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Stadt Offenbach

Kooperatives Wohnbaulandmodell: Chancen für neue Bauprojekte

12.10.2020

Offenbach am Main, 12. Oktober 2020 – Die Stadtverordneten haben im September 2020 das „kooperative Wohnbaulandmodell“ beschlossen. Nach diesem Modell werden Investoren bei ihren Bauvorhaben zu Maßnahmen verpflichtet, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Dies geschah schon vorher durch Verhandlungen mit der Stadt. Doch bei bisherigen Bauvorhaben in der Stadt Offenbach musste mit jedem Investor neu verhandelt werden, ob und in welcher Weise er sich beispielsweise an der Bereitstellung von Kindergartenplätzen oder an Maßnahmen zum Klimaschutz beteiligen sollte. Mit dem neuen Modell wurde die bisher geübte Verhandlungspraxis nun konkretisiert und in eine transparente Richtlinie gefasst. Auch die Durchsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien zur Sicherung von kostengünstigen Wohnungen in Offenbach wird dabei berücksichtigt. Diese Leitlinien haben das Ziel, Offenbach langfristig als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort zu erhalten. Dazu gehört eine gezielte Wohnbaulandentwicklung.

Planungs- und Baudezernent Paul-Gerhard Weiß begrüßt den Beschluss der Stadtverordneten: „Zwar wird die Stadt auch weiterhin mit den einzelnen Investoren verhandeln müssen, da jedes Vorhaben individuell für sich steht und jedes Bauprojekt anders ist. Jetzt sind aber die Anforderungen der Stadt von vorneherein bekannt und der Katalog kann frühzeitig an die Investoren übermittelt werden, damit diese planen und kalkulieren können.“ Auch bezüglich öffentlicher Grünflächen erhofft sich Weiß durch das kooperative Wohnbaulandmodell eine bessere Verhandlungsposition: „Gerade in der Innenstadt stehen nur wenige Grün- und Freiflächen zur Verfügung, die sowohl für die Erholung als auch für den Klimaschutz wichtig sind. Grünflächen wurden bisher ausschließlich von der Stadt geschaffen. Mit der neuen Richtlinie soll jeder Investor im Zuge der Nachverdichtung angemessen daran beteiligt werden, sei es durch die Bereitstellung von Flächen oder durch eine stärkere Beteiligung an den Herstellungskosten. Bislang mussten die Flächen ausschließlich von der Stadt, oft nach langem und mühsamem Erwerb – so etwa im Mathilden- und Senefelderviertel – geschaffen werden. Auch hinsichtlich innovativer Energie- und Verkehrskonzepte enthält die Richtlinie zum kooperativen Wohnbaulandmodell Ideen, die den Wandel der Offenbacher Innenstadt positiv gestalten können.

Für neue Baugebiete kann das kooperative Wohnbaulandmodell ebenfalls zu einem wichtigen Instrument werden. Um schneller als bisher Bauland auszuweisen, soll Bauerwartungsland nur nach dem Zwischenerwerb durch die Stadt entwickelt und die Realisierung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme geprüft werden.

Das Wohnbaulandmodell soll erstmals beim Baugebiet Bieber Waldhof-West angewendet werden. 2019 hatte die Stadt einen Ideenwettbewerb ausgerichtet, um angrenzend an die bestehende Bebauung in Bieber-Waldhof ein zukunftsweisendes Neubaugebiet für 600 neue Wohnungen vorzubereiten. Nun soll im Dialog mit den Eigentümern, Bürgerinnen und Bürgern und der Bürgerinitiative „Natürlich Bieber Waldhof“ Akzeptanz für das Baugebiet und seine Entwicklung geschaffen werden. „Die städtebauliche Planung wird Klimaschutz, Freizeitmöglichkeiten und Interessen des Naturschutzes berücksichtigen. Bieber Waldhof-West soll damit zu einem zukunftsweisenden und nachhaltigen Wohnquartier werden,“ betonte Weiß.

Der Entwurf des Wettbewerbspreisträgers rheinflügel severin zeigt bereits vielversprechende Ansätze, die parallel zu den Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern weiter ausgearbeitet werden. Darin vorgesehen sind gemischte Gebäudetypen, Raum für gemeinschaftliche Wohnkonzepte, ein Quartiersmittelpunkt mit eigener Kindertagesstätte, ein Verkehrskonzept, das vor allem auf Nahmobilität statt auf das Auto setzt, sowie viele Grünräume.

Hintergrund

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen ermöglichen den Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht, was im Gegenzug besonderer städtebaulicher Erfordernisse bedarf und durch das besondere Interesse des Allgemeinwohls begründet sein muss. Die öffentlichen und privaten Belange werden dabei abgeglichen. Gründe für die Einleitung einer solchen Maßnahme sind beispielsweise ein erhöhter Bedarf an Wohnraum, Gewerbeflächen und Arbeitsplätzen, oder die Wiedernutzung brachliegender Flächen.

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