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Stadt Offenbach

Statt Pfand Verwarngeld: Gemeinsam gegen Dosenmüll und Steuerbetrug

28.07.2017

Offenbach am Main, 28. Juli 2017 - Leere Dosen auf Parkbänken, auf der Wiese oder im Gebüsch sind ein Ärgernis für Bürgerinnen und Bürger, auch für den Reinigungsbetrieb und das städtische Ordnungsamt. Viele weggeworfene Dosen sind pfandfrei, obwohl sie es nach der Verpackungsverordnung gar nicht sein dürften: Erkennbar an dem Aufdruck auf den Dosen. Pfandfreie Dosen werden aus dem Ausland importiert, dadurch entstehen dem deutschen Staat erhebliche Steuerausfälle. Unterschiedliche Zuständigkeiten erschweren es den Behörden oft, Missständen wirksam zu begegnen. Hürden, die in Offenbach genommen wurden. Peter Weigand, Amtsleiter des Ordnungsamtes: „Wir wollen weniger Müll auf der Straße, das Finanzamt Steuerausfälle begrenzen, deswegen haben wir Wege gesucht, wie wir gemeinsam Beides erreichen können!“

„Mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, eigentlich für die Überwachung der Verpackungsverordnung zuständig, haben wir ein Verfahren ausgearbeitet, wie die Behörden in Offenbach diesem Missstand begegnen können. Und das beginnt für uns beim illegalen Verkauf der pfandfreien Dosen“, so Frank Weber, Abteilungsleiter beim Offenbacher Ordnungsamt für Prävention, Sauberkeit und Ordnung.

Die beiden ersten Kontrolltage gemeinsam mit der Steuerfahndung des Offenbacher Finanzamtes, die unterstützend im Rahmen der Steueraufsicht tätig war, waren erfolgreich: 24 Kioske, Imbisse, Supermärkte und Internetcafés im Innenstadtbereich wurden überprüft, in sämtlichen Betrieben wurden pfandfreie Dosen festgestellt. Aufgrund des Verstoßes gegen die Verpackungsverordnung kassierte das Ordnungsamt 1.265 Euro an Verwarngeldern. Daniel Krüger, der beim Ordnungsamt die gemeinsamen Aktionen plant und organisiert, schildert das vereinbarte Verfahren: „Stellen die Beamten bei einer Erstkontrolle pfandfreie Dosen fest, wird dem Betreiber zunächst das Infoschreiben des Regierungspräsidiums ausgehändigt und ein Verwarngeld in Höhe des Maximalbetrags von 55 Euro erhoben. Der Betreiber bekommt weiterhin die Möglichkeit, die Dosen aus seinem Sortiment zu nehmen oder nachträglich mit Pfand zu belegen. Erfüllt er diese Auflagen nicht, wird seitens des Regierungspräsidiums ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, was ein Bußgeld zu Folge hat.“

„Eine enge Zusammenarbeit von Landesbehörden und Kommunen ist nicht immer selbstverständlich, aber dort, wo sie funktioniert - wie hier in Offenbach - wirkungsvoll“, so Bürgermeister Peter Schneider, der sich sehr erfreut zeigt über die aktuellen Erfolge der gemeinsamen Aktionen für mehr Sauberkeit und Steuergerechtigkeit. „Ich begrüße das gemeinsame Vorgehen. Ordnungsamt und Steuerfahndung werden ihre Kontrollen im Stadtgebiet fortsetzen!“

Beim illegalen Verkauf pfandfreier Dosen und PET Flaschen geht es um mehr. Peter Schneider: „Ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Gewerbetreibenden, die ordnungsgemäß Pfanddosen anbieten, ist nicht akzeptabel, dazu kommt der fehlende Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsgedanke: Wenn die Dosen im Papierkorb landen, werden diese nicht recycelt, wie es bei Pfanddosen der Fall ist."

Die Behörden gehen davon aus, dass sich hier flächendeckend Geschäftsmodelle und kriminelle Strukturen etabliert haben, nicht nur hier regional, sondern landes- und bundesweit. Deshalb hoffen alle Beteiligten, dass viele Behörden in Hessen und in der Bundesrepublik den Vorreitern aus Offenbach bald folgen.

Bildinformation:

In Offenbach gefundene Dose ohne Pfand.

Foto: Ordnungsamt Stadt Offenbach

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