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Stadt Offenbach

Abschluss des Verfahrens „Mission Olympic“ / Magistrat erlässt strengere Budgetrichtlinien

10.03.2015 – 10. März 2015: Nach Abschluss aller anhängigen Ermittlungsverfahren und dienstaufsichtlichen Prüfungen hat der Magistrat der Stadt Offenbach die Untersuchung der Vorgänge rund um die außerplanmäßigen Kostensteigerungen bei der Sportveranstaltung „Mission Olympic“ im Jahr 2013 abgeschlossen und ein neues, strengeres Regelwerk für die Verwendung von Haushaltsmitteln der Stadtverwaltung aufgestellt.

Im Umsetzungsprozess des Wettbewerbs „Mission Olympic“ war es durch Übertragung von Haushaltsmitteln, Einsparungen sowie aus Gutschriften aus dem Dienstleistungsvertrag der Stadt mit dem ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach zu einer exorbitanten Steigerung der Haushaltsmittel in Deckungskreisen des Sportamtes gekommen, ohne dass der Magistrat davon Kenntnis erhalten hatte. Insgesamt 168.182,68 Euro wurden nun ordnungsgemäß rückabgewickelt.

Um zu verhindern, dass sich außerplanmäßige Kostensteigerungen bei ähnlichen Veranstaltungen zukünftig wiederholen können, hat die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe systemische Änderungen in der Haushaltsführung der Stadt Offenbach erarbeitet. Diese sehen eine Neufassung der bisherigen Anordnungs- und Vergabebefugnisse und der Bevollmächtigungen gemäß §§ 70, 71 HGO sowie eine Budgetrichtlinie für die Doppik vor.

Die grundsätzlich dezentrale Durchführung der Planung und Abwicklung des Haushalts soll durch diese Änderungen nicht abgelöst werden: Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung folgt die Verantwortung für den Haushalt vielmehr dem Prinzip der dezentralen Mittelbewirtschaftung der Budgetverantwortlichen auf Produktebene.

Zentrale Auftragskontrolle in der Kämmerei

Die zentrale Bearbeitung von Gutschriften erfolgt künftig wegen der übergeordneten Bedeutung für den Gesamthaushalt und für die konsolidierte Bilanz in der Kämmerei. Eine zentrale Auftragskontrolle soll, ebenfalls in der Kämmerei, im Zuge eines noch zu entwickelnden monatlichen Berichtswesens an die Ämter erarbeitet werden. Ziel ist es hierbei, einen strukturierten Überblick über die unterjährige zeitliche Verteilung und Abwicklung von Aufträgen auf Ämterebene zu erhalten. Hierzu müssen die Ämter verpflichtend alle Aufträge ab einem Bruttoauftragswert von 12.500 Euro in das Haushaltsprogramm einpflegen. Ein Reporting auf Dezernatsebene ist dann ebenfalls möglich, so dass hier jederzeit ein aktueller Überblick gewährleistet ist.

Die Übertragung von Haushaltsresten als Finanzinstrument stammt ursprünglich aus der Kameralistik, die keine Bestandskonten kannte. Im Übergang zur Doppik gab es in Offenbach eine großzügige Handhabung der Resteübertragung, insbesondere um die Vielzahl der dezentralen Anwender nicht zu überfordern. Mit dem neuen System und dem neuen Kontenrahmen wird jetzt die strikte jährliche Abgrenzung eingeführt.

Wie in der kaufmännischen Buchführung wird mit Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen gearbeitet. Die Übertragung von Resten, wie das von der Aufsichtsbehörde genehmigte Verfahren der Schulbudgets, ist die Ausnahme. Maßnahmen, die in der Folgeperiode beginnen, müssen über Nachträge neu veranschlagt werden. Auch die Verwahrgeldkonten sind wesentlich ein Relikt aus Zeiten kameralistischer Buchführung. Bis auf Ausnahmen sind sie bis Endes des Jahres 2015 aufzulösen.

