrtsverbot in der Mainstraße. Weitere Maßnahmen folgen.

Für Umweltdezernent und Bürgermeister Peter Schneider ist mit der heute erfolgten Rechtskraft des LRP ein langer und schwieriger Weg endlich zu Ende gegangen: „Wir haben seit Jahren darauf gedrängt, dass wir Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit für unsere Bürgerinnen und Bürger umsetzen können“, verweist Schneider auf die langwierigen Verhandlungen, die die Stadt Offenbach mit dem Land Hessen geführt hat.

Als die Stadt 2008 den messtechnischen Nachweis erbracht hatte, dass die Stickstoffdioxidwerte in der Offenbacher Luft den Grenzwert überschreiten, begannen die Planungen für die Aufstellung eines Luftreinhalteplans. Rechtsgrundlage hierfür war die „Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen“ (39. BImSchV): Sie sieht bei einer Überschreitung der Grenzwerte die Aufstellung eines Luftreinhalteplans vor, der Maßnahmen erhalten muss, die geeignet sind, den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten.

Der im Jahr 2011 aufgestellte Planentwurf im Rahmen der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde jedoch nie endgültig beschlossen. Mit der 2. Fortschreibung ist nun ein Plan aufgestellt worden, der aktuelle Gegebenheiten berücksichtigt. So zeigt der LRP die Entwicklung der Luftschadstoffkonzentrationen und deren Verursacher auf, darüber hinaus legt er fest, wie diese Schadstoffe reduziert werden können und wie sich die einzelnen Maßnahmen perspektivisch voraussichtlich auf die lufthygienische Situation auswirken werden.

Schneider betont, dass in diesem Zusammenhang viele Interessen berücksichtigt werden müssen: „Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Stadtbewohner, sie muss aber umweltverträglich gestaltet werden. Dazu müssen wir zum einen Bedarf und Angebot in Einklang bringen, zum anderen aber auch die umweltverträglichen Verkehrsmittel attraktiv gestalten.“ Die Umweltauswirkungen des Straßenverkehrs sowie Maßnahmen wie die Sanierung veralteter Heizanlagen oder nicht energieeffizienter Gebäude müssten in den verkehrsplanerischen und städtebaulichen Alltag integriert werden, so der Umweltdezernent. „Zumal hier viele Maßnahmen nicht nur der Luftreinhaltung dienen, sondern uns auch vor weiterem unzumutbaren Lärm schützen.“ Damit dieses Umdenken funktioniert, sei die fach- und ämterübergreifende Zusammenarbeit, nicht nur in Offenbach, sondern zwischen allen Kommunen in der Region, erforderlich.

Die im nun gültigen Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen korrespondieren mit dem von der Stadt Offenbach im Jahr 2010 beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept. Viele wurden demzufolge schon vor Inkrafttreten des LRP umgesetzt. Zu nennen sind hierbei die kostenlose Energieberatung für Privateigentümer und Unternehmen, die Förderung erneuerbarer Energien durch das Solarkataster oder der Bezug von Ökostrom für städtische Liegenschaften, das Jobticket für städtische Mitarbeiter, die Klimaschutzkampagne Klima.Schutz.Aktion, die Förderung der Elektromobilität, die energetische Bestandssanierung von öffentlichen Gebäuden und die Aktionen der Energiesparinitiative in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk und anderen Partnern.

Mit Blick auf den innerstädtischen Verkehr wurde für Schulen und Kitas 2013 der Schülerradroutenplaner aufgelegt und seit 2007 das Radverkehrskonzept mit rund 26 Einzelmaßnahmen (Öffnung von Einbahnstraßen, Bau neuer Radwege) umgesetzt. Ebenfalls unter ökologischen Gesichtspunkten sollen Schritt für Schritt der öffentliche Straßenraum umgestaltet und neue Siedlungsräume verkehrsarm entwickelt werden. Damit nicht genug: Mit der Anschaffung eines neuen Verkehrsrechners im Jahr 2011 wurde die Verkehrssteuerung optimiert, ein Jahr später das Parkleitsystem installiert und bis Ende 2013 die Emissionen der meisten OVB-Busse auf EEV-Standard gesenkt.
Neue Maßnahmen, die nun hinzu kommen, sind neben der Umweltzone das Lkw-Nachtfahrverbot auf der Mainstraße in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, die Erneuerung der dortigen Fahrbahn und die Verflüssigung des Verkehrs in der Unteren Grenzstraße und in der Waldstraße. Auch die Erneuerung der Busflotte wird fortgesetzt.

Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone können beim Ordnungsamt beantragt werden. In diesem Zusammenhang fordert Bürgermeister Schneider vom Land Hessen, dass die Einnahmen aus Bußgeldern, die wegen Verstoßes gegen die Umweltzone verhängt werden (80 Euro bei fehlender grüner Plakette) entsprechend des Konnexitätsprinzips künftig zu 100 Prozent bei der Stadt verbleiben: „Bislang erhalten wir nur 40 Prozent von der übergeordneten Bußgeldstelle zurückerstattet, obwohl wir als Stadt die kompletten Kosten für Personalaufwand und Mehrarbeit tragen müssen.“

Wer sich intensiver mit dem Luftreinhalteplan befassen möchte, kann ihn in der Zeit vom 24. November bis einschließlich 7. Dezember zu den üblichen Geschäftszeiten in der Telefonzentrale des Rathauses einsehen. Er wird des Weiteren auf den Internetseiten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie beziehungsweise des Hessischen Umweltministeriums, aber auch auf den Internetseiten der Stadt Offenbach (www.offenbach.de/umwelt/ ) veröffentlicht.

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