Jugendarbeitsschutz
Bescheinigung des Jugendamtes erforderlich bei der Mitwirkung von Kindern im Alter über 6 Jahre bei Theatervorstellungen bis zu 4 Stunden täglich in der zeit von 10 bis 23 Uhr (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG)
sowie
Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger, bei Film- und Fotoaufnahmen bis zu 3 Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr. Bei Kindern über 3 bis 6 Jahre bis zu 2 Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG)
Dokumente
Bemerkung
Kontakt
Jugendarbeitsschutz
Jugendamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111