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Stadt Offenbach

Offenbachs Finanzlage ist stabil / Haushalt der Stadt Offenbach von Aufsichtsbehörde genehmigt

15.06.2016

Offenbach am Main, 15.06.2016 - Für das laufende Haushaltsjahr 2016 der Stadt Offenbach liegt die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt vor. Die Aufsichtsbehörde bestätigt damit erneut, dass Offenbach die Vorgaben des hessischen Schutzschirms für Kommunen einhält. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Dezember 2015 kann somit unverändert umgesetzt werden. (Link auf PIO)

„Das sind gute Nachrichten und es freut mich umso mehr, weil das der Stadt Offenbach Viele nicht zugetraut haben“, sagt Stadtkämmerer Dr. Felix Schwenke. „Offenbachs Finanzlage erweist sich erfreulicherweise als andauernd stabil“, so Schwenke.

Explizit weist der Bericht erstmals darauf hin, dass die Investitionen der Stadt Offenbach „vornehmlich auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen bzw. für die Entwicklung der Stadt erforderlich sind“. Damit werden die Arbeit der Kämmerei und die millionenschweren Anpassungen im Investitionsbereich, die Stadtkämmerer Schwenke in den vergangenen Jahren zur Haushaltskonsolidierung veranlasst hat, honoriert.

Wie in der Vergangenheit sind gemäß der Genehmigung „die verantwortlichen politischen Gremien in der Pflicht, das künftige Investitionsverhalten und die damit in der Regel verbundene Kreditfinanzierung auf ein tatsächlich unabweisbares Maß zu begrenzen“.

Die Genehmigung weist im Bereich der laufenden Ausgaben der Verwaltung (Ergebnishaushalt) auf die weiterhin erheblich gefährdete Haushaltslage hin – wie ebenfalls in der Vergangenheit üblich. Stadtkämmerer Schwenke stimmt dieser Einschätzung zu: „Wir sind auf dem richtigen Weg, aber der Weg ist noch weit“. Das Regierungspräsidium Darmstadt empfiehlt daher unter anderem eine restriktive Personalbewirtschaftung. „Auf die Schaffung neuer Stellen sollte grundsätzlich verzichtet werden“, heißt es in der Haushaltsgenehmigung.

Die genehmigte Haushaltssatzung plant die Aufnahme von Krediten in Höhe von rund 29 Millionen Euro ein. Wie in den Vorjahren stellt das Regierungspräsidium die Kreditaufnahme unter den Vorbehalt der Einzelgenehmigung, sofern sie nicht aus dem Hessischen Investitionsfonds oder dem KIP-Programm stammen.

Die Verfügung der Aufsichtsbehörde wird entsprechend der Hessischen Gemeindeordnung den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben.

Anlage:

Gesamthaushalt 2016

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