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Stadt Offenbach

Kirchenaustritt oder Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft

Überblick

Ab dem 1. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die örtlichen Gemeindeverwaltungen (Bürgerämter / Meldebehörden) für den Kirchenaustritt zuständig.

In seiner 94. Plenarsitzung hat der Hessische Landtag am 24.01.17 das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in zweiter Lesung angenommen. Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen geht somit von den 41 Amtsgerichten auf die 426 politisch selbstständigen Städte und Gemeinden in Hessen über. Gleichzeitig erhöht sich die Kirchenaustrittsgebühr von 25 auf 30 €.

Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, insbesondere soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber rechtzeitig über die Beendigung der Kirchensteuerpflicht informiert werden.

Für viele Austrittswillige verkürzen sich ab dem 1. März die Wege zur zuständigen Behörde. Auch dürften die Öffnungszeiten der Kommunalverwaltungen bürgerfreundlicher sein, als die der bisher zuständigen Amtsgerichte. Der Austritt wird zwar teurer, aber insgesamt einfacher.

Kirchenaustritt oder Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft

Bürgerbüro

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise