Pflegebedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch XII | Begutachtung für das Sozialamt/Landeswohlfahrtsverband
Amtsärztliche Untersuchungen sind wichtige Aufgaben des Gesundheitsamtes nach dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD).
Die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung bzw. Erstellung entsprechender Gutachten / Zeugnisse / Bescheinigungen ist durch spezielle Gesetze geregelt.
Auftraggeber für die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit sind die Sozialhilfeträger (Sozialamt/Landeswohlfahrtsverband).
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Gebühren
Rechtsgrundlage
Bemerkung
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Pflegebedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch XII | Begutachtung für das Sozialamt/Landeswohlfahrtsverband
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111