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Stadt Offenbach

Neue Standorte für Altkleider- und Schuh-Container

21.06.2017

Offenbach am Main, 21. Juni 2017 – Die Stadt Offenbach hat die Zahl der Standorte für Altkleider- und Schuh-Container auf 44 Flächen reduziert und macht für neu aufzustellende Container Vorgaben zu Größe und Farbe. Die Standorte wurden per Losverfahren an die Anbieter der Container vergeben. Die Container dürfen nur noch folgende Maße haben: 115 Zentimeter breit und tief sowie 225 Zentimeter hoch. Zugelassen ist als Farbe nur hellgrau. Zukünftig sind die Firmen auch aufgefordert, den Leerungsturnus an den Bedarf anzupassen und Beschädigungen zu beheben. Deutlich sichtbar am Container muss der Name und eine Telefonnummer des Anbieters angebracht sein.

Alle Container auf öffentlichen Flächen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, sind illegal aufgestellt. Das Ordnungsamt nimmt Hinweise dazu unter sondernutzungen-verkehroffenbachde entgegen.

Illegal aufgestellte Container können die aufstellende Firma ein Bußgeld ab 500 Euro aufwärts kosten. Wird der Container nach Aufforderung nicht entfernt, übernimmt das Ordnungsamt die Entsorgung und Verwertung.

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