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Stadt Offenbach

Saubere Luft in Offenbach – Herausforderung bleiben für die Stadt bestehen nach dem VGH Urteil

12.12.2019

Offenbach am Main, 12. Dezember 2019 – Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Klage des Umweltverbandes Deutsche Umwelthilfe gegen das Land Hessen bezogen auf die Stadt Frankfurt abgehändert. Für Frankfurt gibt es deshalb vorerst keine zonenbezogenen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Die Stadt Offenbach am Main wird Argumentation und Begründung des Urteils vom Dienstag, 10. Dezember, vornehmen, um dann die bereits vorgesehenen Maßnahmen im Luftreinhalteplan gemeinsam mit dem Land Hessen zu prüfen.

Paul-Gerhard Weiß, Umwelt- und Verkehrsdezernent: „Ziel ist nach wie vor, die Grenzwerte für Stickoxide in Offenbach so schnell als möglich zu unterschreiten. Für das Stadtgebiet Offenbach sind wir an den hauptbelasteten Straßen auf einem guten Weg, allerdings haben wir noch an zwei Hotspots Überschreitungen. Die Werte liegen für 2019 noch nicht abschließend vor. Diese müssen wir aber bei der Auswertung zugrunde legen, um beurteilen zu können, wo wir stehen. Die meisten Belastungen gibt es in der Mainstraße und Unteren Grenzstraße. Wenn wir die Argumente aus dem gestrigen Urteil heranziehen – z. B. die Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Maßnahmen zu beachten – dann werden auch für Offenbach keine generellen Fahrverbote erwartet. Ob streckenbezogen Fahrverbote kommen können, wissen wir noch nicht.“

Die Maßnahmen aus der Gesamtstrategie der Stadt Offenbach werden zurzeit vom Land hinsichtlich ihrer Wirkung berechnet.

Nur wenn die Belastungen deutlich gesenkt werden, kann dies Fahrverbote auf Dauer vermeiden

 „Nach der gestrigen Entscheidung zeigt sich erneut, wie komplex die Beurteilung der jeweiligen städtischen Situation ist. Jede Kommune hat andere Rahmenbedingungen, unterschiedliche Verkehrsbelastungen und bauliche Gegebenheiten. Auch bei der Festlegung von Fahrverboten muss immer mitgeprüft werden, wie sich denn der umgeleitete Verkehr verhält und was in den anliegenden Straßen passiert. Wir müssen die Gesundheit unserer Bevölkerung schützen. Darum geht es. Die Maßnahmen aus der Gesamtstrategie werden regelmäßig hinsichtlich des jeweiligen Umsetzungsstandes aktualisiert und wir sind im Kontakt mit dem Land, um die aktuellen Schritte zu besprechen. So bereiten wir auch die voraussichtlich im Frühjahr stattfindende Verhandlung vor dem VGH gemeinsam vor“, betont Weiß.

Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz arbeitet federführend an der Gesamtstrategie und an dem rechtlichen Verfahren.

„Grundsätzlich gilt auch, dass die NOX-Problematik immer auch im Kontext mit anderen Verkehrsbelastungen gesehen werden muss, für uns spielen beispielsweise die Verkehrslärm- und CO2-Problematiken ebenfalls eine Rolle. In diesen Abwägungsprozess beziehen wir also Fragen des Klimaschutzes und der zukunftsfähigen Mobilitätssysteme mit ein, wie z.B. Elektromobilität oder der Umstieg im Verkehrsverbund“, so Heike Hollerbach, Amtsleiterin des Amtes Umwelt, Energie und Verkehr.

Gesundheitsbelastungen durch den Klimawandel, Anpassung von Wohn- und Verkehrsflächen (Umverteilung des städtischen Raums), Ausbau der umweltschonenden urbanen Ressourcen sind weitere Themen, die eine Rolle spielen.

Weitere Informationen

Presseerklärung des VGH:

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/vorerst-keine-zonenbezogenen-fahrverbote-f%C3%BCr-dieselfahrzeuge-frankfurt-am-main

Fragen und Antworten zur Luftreinhaltung:

https://www.offenbach.de/leben-in-of/umwelt-klimaschutz/Luft_Laerm/Luftreinhaltung/aktuelle-fragen-luftreinhaltung-2019-31.01.2019.php#SP-grouplist-6-1:7

Messstation Untere Grenzstraße:

https://www.hlnug.de/?id=9231&station=0515

Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffoxide:

https://www.offenbach.de/leben-in-of/umwelt-klimaschutz/Luft_Laerm/Luftreinhaltung/masterplan-luftreinhaltung24.05.2019.php

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