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Stadt Offenbach

„Umweltfrevel“ am Bavariateich / Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ermittelt

10.02.2016

Offenbach am Main, 10.02.2016 – Bürgermeister Peter Schneider und Vertreter des Umwelt- und Liegenschaftsamtes haben sich am vergangenen Montag am Bavariateich in Bieber-Waldhof ein Bild über den Zustand des Gewässers und seiner Randbereiche gemacht. Anlass ist das Abbrennen des Schilfgürtels am Rand der Teichanlage sowie die Schädigung der am Gewässer befindlichen Bäume und die damit verbundene Zerstörung eines geschützten Habitats.

Das Umweltamt hatte Anfang Februar im Zuge einer Routinekontrolle festgestellt, dass der mit Schilf besetzte Uferbereich am Bavariateich, der ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz darstellt, durch Vereinsmitglieder gemäht und dann mit Brandbeschleuniger angezündet wurde. Neben dem geschützten Röhricht, das als Winterquartier für zahlreiche Insekten (zum Beispiel Grabwespen) und geschützte Vogelarten dient, sind auch die am Uferrand wachsenden Bäume in Mitleidenschaft gezogen.

Der Teich ist wichtiges Laichgewässer für mindestens vier Amphibienarten, darunter zirka 3.500-5.000 Erdkröten. Der Bavariateich befindet sich auf einem städtischen Gelände, welches seit vielen Jahren an den Kleintierzuchtverein Bavaria 1906 e.V. verpachtet ist. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz dienen Gewässerrandstreifen unter anderem dazu, die ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer zu erhalten und zu verbessern. Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Gewässerrandstreifen im Hinblick auf ihre Funktionen erhalten. Die Unterhaltungspflicht obliegt damit dem Verein.

Aufgrund der bereits seit einigen Jahren andauernden Verschlechterung des Gewässerzustandes wurde der für die Pflege des Gewässers zuständige Verein, bereits im vergangenen Jahr aufgefordert, die im Gewässerrandstreifen befindlichen Anlagen zu entfernen sowie den Müll aus dem Teich zu sammeln. Ebenfalls muss der in der Nähe lagernde Misthaufen entfernt werden. Außerdem wurde eine illegale Entwässerungsverohrung aus dem Teich festgestellt, was die Problematik der geringen Wasserhöhen im Sommer noch verschärft.

Vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von natürlichen oder naturnahen Bereichen stehender Binnengewässer, einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden Vegetation(zum Beispiel Röhricht) führen, sind streng verboten.

Zwischenzeitlich wurden von der Stadt polizeiliche Ermittlungen eingeleitet, um festzustellen, wer auf dem eingezäunten Gelände den Umweltfrevel begangen hat. Die Zerstörung des Biotops stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Bundesnaturschutzgesetz und nach § 103 Wasserhaushaltsgesetz dar. Ob auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich ist, wird geprüft. Außerdem wird das Liegenschaftsamt die Vertragssituation prüfen, ob das Gelände in der Zuständigkeit des Vereins bleiben kann, da die Vertragsbedingungen der Pflege des Gewässers nicht erfüllt wurden.

Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird in den nächsten Tagen das Gelände weiter an mehreren Stellen beproben und entsprechende Untersuchungen vornehmen, um den Grad der Schädigung festzustellen. Außerdem wird in Kürze die Amphibienwanderung einsetzen, dann muss beobachtet werden, wie die Tiere auf die Schäden reagieren. Die Bewohner der Röhrichtstruktur werden nicht mehr zurückkehren können, da die Wohnstätten zerstört wurden.

Bürgermeister Schneider will nun die Ergebnisse der Proben abwarten und danach Verein und zuständige Ämter zu einem Gespräch einladen.

Fotos: Stadt Offenbach

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