Zuschüsse für Ferienfreizeiten, Stadtranderholung
Beantragung von Zuschüssen:
für Eltern zur Stadtranderholung aus folgenden Gründen:
- Familie ist Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII
- Familie ist kinderreich (ab 3 Kinder)
- Familie gehört zum Personenkreis der Flüchtlinge und Spätaussiedler
(innerhalb von 3 Jahren nach der Zuwanderung)
- Alleinerziehende
- Es bestehen allgemeine soziale Schwierigkeiten (erzieherische Gesichts-
punkte, Familienprobleme, Integrationsfälle) Bitte eine kurze Erläuterung geben!
für Vereine und Verbände bezüglich Freizeiten/Ferienfahrten
für Kindertageseinrichtungen (BKZ) zu Betriebskosten
Überblick
Für Familien aus Offenbach besteht unter oben aufgeführten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf einen ermäßigten Teilnahmebeitrag zu stellen. Für den Antrag ist die persönliche Vorsprache im Rathaus nötig. Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise (Leistungsbescheide, etc.) mit. Bei gewährter Ermäßigung staffelt sich je nach Anzahl der angemeldeten Geschwisterkinder der Teilnahmebeitrag in der Regel wie folgt: 23,- € pro Woche für das 1. Kind 12,- € pro Woche für das 2. Kind 6,- € pro Woche für jedes weitere Kind. Die Höhe der zustehenden Ermäßigung wird individuell geprüft und kann deshalb im Einzelfall abweichen.
Die Unterlagen zur Beantragung finden Vereine oder Verbände unter Downloads:
Dienstleistungen
Links und Downloads
Organisationsstruktur
Zuschüsse für Ferienfreizeiten, Stadtranderholung
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung