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Stadt Offenbach

3G und Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im ÖPNV

24.11.2021 – Seit Mittwoch, 24. November, gilt bundesweit die 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Das bedeutet, nur geimpfte, genesene oder getestete Personen erhalten Zutritt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test einer offiziellen Teststellen vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

In den Offenbacher Stadtbussen wird die 3G-Regel stichprobenartig erfolgen. Fahrgäste sind verpflichtet, die Nachweise vorzuzeigen.

Darüber hinaus muss in den Bussen und Bahnen weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder Masken, die den Standards FFP2, KN95 oder N95 entsprechen.

24. November 2021

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