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Stadt Offenbach

Wiedereinführung des Freiwilligen Polizeidienstes / Land Hessen und Stadt Offenbach unterzeichnen Kooperationsvertrag

15.07.2019

Offenbach am Main, 15. Juli 2019 – Am 2. November 2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main die Wiedereinführung des Freiwilligen Polizeidienstes. Nachdem nun die logistischen Voraussetzungen, insbesondere die räumliche Unterbringung, für die freiwilligen Polizeihelferinnen und -helfer geschaffen wurden, unterzeichneten das Land Hessen und die Stadt Offenbach heute einen Kooperationsvertrag. Ihre Unterschrift setzten der Staatssekretär beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Dr. Stefan Heck, sowie Bürgermeister Peter Freier und Stadtrat Paul-Gerhard Weiß.

Der Freiwilligen Polizeidienst ist in Offenbach nichts völlig Neues: Nach der Verabschiedung des Freiwilligen Polizeidienstgesetzes nahm die Stadt im Jahr 2000 als eine von vier hessischen Kommunen bereits an einer Pilotphase teil. Der Einsatz der Helferinnen und Helfer endete durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 31. Dezember 2004. Mit der nun beschlossenen Wiedereinführung reagiert die Stadt Offenbach auf das enorme Bevölkerungswachstum. Gemeinsam mit der Landespolizei will sie einen zusätzlichen Beitrag zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bewohnerinnen und Bewohnern leisten.

„Unser klares Ziel ist es, mehr uniformierte Präsenz ins Stadtgebiet zu bringen, denn eine Uniform schafft Respekt“, sagte Ordnungsdezernent Peter Freier anlässlich der Vertragsunterzeichnung. Für ihn ist der Freiwillige Polizeidienst ein wichtiger Baustein für die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. Ein weiterer Baustein ist die Verstärkung der Stadtpolizei: „Damit wir schneller auf Missstände wie Ruhestörungen oder Verstöße gegen die Abfallsatzung reagieren können, haben wir bereits eine personelle Verstärkung der Stadtpolizei in die Wege geleitet. Die Stadtpolizei wird künftig an sieben Tagen rund um die Uhr im Einsatz sein und dabei auch die Sicherheit in Parkanlagen und auf Plätzen im Auge haben.“ Unterstützung erhalten Stadt- und Landespolizei ab Januar 2020 von den ehrenamtlichen Polizeihelferinnen und -helfer: „Sie sollen die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, Präsenz zeigen, Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung melden sowie das vorbeugende Gespräch mit dem Bürger suchen.“   

Aufgaben und Befugnisse der Freiwilligen Polizeihelfer

Zu den Aufgaben der freiwilligen Polizeihelferinnen und -helfer zählen die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, die Überwachung des Straßenverkehrs, Unterstützung des polizeilichen Streifendienstes, des polizeilichen Ermittlungsdienstes, die Sicherung und der Schutz von Gebäuden und öffentlichen Anlagen und die Wahrnehmung von Ordnungswidrigkeiten. Grundlage ist das Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz – HFPG). Gemäß § 1 Abs. 1 sowie § 8 Satz 2 des HFPG richtet das Land den Freiwilligen Polizeidienst bei den Polizeibehörden ein – der Einsatz erfolgt im Benehmen mit der Vertragskommune, also der Stadt Offenbach am Main.

In erste Linie soll die zusätzliche uniformierte Präsenz dazu führen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt wird. Gerade die schlichte Streifentätigkeit ohne einen konkreten Auftrag macht es möglich, dass ein persönlicher Kontakt zur Wohnbevölkerung und zu den Passanten in den Quartieren aufgebaut wird. Dies soll auch dazu beitragen, die oft bestehende Distanz zwischen Bürgern und Ordnungsbehörden abzubauen. Als Teil des Sicherheitsapparates üben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes gesetzliche Aufgaben aus. „Dies soll aber auf besonders bürgernahe Weise geschehen“, so Ordnungsdezernent Freier. Unerheblich sei dabei, ob die Tätigkeit zur Vorbeugung von Straftaten (Aufgabe der Polizei) dient oder zur Erforschung von Ordnungswidrigkeiten (in der Regel Zuständigkeit der Stadt als Verwaltungsbehörde).

Der Freiwillige Polizeidienst wird fest in bereits bestehende Meldewege eingebunden, insbesondere auch zum Melden von illegalen Müllablagerungen. Die Überwachung des Straßenverkehrs soll, wegen der ohnehin bestehenden Doppelzuständigkeit von Polizei und Ordnungsbehörde, eine untergeordnete Bedeutung haben. Die Aufgabe der Polizeihelfer wird sich in der Regel darauf beschränken, die Landes- oder Stadtpolizei bei Veranstaltungen zu unterstützen. Da die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes nach § 2 Abs. 1 Ziffer 2 des HFPG über die Befugnis verfügen, Zeichen und Weisungen im Straßenverkehr zu geben, sind sie eine wertvolle Hilfe, anders als eingesetztes Wachpersonal, welches diese Befugnis nicht hat. So kann der Freiwillige Polizeidienst dazu beitragen, bei zukünftigen Großveranstaltungen im öffentlichen Raum wie Stadtläufen oder Faschingsumzügen das eingesetzte Ordnungspersonal zu ergänzen.

Im Bereich der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten wird in erster Linie die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern im Vordergrund stehen. Hier gilt ein besonderes Augenmerk Delikten wie Taschendiebstahl, Fahrraddiebstahl und Sachbeschädigung. Hier können die Freiwilligen Polizeihelfer die Bürger direkt ansprechen und beraten, wie bespielweise ein Fahrrad gut gegen Diebstahl gesichert werden kann oder wie man eine Handtasche am besten trägt, damit daraus nichts entwendet wird.

Einsatzorte in Offenbach

Als örtliche Schwerpunkte des Einsatzes für den Freiwilligen Polizeidienst bieten sich aus Sicht der Stadt Offenbach die Bereiche an, in denen auch ein Quartiersmanagement eingerichtet ist. „Die vom Quartiersmanagement gesammelten Informationen lassen, neben den bei Polizei und Stadtverwaltung bestehenden Erkenntnissen, einen besonders effektiven Einsatz der Helferinnen und Helfer zu“, erläuterte Ordnungsdezernent Freier. Derzeit bieten sich folgende Bereiche an: Mathildenviertel, Nordend und Hafen, Senefelder-Quartier und Lauterborn. Daneben können die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer, besonders in der warmen Jahreszeit, ergänzend zu den Streifengängen der Stadtpolizei auf den städtischen Spielplätzen sowie in Park- und Grünanlagen Präsenz zeigen und Missstände beobachten und melden.

Bei der Planung der Streifentätigkeit in den Quartieren soll möglichst darauf geachtet werden, das die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer im gleichen Bezirk Dienst verrichten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die örtlichen Gegebenheiten und die Struktur der Menschen, die sich dort aufhalten, genau kennenzulernen.

Personalstärke und Anforderungsprofil

Um eine sichtbare Präsenz zu schaffen, sollte jeweils eine Doppelstreife werktags für mindestens zwei Stunden in den fünf städtischen Quartieren unterwegs sein. Aus steuerlichen Gründen beträgt die monatliche Stundenzahl, die ein Helfer absolvieren kann, lediglich 20 Stunden. Da der Freiwilligen Polizeidienst aus Gründen der Eigensicherung immer in Doppelstreife Dienst verrichtet, müssen je Quartier 80 Monatsstunden eingeplant werden, was bei fünf Quartieren einer Gesamtstundenzahl von 400 pro Monat entspricht. Benötigt werden demnach insgesamt rund 20 Personen.

In den Freiwilligen Polizeidienst können Personen aufgenommen werden, die gesundheitlich in der Lage sind, die ihnen übertragenen polizeilichen Aufgaben zu erfüllen. Zusätzlich ist ein Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen. Die Deutsche Sprache muss in Wort und Schrift beherrscht werden und die Person muss nach ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, dass sie die dem Freiwilligen Polizeidienst zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann. Das Mindestalter für die Helferinnen und Helfer beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 65 Jahre.

Neben diesen gesetzlichen Anforderungen nach § 3 HFPG müssen die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes für ihren Einsatz in Offenbach über eine gewisse interkulturelle Kompetenz verfügen, so dass sie in ihren Einsatzgebieten auch zwischen den verschiedenen Kulturen vermitteln können. Darauf ist bei der Bewerberauswahl ein besonderes Augenmerk zu legen. Im Hinblick auf die hohe Migrationsrate in der Stadt sollen gezielt Menschen mit Migrationshintergrund für den Dienst gewonnen werden. Sie können durch ihre Sprachkompetenz Brücken bauen und Missverständnisse vermeiden helfen. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn die in den Quartieren eingesetzten Helfer dort auch ihren Wohnsitz oder soziale Kontakte hätten, dies verstärkt die Bindung zur Aufgabe.

Ausbildungszeit und -module

Nach § 4 Abs. 2 HFPG beträgt die Ausbildungszeit für die Helferinnen und Helfer im Freiwilligen Polizeidienst mindestens 50 Stunden. Beim Polizeipräsidium Südosthessen existiert bereits ein Ausbildungsplan, der auch für die Stadt Offenbach angewendet werden kann. Ergänzend zur Ausbildungsdauer werden die Helfer in die für Offenbach geltenden kommunalen Rechtsvorschriften wie Satzungen und Gefahrenabwehrverordnungen unterrichtet, die Ausbildung hierzu wird von städtischen Bediensteten in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Südosthessen durchgeführt.

Polizei, Quartiersmanagement und Stadt sind sich darin einig, dass zur Vermittlung der von der Stadtverordnetenversammlung geforderten interkulturellen Kompetenz der Mindeststundensatz der Ausbildung aufgestockt werden muss. Geplant ist ein Grundmodul von weiteren 10 Stunden, die von den IKZ-Trainern der Polizei abgedeckt werden. Ergänzt wird dieses Modul durch weitere 5 Stunden im Einsatzquartier; für die Durchführung dieser Ausbildung haben sich die Quartiersmanagements bereiterklärt. Damit wird die Gesamtausbildungsdauer des Offenbacher Freiwilligen Polizeidienstes 65 Stunden betragen. Sofern sich schnell interessierte und geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden, könnte die umfangreiche Ausbildung bereits im Dezember 2019 abgeschlossen sein und der Freiwillige Polizeidienst im Januar 2020 starten.

Bildinformation:

Das Foto zeigt von links: Stadtrat Paul-Gerhard Weiß, Bürgermeister Peter Freier, Dr. Thomas Heck (Staatssekretär beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport), Jochen Laferte (Koordinator für den Freiwilligen Polizeidienst beim Polizeipräsidium Südosthessen, PPSOH) und Claus Spinnler (Leitender Polizeidirektor beim PPSOH). Foto: Stadt Offenbach / georg-foto.de

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