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Stadt Offenbach

Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf Preise für die thermische Verwertung von Abfällen

Mit dem 1. Januar 2024 wird die thermische Abfallbehandlung in den Emissionshandel des BEHG aufgenommen. Der Sektor der Abfallentsorgung wird nunmehr im Rahmen der Klimaziele einen Beitrag leisten. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Entsorgungsleistung auch das dabei entstehende CO2 bepreist wird.

Klimaschutz

Das auf der Weltklimakonferenz am 12. Dezember 2015 beschlossene „Übereinkommen von Paris“ sieht die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels bis zum Jahr 2050 vor. Seitdem beschließt der EU-Gesetzgeber mit seinem umfassenden Programm zum Green Deal verschiedene Klimaschutzaktionen. Aber auch der deutsche Gesetzgeber verabschiedet Einzelmaßnahmen zur Umsetzung des 1,5-Grad-Ziels, zumal Deutschland in seinem Klimaschutzgesetz bereits im Jahr 2045 Klimaneutralität vorsieht.

Inanspruchnahme sauberer Luft wird bepreist

Ein bereits seit Jahren implementiertes Mittel, das Anreize schaffen soll, um CO2-Emissionen zu verringern oder zu vermeiden, ist der Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten. Das Grundprinzip des Emissionshandels besteht darin festzulegen, welche Menge Tonnen CO2 von festgelegten Gruppen wie Unternehmen oder Industriezweigen ausgestoßen werden dürfen. Diejenigen, die der festgelegten Gruppe angehören und für die festgestellt wurde, klimaschädliche CO2-Emissionen durch ihre Tätigkeit zu verursachen, benötigen für jede ausgestoßene Tonne CO2 eine Berechtigung. Diese Berechtigung erhält jeder einzelne Betroffene durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten. Ohne entsprechende CO2-Zertifikate fehlt die Berechtigung, CO2 zu emittieren. Das Emittieren von CO2 und damit die Inanspruchnahme sauberer Luft wird bepreist.

CO2-Bepreisung bei der thermischen Abfallbehandlung

Mit dem 1. Januar 2024 wird die thermische Abfallbehandlung in den Emissionshandel des BEHG aufgenommen. Der Sektor der Abfallentsorgung wird nunmehr im Rahmen der Klimaziele einen Beitrag leisten. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Entsorgungsleistung auch das dabei entstehende CO2 bepreist wird. 

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das Gesetz, das den nationalen Emissionshandel regelt, startete bereits im Jahr 2021. Bepreist werden seit dieser Zeit die CO2-Emissionen aus den Sektoren Wärme und Verkehr für die Hauptbrennstoffe Heizöl, Erdgas, Benzin, Flüssiggas und Diesel.

Mit der Veränderung des BEHG zum 1. Januar 2024 wird Abfall, soweit er thermisch verwertet wird, gemäß dem BEHG als Brennstoff eingestuft.

Auswirkungen auf den Entsorgungspreis

Die jeweiligen Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen sind zum Erwerb der Emissionszertifikate verpflichtet. Über einen Wälzungsmechanismus werden die Kosten für die CO2-Zertifikate an die Anlieferer der Abfälle weitergereicht. Der Preis für die Entsorgung von Abfällen erhöht sich dadurch. Der CO2-Preis wird jedoch nur auf den fossilen Anteil des Abfalls berechnet. Der biogene Anteil bleibt bei der Bepreisung unberücksichtigt.

Nachfolgend finden Sie die Standardwerte zur Berechnung von Brennstoffemissionen für einzelne Abfälle sowie den jeweiligen CO2-Preis.

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