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Stadt Offenbach

Bierfest-Absage: Gebühren und Auflagen gelten für alle Feste / Stadt bietet Kompromisslösung an

21.06.2017

Offenbach am Main, 21. Juni 2017 – Der Veranstalter des Bierfestes hat seinen Antrag zu der Veranstaltung zurückgezogen und plant nun kein Bierfest in diesem Jahr in Offenbach.

Dem Ordnungsamt lag tatsächlich ein Antrag für die Veranstaltung für 2017 aus 2016 vor, allerdings nicht das Konzept für die diesjährige Veranstaltung. Dieses hätte laut dem zwischen der Stadt Offenbach und der Firma Kampfmann GmbH geschlossenen Vertrag bis Ende Januar eingereicht werden müssen.

Für das Bierfest als kommerzielle Veranstaltung sichert dieser Vertrag der Kampfmann GmbH die Ausrichtung des Festes bis 2019 zu und legt auch die Höhe der Sondernutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche fest: 20 Prozent der gesamten Bruttoeinnahmen aus der Vergabe der Standplätze. Vor der Veranstaltung legt der Veranstalter dazu normalerweise Unterlagen als Beleg für die Höhe der Standmiete vor.

In den Jahren vor 2016 wurde anhand vorgelegter Unterlagen eine vergleichsweise geringe Sondernutzungsgebühr erhoben. Die Festlegung höherer Gebühren in 2016 beruhte auf Informationen, nach denen die Kampfmann GmbH deutlich höhere Bruttostandentgelte erhebt, als in der vorgelegten Platzgeldliste deklariert. Zur Berechnung der Sondernutzungsgebühr wurden daher Nachweise über die tatsächliche Höhe der erhobenen Bruttostandentgelte verlangt. Mangels solcher Unterlagen wurde die Höhe auf der Basis von Vergleichswerten anderer Feste geschätzt.

Wie für jeden behördlichen Bescheid besteht auch für die Sondernutzungsgebühren eine Mitwirkungspflicht des Bescheid-Empfängers. Das heißt, er muss auf Anfrage Belege einreichen. Das Anfordern von Nachweisen zur Berechnung von abstrakt definierten Gebühren ist nicht als Unterstellung von Betrug zu verstehen.

Über die Höhe der Gebühren gab es zwischen der Stadt Offenbach und der Firma Kampfmann GmbH mehrere Gespräche. Um für 2017 eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, hat Bürgermeister Peter Schneider für den Magistrat einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Über eine vertragliche Vereinbarung wäre der Gesamtbetrag der Gebühren um mehrere tausend Euro reduziert worden. Eine angekündigte Rückmeldung dazu gab es von der Kampfmann GmbH bisher nicht. „Wir würden es begrüßen, wenn es doch noch zu einer Einigung kommen könnte und stehen für Gespräche zur Verfügung“, erklärt Bürgermeister Peter Schneider.

Vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt ist seit März ein Verfahren über den Gebührenbescheid für das Bierfest 2016 eröffnet. Dazu hat die Stadt dem Gericht am 20. Januar die Behördenakte und eine Stellungnahme, am 9. Februar die Satzungen inklusive Beschlussprotokolle und Veröffentlichungsnachweise und am 9. Juni eine Stellungnahme eingereicht. Hier bleibt der Ausgang des Verfahrens abzuwarten.

Neben dem Bierfest werden die Offenbacher Woche und der Weihnachtsmarkt von den jeweiligen Veranstaltern auf eigene Rechnung veranstaltet, eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt gibt es für keine der drei Veranstaltungen. Anders als beim Bierfest handelt es sich beim Weihnachtsmarkt ursprünglich um eine Veranstaltung der Stadt, die sie an einen privaten Veranstalter übertrug. Im Zuge des „Bratwurstkrieges“ wurde die Stadt wieder Mitveranstalter und beauftragte über eine Konzession einen Unternehmer, mit dem vertraglich eine vergleichsweise niedrige Sondernutzungsgebühr vereinbart wurde. Ähnlich wurde auch bei der Offenbacher Woche eine ehemals städtische Veranstaltung an einen privaten Veranstalter vergeben und eine geringe Sondernutzungsgebühr vertraglich vereinbart.

Das Offenbacher Bierfest ist seit jeher eine kommerzielle Veranstaltung gewerblicher Art, so dass Gebühren regulär nach der gültigen Sondernutzungsatzung erhoben werden. Wie alle anderen Feste auch erlässt das Ordnungsamt für das Bierfest Auflagenbescheide, welche die gültigen gesetzlichen Regelungen widerspiegeln. Grundsätzlich erfolgt auch eine Abnahme der Festinstallationen durch verschiedene Ämter und das Ordnungsamt. Ausnahmen hiervon gibt es nicht.

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