Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Offenbach erhält neun weitere Naturdenkmale

22.11.2016

Offenbach am Main, 22.11.2016 – Neun weitere wertvolle Bäume im Stadtgebiet tragen das wertvolle Attribut „Naturdenkmal“. Dies hat der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung am 16. November beschlossen. Bei den Neuzugängen, die unter besonderem Schutz stehen, handelt es sich um sechs Stieleichen (Schlossgartenstraße, Herrnstraße, Am Waldschwimmbad, Auf der Rosenhöhe und Käsmühle), eine Säuleneiche (Schlosspark) sowie zwei Speierlinge (Bieber-Nord). Alle Bäume sind wegen ihrer Eigenart und Schönheit (Wuchsform) und teils wegen ihrer prägenden Wirkung für das Orts- beziehungsweise Landschaftsbild. Sie verfügen über einen Stammdurchmesser von 40 bis 150 Zentimetern und eine Höhe zwischen acht und 21 Metern.

Naturdenkmale sind besondere natürliche Einzelschöpfungen, die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auffallend sind, erläutert Heike Hollerbach, Leiterin des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz. „Ihre ökologische Bedeutung, gerade der Altbäume, für viele Vögel, Säugetiere und Insekten als wichtiger Lebensraum und Nahrungsquelle darf nicht verloren gehen.“ Große prächtige Bäume, vor allem Eichen, spielten, so Hollerbach, schon immer eine wichtige Rolle in Geschichte, Symbolik und Kultur. „Sie tragen dazu bei, sich mit unserer Heimat und unserem Wohnumfeld zu identifizieren.“

Naturdenkmale dürfen laut der Zweiten Naturdenkmalverordnung der Stadt Offenbach weder beseitigt noch verändert werden. Dies beinhaltet ein Verbot, Teile der Bäume durch Abschlagen, Absägen oder auf andere Weise zu beschädigen, Inschriften, Plakate oder Tafeln anzubringen oder aufzustellen, die Bäume zu betreten oder zu besteigen oder den mitgeschützten Bereich zu befahren oder zu versiegeln. Im Abstand von 20 Metern darf kein Feuer entzündet werden, Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie andere gefährliche Stoffe dürfen nicht in den Boden eingebracht werden, außerdem darf der Wasserhaushalt des Bodens nicht beeinträchtigt werden.

„An das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, insbesondere die Untere Naturschutzbehörde, werden von den Bürgerinnen und Bürgern sowie von den Fachbeiräten und der Umweltkommission immer wieder Wünsche herangetragen, zusätzlichen Bäumen besonderen Schutz zukommen zu lassen“, sagt Oberbürgermeister und Umweltdezernent Horst Schneider. „Diesen Wünschen kommen wir mit dieser Maßnahme nun gerne nach.“

Seit dem Jahre 1989 hat Offenbach eine Naturdenkmalverordnung, die ursprünglich elf Bäumen sowie dem Oberhorstweiher und dem Entensee einen besonderen Schutzstatus verleiht. Nunmehr sind mehr als 25 Jahre vergangen, zwei Bäume gibt es durch den Lauf der Zeit bereits nicht mehr, dafür haben sich andere umso beeindruckender entwickelt.

Im Downloadbereich finden Sie weitere Angaben zu den Naturdenkmalen und ihren Standort.

Erläuterungen und Hinweise