Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Ziel des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG - „Gesetz zur Regelung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“) ist der bessere Schutz der in der Prostitution tätigen Frauen und Männer. Es soll ihre Selbstbestimmungsrechte stärken, den Gesundheitsschutz fördern und bessere Arbeitsbedingungen schaffen – aber auch die Kriminalität in der Prostitution wie z.B. Menschenhandel oder Gewalt eindämmen. Teil der neuen Regelungen ist die gesundheitliche Beratung für Prostituierte im Gesundheitsamt.
Überblick
Die Gesundheitsberatung soll bewirken, dass alle Prostituierten Zugang zu Informationen zum wichtigen Thema Gesundheitsschutz erhalten. Wir können je nach Situation Betroffenen bei dem Beratungsgespräch über Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten, Schwangerschaft, Verhütung von Schwangerschaft, Mutterschutz oder zu den verschiedenen Risiken des Drogengebrauchs in Zusammenhang mit der Arbeit informieren.
Dokumente
Gebühren
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Rechtsgrundlage
Bemerkung
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Kontakt
Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111