Straßenmusik
Überblick
Musikalische Darbietungen sind in Offenbach genehmigungsfrei.
Jedoch sind nach § 17 der Offenbacher Straßenordnung folgende Punkte einzuhalten:
1) Gesang oder Instrumente dürfen nicht über Verstärkeranlagen dargeboten werden.
2) Die Darbietung darf nur eine Stunde an einem Ort dargeboten werden. Danach muss der Standort so gewechselt werden, dass die Darbietungen am ursprünglichen Platz nicht mehr zu hören ist.
3) Am gleichen Standort darf für eine Stunde keine Darbietung erfolgen.
Kontakt
Straßenmusik
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße