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Häufig gestellte Fragen zu den Straßenreinigungsgebühren
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellt Fragen rund um die Straßenreinigungsgebühren.
Warum wurden die Gebühren neu kalkuliert?
Die regelmäßige Neukalkulation der Gebühren ist eine gesetzliche Vorgabe. Jede Kommune muss ihre Gebühren kostendeckend erheben. Reichen die Gebühren nicht aus, um eine Leistung zu erbringen, müssen sie erhöht werden. Falls hingegen Überschüsse erwirtschaftet werden, sind die Gebühren zu senken. Gewinne dürfen durch Gebühren grundsätzlich nicht erzielt werden.
Warum muss ich für die Straßenreinigung bezahlen?
Nach dem Hessischen Straßengesetz hat die Stadt die Pflicht zur Straßenreinigung. Sie kann die Verpflichtung unter bestimmten Voraussetzungen an die Bürger delegieren. In diesem Fall ist die Straße von den Anliegern zu reinigen. Es werden dann keine Gebühren erhoben.
In anderen Fällen übernimmt die Stadt die Reinigung selbst. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Reinigungsbedarf oder die Gefährdung durch den Verkehr sehr hoch sind und die Reinigung für den Bürger nicht zumutbar ist. Für ihre Leistung kann die Stadt dann eine Gebühr erheben.
Wonach richtet sich die Gebühr für die Straßenreinigung?
Die Gebühr für die Straßenreinigung richtet sich einerseits nach dem Umfang und der Häufigkeit der Reinigung, die in sog. Reinigungsklassen festgelegt sind.
Weiterhin bemisst sie sich nach den Frontmetern des Grundstücks entlang der gereinigten Straße, durch die sie erschlossen ist. Da auch Grundstücke von der Reinigung profitieren, die nicht direkt an der zu reinigenden Straße angrenzen (Hinterliegergrundstücke), werden sie auch zur Straßenreinigung herangezogen, wenn sie durch diese Straße erschlossen werden. Berechnungsgrundlage sind dann die sogenannten fiktiven Frontmeter.
Wird das Grundstück von mehreren zu reinigenden Straßen erschlossen, wird die Gebühr für alle betreffenden Grundstücksseiten erhoben.
Was ist ein Vollhinterlieger- bzw. Teilhinterliegergrundstück? Wie errechnen sich die fiktiven Frontmeter?
Ein Hinterliegergrundstück liegt nicht direkt an einer Straße an, wird aber durch sie erschlossen, z.B. durch eine Zufahrt, einen Zugang oder über das Vordergrundstück. Ein Teilhinterliegergrundstück grenzt nur mit einem Teil des Grundstücks an der zu reinigenden Straße an.
Bei Hinterliegergrundstücken werden bei der Berechnung der Gebühren auch die Grundstückslängen berücksichtigt, die nicht direkt an der Straße angrenzen, aber in einem bestimmten Winkel zu ihr liegen (fiktive Frontmeter).
Wie wurden die Reinigungsklassen ermittelt?
Die Einstufung einer Straße in einer Reinigungsklasse richtet sich nach dem Reinigungsbedarf. Berücksichtigt werden dabei u.a. der Verschmutzungsgrad, die Art der Straße (z.B. Hauptverkehrsstraße oder Anliegerstraße), Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr (z.B. Schulen, Behörden, Haltestellen des ÖPNV) oder Bäume und Grünanlagen.
Wo kann ich nachsehen, in welcher Reinigungsklasse meine Straße eingestuft ist?
Die Straßen, die von den Mitarbeitern der ESO Stadtservice gereinigt werden, sind dem Straßenverzeichnis zu entnehmen. In dieser Anlage ist jeder Straße eine Reinigungsklasse zugeordnet.
Straßen oder Straßenabschnitte, die nicht in dieser Anlage aufgeführt sind, müssen von den Anliegern selbst gereinigt werden (Anliegerreinigung).
Wie werden die Gebührensätze berechnet?
Von den Gesamtkosten trägt die Stadt ca. 20%. 80% werden auf die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer umgelegt. Dabei werden alle gebührenfähigen Kosten durch die Summe aller Straßenfrontmeter (Frontmeter der Vorder-, Hinter- und Teilhinterlieger) geteilt. Eine Mehrfacherhebung der Gebühren wird somit vermieden.
Wer ist der Bescheidempfänger?
Bescheidempfänger ist der Grundstückseigentümer oder ein von ihm Bevollmächtigter.
Was ist, wenn ich mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden bin?
Sind Sie mit einem Gebührenbescheid nicht einverstanden, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Bitte beachten Sie hierbei die Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid. Der Widerspruch sollte möglichst begründet werden, dann ist eine schnellere Bearbeitung möglich.
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