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Stadt Offenbach

"Landschaftsschutzgebiete in Offenbach brauchen unsere Rücksicht und unseren Schutz"

08.08.2017

Offenbach am Main, 8. August 2017 – Offenbach am Main hat verschiedene ökologisch bedeutsame Bereiche für den Biotop- und Artenschutz sowie den Gewässer-, Boden- und Klimaschutz, ebenso die für die landschaftsgebundene Erholung bedeutsamen Freiräume. Bachauen, Waldflächen, Stillgewässer und strukturreiches Offenland mit Feldern, Wiesen, Streuobst, Feldgehölzen, Altbaumbestände und Hecken gehören dazu. Am Hainbach ist gerade ein neues Schild mit schwarzem Vogel auf weißem Grund im grünen Dreieck für das Landschaftsschutzgebiet aufgestellt worden.

Warum stellt die Stadt Flächen unter Landschaftsschutz? „Wir wollen die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten oder wieder herstellen – und natürlich die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch den Schutz von Klima, Boden, Wasser und Luft sichern“, erklärt Heike Hollerbach, Leiterin des Umweltamtes. „Landschaftsschutzgebiete in Offenbach brauchen unsere Rücksicht und unseren Schutz.“

Grünlandflächen bleiben erhalten und der Boden wird vor Erosion geschützt. Naturnahe Bachläufe mit angrenzenden naturnahen Auen und ihren auentypischen Lebensräumen vor allem als natürliche Retentionsflächen werden erhalten und dienen mit ihrer Flora und Fauna zur großräumigen Biotopvernetzung; Gleichzeitig werden auch klimatisch bedeutende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete erhalten.

Der Lebensraum spielt auch eine wesentliche Rolle für Tiere und Pflanzen, für den Ressourcenschutz und die Erholung. „Wir appellieren daher auch an Ihr Verantwortungsbewusstsein“, sagt Hollerbach.

Die Biodiversität , Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und ihre Erhaltung als störungsfreier und frei zugänglicher Erlebnisraum für die stille, landschafts- und freiraumgebundene Erholung für die städtischen Bewohner ist dabei vorrangig.

Im Landschaftsschutzgebiet sind bestimmte Maßnahmen und Handlungen nur mit Genehmigung zulässig. Dazu zählen zum Beispiel bauliche Anlagen herzustellen, zu erweitern oder zu ändern, Grundstückseinfriedungen zu errichten oder zu ändern, sowie Gärten, Baumschulen oder Gärtnereien anzulegen oder zu erweitern. Um Ver- und Entsorgungsanlagen, Leitungen oder Anlagen der Telekommunikation zu errichten oder zu ändern sowie straßen-, schienen- und wegebauliche Neu- und Ausbaumaßnahmen durchzuführen; Fischteiche anzulegen, umzugestalten oder wieder in Betrieb zu nehmen, ist ebenfalls eine Genehmigung notwendig. Das gilt auch, wenn Quellen, fließende oder stehende Gewässer einschließlich deren Ufer neu angelegt, verändert oder beseigit werden sollen. Wasser über den Gemeingebrauch hinaus zu entnehmen bedarf auch einer Genehmigung.

Die Entwässerung von Flächen oder Grundwasserentnahme, durch welche die Lebensbedingungen für Tiere oder Pflanzen oder der Wasserhaushalt des Gebietes nachhaltig beeinträchtigt werden können ist ebenfalls nur mit Genehmigung zulässig, ebenso die Änderung der Nutzung bei Wiesen, Weiden oder Dauerbrachflächen.

Es ist auch nicht gestattet, Verfüllungen, Aufschüttungen, Abgrabungen vorzunehmen oder Bodenbestandteile zu entnehmen; Probebohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Grundwasser oder Bodenschätzen durchzuführen; Streuobstbestände, Hecken, Gebüsche, Einzelbäume, Baumreihen, Baumgruppen, Waldflächen, Feld- und Ufergehölze, sowie Röhricht- oder Schilfbestände zu schädigen oder zu roden sowie nicht heimische Gehölze anzupflanzen.

„Vor allem für Autofahrer bedeutet das: Im Landschaftsschutzgebiet darf nur auf den Straßen und Plätzen gefahren und geparkt werden – egal ob es Auto, Anhänger, Wohnwagen oder andere Kraftfahrzeuge sind. Auch Zelte dürfen nicht außerhalb der zugelassenen Plätze aufgestellt werden.“

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Stadt Offenbach am Main wurde zuletzt 2013 aktualisiert und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen und Verfügungen zur Durchsetzung dieser Verordnung ist die untere Naturschutzbehörde beim Amt für Umwelt, Energie u. Klimaschutz.

Bildinformation:

Neues Schild am Hainbach

Anhang:

Übersichtskarte des Offenbacher Landschaftsschutzgebietes (PDF, 3 MB)

Ausschnitt des Landschaftsschutzgebietes mit Flur-Kennzeichnung (PDF, 7 MB)

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