Mehr Transparenz und Planungssicherheit

Die umfangreichen Deckungskreise verhindern genaue Planung und Überwachung des Haushalts nach streng abgegrenzter sachlicher Zuordnung. Zur Erlangung von mehr Haushaltsklarheit und -wahrheit sollen sie bis auf vereinbarte Ausnahmen durch produktbezogene Deckungskreise ersetzt werden. „Die Vorgehensweise verschafft insgesamt mehr Transparenz und Planungssicherheit auf der Ebene einzelner Sachkonten“, erläutert Kämmerer Dr. Felix Schwenke. „Keinesfalls soll sie dazu dienen, gesetzlich verpflichtende Aufgaben der Stadt Offenbach einzuschränken.“

Für einmalige beziehungsweise unregelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen sind zukünftig vor verbindlichen Beteiligungszusagen unabhängig von etwaigen Kostenträger- oder Sponsorenzusagen folgende Gesamtkostengrenzen maßgeblich: a) bis 12.500 Euro: aktenkundig dokumentierter Entscheid der Amtsleitung, b) über 12.500 bis 25.000 Euro: aktenkundig dokumentierter Entscheid der/des Dezernentin/en, c) über 25.000 Euro bis 100.000 Euro: Beschluss des Magistrats, d) über 100.000 Euro: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Die bestehende Anordnungs- und Vergabebefugnis der Stadtverwaltung Offenbach geht bis auf das Jahr 1980 zurück und war seitdem verschiedentlich angepasst und detailliert worden. Vor allem im Bereich der Anordnungsbefugnis waren jedoch durch die für ein Gutachten beauftragte Kanzlei TaylorWessing Ungenauigkeiten konstatiert worden, deren Behebung Bestandteil der nun beschlossenen Maßnahmen ist.

Oberbürgermeister Schneider: „Offenbach ist und bleibt eine Sportstadt“

Oberbürgermeister Horst Schneider betonte bei der Vorstellung des neuen Regelwerks im Rathaus seinen Stolz darauf, dass Offenbach eine Sportstadt ist. „Mit einem Weltkonzern so eine Veranstaltung nach Offenbach zu holen, war seinerzeit sicherlich die richtige Entscheidung.“ 70.000 Menschen sind an den beiden Tagen des Filialwochenendes in Bewegung gekommen, viele Schulen und Firmen in Offenbach haben an dem bundesweiten Wettbewerb teilgenommen. In der finanziellen Abwicklung von „Mission Olympic“ seien dann aber Fehler geschehen, die sich mit dem neuen Regelwerk so nicht wiederholen könnten, ergänzte Schneider. „Die Stadt gibt jährlich eine halbe Milliarde Euro ordnungsgemäß und revisionssicher aus, dies sollte man bei der Einordnung der Vorgänge um diese Veranstaltung nicht vergessen.“

Gegen den Oberbürgermeister war nach einer Anzeige von sechs Einzelpersonen ebenso wie gegen Bürgermeister Peter Schneider strafrechtlich wegen angeblicher Untreue im Amt ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte die Ermittlungen jedoch wegen „fernliegender“ Gründe eingestellt. Ein finanzieller Schaden ist der Stadt trotz der fehlerhaften Planungen der „Mission Olympic“ nicht entstanden, alle Beteiligten wollten zum Gelingen der Veranstaltung beitragen, lautete die Begründung der Staatsanwaltschaft.

Auch die eingeleiteten disziplinarrechtlichen Verfahren gegen die beiden Schneiders sind zwischenzeitlich eingestellt worden. Sie übernahmen gestern dennoch die politische Verantwortung für das Geschehen. Bürgermeister Peter Schneider ergänzte, dass man zwar nicht völlig ausschließen könne, dass sich ein solcher Vorgang wiederholt: „Offenbach aber hat im Vergleich zu anderen Kommunen nun wegweisende Kontrollmechanismen eingeführt.“ Der im Zuge der Ermittlungen zum ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach versetzte Sportamtsleiter soll künftig wieder für die Stadtverwaltung tätig sein.

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