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Stadt Offenbach

Übergeordnete Planung

Die Stadtplanung in Offenbach am Main ist eingebunden in ein System überörtlicher räumlicher Planungen, die aufeinander aufbauen und von der Landesebene über die Region bis hin zum einzelnen Stadtgebiet stufenweise allgemeine Entwicklungsziele in detaillierte Festlegungen umsetzen.

Überblick

Zudem stellen Bundes- und Landesbehörden verschiedene Fachplanungen - beispielsweise für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur - auf, die Auswirkungen auf die kommunale Stadtplanung haben. Die Stadt Offenbach am Main ist grundsätzlich verpflichtet, sich an die übergeordneten Pläne der Landes- und Regionsebene anzupassen und Fachplanungen zu akzeptieren. Andererseits müssen Land, Region und Träger der Fachplanungen die Stadt Offenbach am Main an ihren Planungen beteiligen und ihre Belange berücksichtigen.

Der Landesentwicklungsplan für Hessen (LEP2000) legt die Entwicklung in Hessen mit Blick auf die für ganz Hessen wichtigen Ziele und Grundsätze fest. Er stimmt die Anforderungen der Siedlungsentwicklung, der Wirtschaft und der Infrastruktur mit den Erfordernissen des Umwelt- Klima- und Naturschutzes ab und trägt dazu bei, dass die natürlichen Ressourcen des Landes schonend genutzt werden.

Die im Landesentwicklungsplan dargestellten Ziele und Grundsätze setzen der Entwicklung der Stadt Offenbach am Main einige grundsätzliche Rahmenbedingungen, die dann von Regionalplanung, Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung schrittweise konkretisiert werden.

Die Stadt Offenbach am Main zählt als „Oberzentrum“ im Rhein-Main-Gebiet zur ranghöchsten Kategorie der hessischen Städte und ist damit als wichtiger Standort für zentrale Einrichtungen von Verwaltung, Wirtschaft und Kultur ausgewiesen. Der Bereich des Mains ist als „ökologischer Verbundraum“ festgelegt. Zur überregional bedeutsamen Infrastruktur gehört die südliche Ringstraße, die Sprendlinger Landstraße sowie die Bieberer Straße mit der B 448 (neben den Autobahnen) als Teil des Fernstraßennetzes und die Müllverbrennungsanlage. Der Maßstab der Karte des Landesentwicklungsplans beträgt 1:200.000.

Träger der Landesplanung ist die oberste Landesplanungsbehörde, die im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) angesiedelt ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landes- und Regionalplanung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL).

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