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Stadt Offenbach

Wildtiere benötigen in der Regel keine Hilfe / Stadt Offenbach informiert im Internet über Wildtiere

25.02.2020

Offenbach am Main, 25. Februar 2020 –  Wildtiere benötigen nur in wenigen Fällen menschliche Hilfe. Darauf weisen viele Experten hin. Dennoch passiert es, dass Spaziergänger wildlebende Tiere mitnehmen. Die Stadt Offenbach am Main hat eine Service-Seite in ihrem Internetauftritt zum Umgang mit verletzten Wildtieren veröffentlicht, auf der wichtige Rechtsvorschriften und Verhaltensempfehlungen zusammengefasst sind.

„Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Bürgern zu Wildtieren, im Sommer mindestens eine pro Woche“, berichtet Monika Grimm, Leiterin des Veterinäramts. „Meistens geht es um verletzte Eichhörnchen oder Vögel im Garten. Zur Krötenwanderzeit wurden wir aber auch schon mal gefragt, was man mit den zwei aneinanderklebenden Fröschen an der Kellertreppe machen soll.“ Im vergangenen Jahr wurden dem Amt zwei Fuchswelpen gemeldet, die aus dem Wald mitgenommen und anschließend gebadet wurden, weil sie stark rochen. Es sei auch schon vorgekommen, dass Bürger Tiere beim Veterinäramt abgeben wollten. „Leider können wir hier keine Tiere aufnehmen“, erklärt Grimm. Das Veterinäramt sei auch nicht die richtige Anlaufstelle, um ein verletztes oder totes Wildtier zu melden. Für Tiere, die unter das Jagdrecht fallen, sei der zuständige Jagdpächter zuständig. Ansonsten kann das Tier in eine Wildtierauffangstation gebracht werden.

„Wir werden von den Jagdpächtern kontaktiert, wenn ein Krankheitsverdacht vorliegt“, erklärt Grimm eine Zuständigkeit ihres Amtes. Wenn ein Jäger ein totes Tier mit Anzeichen einer ansteckenden Krankheit findet, muss er das dem Veterinäramt mitteilen. Dieses entnimmt dann Proben und lässt diese untersuchen. Für Wildtiere in der Stadt ist die Untere Jagdbehörde zuständig, die beim Ordnungsamt eingegliedert ist. Sie kann bei Fragen kontaktiert werden.

Viele Wildtiere dürfen nicht einfach mitgenommen werden: „Das Annehmen eines Wildtieres, das unter das Jagdrecht fällt, ist verboten“, darauf macht Pietro Mereu, Abteilungsleiter Untere Jagdbehörde, aufmerksam. Diese Tiere gehören dem Jagdpächter. Er hat grundsätzlich das Recht Wildtiere in seinem Bezirk zu jagen, zu seinen Pflichten gehört aber auch, die Tiere zu hegen. Aus diesem Grund müssen Spaziergänger verletzte oder gar tote Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dem zuständigen Jäger melden. Da es aber in Offenbach viele Jagdbezirke gibt, rät Mereu die Feuerwehr anzurufen: „Die Feuerwehr weiß, welches Tier unter das Jagdrecht fällt, und kann bei Bedarf den zuständigen Jagdpächter kontaktieren.“

Unter das Jagdrecht fallen in Hessen unter anderem Füchse, Rehe, Wildschweine, Feldhasen, Waschbären, Dachse, Marder, Nutrias, Wildkaninchen, Wildenten, Wildgänse, Elstern und Krähen. Auch der in Europa verbreitete sogenannte Höckerschwan - zu erkennen am schwarzen Höcker am Schnabelansatz - fällt unter das Jagdrecht. Wer eines dieser Tiere offensichtlich verletzt in Offenbach vorfindet, sollte die Feuerwehr benachrichtigen.

Bei allen anderen wildlebenden Tieren, dazu zählen Eichhörnchen, Spatz, Igel, Greifvögel, Eulen oder Fledermaus, dürfen Bürger grundsätzlich helfen. Allerdings sollte man genau wissen, wann die Tiere Hilfe benötigen und wie man ihnen am besten hilft. Grundsätzlich benötigt ein Tierkind noch keine Hilfe, wenn es alleine aufgefunden wird. Bei jungen Feldhasen oder Rehkitzen ist die Wahrscheinlichkeit sogar groß, diese alleine anzutreffen. Denn bei diesen Tierarten hält sich die Mutter tagsüber nur selten in der Nähe der Jungtiere auf. Diese Jungtiere sollte man auf keinen Fall anfassen, da die Mutter sie ansonsten nicht mehr annimmt.

Als ein Anzeichen für Hilfebedürftigkeit werten Wildtierorganisationen, wenn ein Tier die Nähe von Menschen sucht, zum Beispiel indem es auf einen zuläuft. Denn in der Regel sind wildlebende Tiere scheu und meiden Menschen. Hilfe benötigt ein Tier auch, wenn es von einer Katze oder einem Hund verletzt wird. Ein erwachsener Igel benötigt nur Hilfe, wenn er bei Frost und Schnee herumläuft oder kurz vor Beginn des Winters zu wenig Gewicht aufweist. Aus dem Nest gefallene Eichhörnchen, Siebenschläfer und Gartenmäuse sind verloren, wenn die Tiermütter die Kleinen nicht finden und zurück ins Nest bringen. Die erste Hilfe für hilfebedürftige Igel und Bilchkinder ist immer, diese warm zu halten. Anschließend sollte man sie zu einer Igel- oder Wildtierauffangstation bringen. Im Laufe dieses Jahres wird im Waldzoo Offenbach eine offizielle Wildtierauffangstation eingerichtet. Dort werden Wildtiere dann aufgenommen, versorgt und gegebenenfalls an spezialisierte Auffangstationen weitervermittelt.

Wildtiere sind keine Fundtiere. Als Fundtiere gelten Haustiere wie Hunde und Katzen, die sich verlaufen haben oder ausgesetzt wurden. „Wenn jemanden ein Haustier zuläuft, kann die Tierhilfsorganisation Tasso kontaktiert werden“, sagt Mereu. Die Organisation kann den Tierhalter ermitteln, wenn das Tier zum Beispiel einen Mikrochip unter der Haut oder eine Tätowierung hat. Aber auch Tierheime können den Tierhalter ausfindig machen. Für in Offenbach aufgefundene Fundtiere ist der Tierschutzverein Offenbach zuständig.

Weitere Informationen:

Die Internetseite www.offenbach.de/wildtiere  bietet einen ersten Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften zum Thema, gibt Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen und listet Wildtierstationen auf.

 

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